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kurzfristiger Termin beim MDK
Verfasst: 13.01.2014, 16:09
von Tobi Sonne
Hallo Ihr Lieben,
habe
heute Nachmittag einen Brief von der KK bekommen, dass ich mich
morgen Vormittag beim MDK (medizinischer Dienst der Krankenversicherung) "eingeladen" bin. Der Brief ist angeblich am 08.01.14 abgesendet worden. Gleichzeitig "benötigt" der MDK zur Begutachtung "einen Bericht über meine Erkrankung" von meinem behandelnden Arzt.
Meinen Arzt versuche ich gleich noch zu erreichen, der hat erst Nachmittags wieder auf. Meinen Psychologen erreiche ich heute nicht mehr.
Mag ja sein, dass die KK so vorgehen darf, aber wie soll der Patient so schnell Berichte, noch dazu von verschiedenen Ärzten bekommen?
Jetzt habe ich wegen der Kurzfristigkeit folgende Fragen:
1) Ist es schlecht, wenn ich beim MDK
ohne Bericht anrücke oder ist es schlicht egal? Ist ja immerhin
extrem kurzfristig.
2) Mein Doc meinte letzte Woche, sollte es zu einem Termin kommen, ich soll alles (meinen Zustand und den Hergang) so schildern, wie es wirklich ist. Ist ja auch ok, aber ich frage ich mich: wieviel Zeit und Gelduld hat der MDK? 30 Min? 60? Mehr? D.h. ich muss und sollte innerhalb dieser Zeit meinen Leidensweg verständlich machen?!
3) Ist es klug, mit dem MDK schon über meine Zukunftspläne zu sprechen? Oder besser nur über meinen jetzigen Zustand? Ich habe schon Pläne für einen neuen Beruf, die sind allerdings noch frisch, vage und ungeprüft. Den alten Beruf
KANN ich NICHT MEHR ausüben. Ist schwer "sichtbar", da psychische Krankheit.
4) Habt Ihr sonst noch Tipps für mich?
Im Prinzip will ich die Sache mit dem MDK hinter mich bringen. Habe aber keine Lust, der KK auch noch den "Tinte für meine
Gesund-schreibung" zu bringen, wenn ich noch krank bin.
Will ausdrücklich wieder gesund werden und muss in einem neuen Beruf arbeiten.
Entschuldigung für diese kurzfristen Fragen
Verfasst: 13.01.2014, 16:39
von GerneKrankenVersichert
Der Arzt muss den Bericht laut Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien innerhalb von 3 Werktagen übersenden, falls dein Arzt die Bescheinigung nicht mehr rechtzeitig faxen kann oder du ihn nicht erreichst, ruf am besten die Krankenkasse an und frage, wie du dich verhalten sollst. Und wenn du niemanden mehr erreichst, geh ohne Bericht zum MDK. Wenn die Fragen haben, können sie immer noch deinen Arzt anrufen.
Zur Frage, was du schon über deine Pläne verlauten lassen sollst, ist wichtig, ob du noch einen Arbeitgeber hast oder nicht. Wenn du noch deinen Arbeitgeber hast, gelten weiterhin als Voraussetzungen für die Krankschreibung die Bedingungen deines Arbeitsplatzes. In dem Fall würde es m. E. Sinn machen, mit dem MDK darüber zu reden, da evtl. Umschulungsvorschläge in das Gutachten geschrieben werden könnten.
Verfasst: 13.01.2014, 16:51
von Tobi Sonne
Danke für die Antwort!
Habe leider keinen Arbeitgeber mehr. War Zeitarbeit. Einsatz zu Ende. Dann kam die Kündigung. So einfach ist das.
Macht es dann auch Sinn, mit dem MDK über Umschulung zu sprechen?
Und ihn über meine Pläne einzuweihen, die Deutsche Rentenversicherung DRV zwecks Umschulung anzusprechen?
Wie gesagt, ich WILL wieder gesund werden und arbeiten! Mein alter Beruf machte mich psychisch fertig.
Verfasst: 13.01.2014, 17:18
von GerneKrankenVersichert
Hast du denn bei der Zeitarbeitsfirma in deinem bzw. einem Ausbildungsberuf gearbeitet?
