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Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt (Schweiz)?

Verfasst: 07.01.2014, 13:20
von itsmi
Hallo,

ich habe vor kurzem eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Schweizer Universität angetreten. Davor war ich in Deutschland normal über eine GKV (IKK-classic) versichert. Da in der Schweiz ebenfalls Versicherungspflicht herrscht, habe ich nun zwei Möglichkeiten:
  • 1. Normale, Schweizer GKV (ab ca. CHF 300,- pro Monat)
    2. Swisscare (PKV für Junge Akademiker) (ca. CHF 82,- pro Monat)
Mit 1. könnte ich anschliessend natürlich problemlos zurück in die Deutsche GKV. Allerdings ist 2. - die Swisscare - um mehr als die Hälfte billiger. Deshalb meine Fragen:
  • a) Welche Probleme wird es mir bereiten, wenn ich die Swisscare wähle? Welche Möglichkeiten habe ich, trotz Swisscare, wieder zurück in die Deutsche GKV zu kommen?

    b) Mit meinem zukünftigen Gehalt werde ich unter Umständen (knapp?) über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Macht es damit (auch langfristig) überhaupt Sinn, anschliessend wieder in die GKV zu gehen? Oder sollte ich zusätzlich zur Swisscare einfach eine Anwartschaft bei einer Deutschen PKV abschliessen?

    c) Was passiert, wenn ich mich mit der Swisscare versichere, aber im Anschluss in Deutschland unter der Versicherungspflichtgrenze verdiene? Damit komme ich dann weder in die GKV (da vorher PKV versichert) noch in die PKV (da unter der Grenze)?

    d) Wie befreie ich mich von der Deutschen Versicherungspflicht? Könnte ich einfach den Betrag der IKK-classic (ca. 150 €/Mon) weiter bezahlen und so tun als ob ich mich noch in Deutschland aufhalte (ich bin im Prinzip auch jedes Wochenende dort, als Grenzgänger, und die Swisscare zusätzlich abschliessen?
Vielen herzlichen Dank an alle, die mir helfen!!

Verfasst: 07.01.2014, 14:09
von CiceroOWL
Guten Morgen,
das ist eigentlich ganz einfach:

Es gilt mit der Beschäftigungsaufnahme in der Schweiz und dem dauerenden Verzug das Schweizer recht, also endet die Deutsche Versichrungspflicht. Es sollte dennnur ein Nachweis darübe erfolgendas eine Schweizer KV vorliegt und das der Hauptwohnsitz nun in der sChweiz liegt.

Ausser du bist Grenzgänger:

http://www.bag.admin.ch/themen/krankenv ... ml?lang=de

http://www.dvka.de/doc_oe.cfm?pdf=/pdf- ... uss202.pdf

Da sollte man sich doch denn inviduell beraten lassen.

Sofern du denn arbeitslos wirst und denn zurück nach Deutschland kommst wirst du eh wieder versicherungspflichtig.

Ausreise natürlich dem E303.

Ob und wie sich das System in deutschland entwickelt kann keiner sagen. Ob denn eine PKV notwenig ist auch nicht.

Ist nur meine Meinung.

Gruss.

jochen

Re: Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt (Schweiz)?

