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Was gilt als gleiche Erkrankung!

Verfasst: 09.01.2014, 17:05
von RolHen
Hallo!

Ich muss mal nachfragen, weil es mir nicht so gut geht und ich überlege, zum Arzt zu gehen, da ich vermute, eine Magen-Darm-Grippe zu haben.

Allerdings hatte ich im Oktober 2013 eine Gastritis, die ca. 5 Wochen dauerte.

Das heißt, dass, wenn die Magen-Darm-Grippe über eine Woche dauern sollte, ggf. Krankengeld eintritt, wenn beides als "gleiche Erkrankung" zählt.

Meine Frage: Ist dem so? Geht es nach gleichem Diagnose-Buchstaben oder muss wirklich der konkrete Schlüssel (also die Einzelerkrankung) gleich sein?

Verfasst: 09.01.2014, 17:37
von Aha
einfach gesagt: Die gleiche Erkrankung besteht, wenn der behandelnde Arzt es bestätigt. Er ist der Mediziner. Der Sachbearbeiter der Krankenkasse darf eine Bestätigung als gleiche Erkrankung an der Arbeitgeber nur melden, wenn es vom Arzt so bestätigt wurde.
Hierzu wird die Kasse ggf. den Arzt anschreiben und befragen.
Die Kasse meldet dann an den Arbeitgeber übrigens nur, dass es sich um die gleiche Erkrankung handelt. Keinesfalls meldet er, um was es geht- keine Diagnosenummer noch welche Diagnose als Klartext.

Was gilt als gleiche Erkrankung!

Verfasst: 09.01.2014, 17:46
von RolHen
Danke erstmal! :D

Also müsste mir das der Arzt sagen können, ob er das als gleiche Krankheit einstuft? Wobei das ja bei einer Gastritis, die ausgeheilt ist und wenn man sich jetzt mit einer umgangssprachlichen "Stippe" angesteckt hat, wohl nicht der Fall sein dürfte?

Verfasst: 09.01.2014, 18:47
von Aha
denke ich auch, aber wie gesagt: die Entscheidung liegt beim Mediziner :)