Verfasst: 13.01.2014, 17:51
von Tobi Sonne
Ja. Ist mein gelernter. Bzw. der Beruf, den ich nach meinem Studium ca. 20 Jahre machte. Kann ja theoretisch auch andere Sachen machen. Da liegt die letzte Tätigkeit aber entsprechend lange zurück. ..
Verfasst: 13.01.2014, 18:12
von GerneKrankenVersichert
Wichtig ist dann für dich dieser Passus der Arbeitsunfähigkeitsrichtlinien:
(1) 1
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte auf Grund von Krankheit seine zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen kann. 2
Bei der Beurteilung ist darauf abzustellen, welche Bedingungen die bisherige Tätigkeit konkret geprägt haben.
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-726 ... -04-18.pdf
Das heißt, weil du dir vorstellen kannst, in einem anderen Beruf zu arbeiten, kann die bisherige Arbeitsunfähigkeit nicht beendet werden.
Verfasst: 13.01.2014, 18:52
von Poet
Tobi Sonne hat geschrieben:Macht es dann auch Sinn, mit dem MDK über Umschulung zu sprechen?
Und ihn über meine Pläne einzuweihen, die Deutsche Rentenversicherung DRV zwecks Umschulung anzusprechen?
Nein, das wäre kontraproduktiv. Jetzt geht es nur um die aktuelle Arbeitsunfähigkeit und um die Genesung. Wenn Du arbeitsunfähig bist, kannst Du auch schlecht eine Umschulung machen.
Wie gesagt, ich WILL wieder gesund werden und arbeiten! Mein alter Beruf machte mich psychisch fertig.
Du willst wieder gesund werden um dann in einem anderen Beruf zu arbeiten. Nur das artikulierst Du.
Verfasst: 13.01.2014, 19:05
von GerneKrankenVersichert
Poet hat geschrieben:Macht es dann auch Sinn, mit dem MDK über Umschulung zu sprechen?
Und ihn über meine Pläne einzuweihen, die Deutsche Rentenversicherung DRV zwecks Umschulung anzusprechen?
Nein, das wäre kontraproduktiv. Jetzt geht es nur um die aktuelle Arbeitsunfähigkeit und um die Genesung. Wenn Du arbeitsunfähig bist, kannst Du auch schlecht eine Umschulung machen.
Sorry Poet, aber aufgrund welcher genauen fachlichen Qualifikation gibst du solche Hinweise? Man kann ohne Probleme arbeitsunfähig bis zur Umschulung sein, solange der Maßstab der Arbeitsunfähigkeit die bisherige Arbeitsstelle ist. Aus der Praxis kann ich dir berichten, dass in den Fällen, in denen der MDK eine Umschulung empfiehlt, keine weitere Steuerung mehr stattfindet, bis die Umschulung genehmigt (oder abgelehnt) ist, da dann klar ist, dass der Versicherte auf Dauer arbeitsunfähig ist.
http://www.mdk.de/321.htm
Verfasst: 13.01.2014, 22:13
von Poet
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Poet hat geschrieben:Macht es dann auch Sinn, mit dem MDK über Umschulung zu sprechen?
Und ihn über meine Pläne einzuweihen, die Deutsche Rentenversicherung DRV zwecks Umschulung anzusprechen?
Nein, das wäre kontraproduktiv. Jetzt geht es nur um die aktuelle Arbeitsunfähigkeit und um die Genesung. Wenn Du arbeitsunfähig bist, kannst Du auch schlecht eine Umschulung machen.
Sorry Poet, aber aufgrund welcher genauen fachlichen Qualifikation gibst du solche Hinweise? Man kann ohne Probleme arbeitsunfähig bis zur Umschulung sein, solange der Maßstab der Arbeitsunfähigkeit die bisherige Arbeitsstelle ist. Aus der Praxis kann ich dir berichten, dass in den Fällen, in denen der MDK eine Umschulung empfiehlt, keine weitere Steuerung mehr stattfindet, bis die Umschulung genehmigt (oder abgelehnt) ist, da dann klar ist, dass der Versicherte auf Dauer arbeitsunfähig ist.
http://www.mdk.de/321.htm
@GKV: Bitte genau lesen. "Wenn der MdK das so empfiehlt" war nicht die Frage... Unser TE hat geschrieben, das Thema selbst dem MdK nahezulegen und da wäre ich doch vorsichtig. Zumal er das hier geschrieben hat:
"Ich habe schon Pläne für einen neuen Beruf, die sind allerdings noch frisch, vage und ungeprüft."
Für Tobi geht es jetzt erstmal um die aktuelle Situation.
Das Statement mit der Qualifikation verzeihe ich Dir.
Verfasst: 13.01.2014, 23:16
von GerneKrankenVersichert
Du brauchst mir keine ernstgemeinte Frage zu verzeihen. Ich frage mich aufgrund dieser und einiger anderer Äußerungen von dir in diesem Forum schon länger, aufgrund welcher fachlicher Qualifikation du deine Ratschläge gibst.
Nenne mir doch bitte einen Grund, warum Tobi mit dem MDK nicht über seine Pläne reden soll. Warum er auf die Unterstützung durch den MDK (wenn dieser derselben Ansicht ist) verzichten soll. Warum er vorm MDK als jemand dastehen sollte, der zwar in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, aber auch keine Alternative angeht. Es ist die Aufgabe von MDK und Kasse, in diesem Fall Perspektiven aufzuzeigen. Und wenn der Versicherte das von sich aus möchte, um so besser.
Verfasst: 13.01.2014, 23:35
von Tobi Sonne
Danke für die Antworten! Werde so offen wie möglich beim MDK sein.
Wenn der MDK mir hilft, gesund zu werden und neue Perspektiven (Umschulung usw.) aufzuzeigen, bin ich froh darüber. Wenn er allerdings mich nur einbestellt, um mich für "gesund zu erklären", führt das nur ins Gegenteil: ich werde kränker.
Werde also morgen erfahren, ob der MDK ein Helfer oder ein Gegner in meiner Sache ist
Nochmals die Frage: wieviel Zeit nimmt sich so der MDK? Gibt es da Erfahrungswerte?
Verfasst: 13.01.2014, 23:46
von Poet
@GKV: ...weil es aus meiner Sicht besser ist, den MdK "kommen zu lassen" als Pläne zu äussern, die noch nicht mal klar sind, ihm aber ggf. zur Last gelegt werden könnten wenn er sich dann doch anders entscheidet. Aber lassen wir den MdK mal reden,dann sehen wir weiter.
Verfasst: 14.01.2014, 00:26
von Tobi Sonne
Ok, danke! Werde morgen berichten
Verfasst: 14.01.2014, 13:44
von Tobi Sonne
Bin zurück. Der Arzt war erstaunlicherweise freundlich, offen, gesprächsbereit und wirkte kompetent. Das mag selbstverständlich erscheinen, ist es aber bei weitem nicht!
Er schlug eine Reha vor, was ich mit meinem Doc besprechen solle. Das werde ich auch machen und, wenn es sinnvoll erscheint, einen Antrag stellen.
Was der MDK-Mensch nun der KK mitteilt, werde ich erst erfahren, wenn ich den Bericht in der Hand habe.
Ist eigentlich die KK an die Empfehlungen des MDK gebunden?
Was könnte passieren, wenn uns (meinem Doc und mir) die Reha nicht sinnvoll erscheint oder ich sie abbreche?
Bin froh, dass es konstruktiv weiter geht!
Verfasst: 14.01.2014, 14:30
von Poet
Tobi Sonne hat geschrieben:
Er schlug eine Reha vor, was ich mit meinem Doc besprechen solle. Das werde ich auch machen und, wenn es sinnvoll erscheint, einen Antrag stellen.
Sehr gut. Die Möglichkeit der Umschulung bleibt Dir damit noch zusätzlich.
Ist eigentlich die KK an die Empfehlungen des MDK gebunden?
Was die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit betrifft:Ja.
Was könnte passieren, wenn uns (meinem Doc und mir) die Reha nicht sinnvoll erscheint oder ich sie abbreche?
Rede erst mit Deinem Doc. Eins nach dem anderen. Jetzt wurde durch den MdK bestätigt dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Bin froh, dass es konstruktiv weiter geht!