Verfasst: 07.01.2014, 19:38
von GerneKrankenVersichert
Alle Antworten unter der Voraussetzung, dass die Swisscare nicht als gesetzliche Kasse anerkannt ist. Auskunft darüber kann dir deine bisherige Krankenkasse oder die DVKA geben.
itsmi hat geschrieben:
  • a) Welche Probleme wird es mir bereiten, wenn ich die Swisscare wähle? Welche Möglichkeiten habe ich, trotz Swisscare, wieder zurück in die Deutsche GKV zu kommen?
In Deutschland müsste Versicherungspflicht eintreten. Die Tatbestände sind im § 5 Abs. 1 Nr. 9 SGB V genannt.
itsmi hat geschrieben: b) Mit meinem zukünftigen Gehalt werde ich unter Umständen (knapp?) über der Versicherungspflichtgrenze verdienen. Macht es damit (auch langfristig) überhaupt Sinn, anschliessend wieder in die GKV zu gehen? Oder sollte ich zusätzlich zur Swisscare einfach eine Anwartschaft bei einer Deutschen PKV abschliessen?
Ob die GKV "Sinn" macht, kann man nicht pauschal beurteilen. Die Entscheidung PKV oder GKV gilt meist für das ganze Leben und bedarf einer umfassenden Beratung. Über die Vorteile der GKV kann die GKV informieren, bei der PKV wird es schon schwieriger, da ist ein unabhängiger Versichertenberater (richtig so, TM?) zu empfehlen. Der natürlich auch über die GKV informieren kann, aber wenn du nach einem Besuch bei der GKV von den Vorteilen überzeugt bist, kannst du dir das sparen.
itsmi hat geschrieben: c) Was passiert, wenn ich mich mit der Swisscare versichere, aber im Anschluss in Deutschland unter der Versicherungspflichtgrenze verdiene? Damit komme ich dann weder in die GKV (da vorher PKV versichert) noch in die PKV (da unter der Grenze)?
Dann tritt Versicherungspflicht ein und du kommst wieder in die GKV.
itsmi hat geschrieben: d) Wie befreie ich mich von der Deutschen Versicherungspflicht? Könnte ich einfach den Betrag der IKK-classic (ca. 150 €/Mon) weiter bezahlen und so tun als ob ich mich noch in Deutschland aufhalte (ich bin im Prinzip auch jedes Wochenende dort, als Grenzgänger, und die Swisscare zusätzlich abschliessen? [/list]
Vielen herzlichen Dank an alle, die mir helfen!!
Der Beitrag in Deutschland würde höher werden, da er nach deinem Einkommen berechnet wird. Und Doppelversicherungen sind nach dem deutsch-schweizerischen Sozialversicherungsabkommen ausgeschlossen. Soweit ich weiß, kannst du allerdings noch eine Zeitlang in D versichert bleiben (ich habe was von einem halben Jahr im Kopf), bevor du dich dann endgültig in der Schweiz versichern musst (Schweizer Regelung, also am besten dort nachfragen). Das hätte den Vorteil, dass du dich nicht sofort entscheiden musst.

Re: Rückkehr in die GKV nach Auslandsaufenthalt (Schweiz)?

Verfasst: 07.01.2014, 19:51
von derKVProfi
GerneKrankenVersichert hat geschrieben: Ob die GKV "Sinn" macht, kann man nicht pauschal beurteilen. Die Entscheidung PKV oder GKV gilt meist für das ganze Leben und bedarf einer umfassenden Beratung. Über die Vorteile der GKV kann die GKV informieren, bei der PKV wird es schon schwieriger, da ist ein unabhängiger Versichertenberater (richtig so, TM?) zu empfehlen. Der natürlich auch über die GKV informieren kann, aber wenn du nach einem Besuch bei der GKV von den Vorteilen überzeugt bist, kannst du dir das sparen.
Unabhängiger Versicherungsberater? Das ist eine Doppelung! Der Versicherungsberater ist per Gesetz ausschließlich dem Mandanten verantwortlich, der ihn auch bezahlt und er unterliegt einem Verbot Gelder von Versicherern anzunehmen.

Er ist also nicht provisionsorientiert und damit der bessere Berater bei der Frage GKV/PKV.

Die GKV ist auch ein potentieller Ansprechpartner, aber eben niemals unabhängig und niemals dem Kunden verpflichtet, sondern immer nur sich selbst und dem System!

Es kann nur eine Beratungsinstanz geben: die, die keine Provision oder Courtage bekommt und völlig frei von Interessen im Sinne von Abschluss oder einer sonstigen Verpflichtung in Fragen der Versicherung berät.

Die Rentenberater sind auf dem gleichen Niveau!

Swisscare

Verfasst: 07.01.2014, 20:01
von CiceroOWL
http://www.bag.admin.ch/themen/krankenv ... ml?lang=de

Keine obgliatorische KV = PKV

01. Ist die Krankenversicherung obligatorisch in der Schweiz

- Wenn Sie über eine Aufenthaltsbewilligung von drei Monaten oder länger verfügen

http://www.bag.admin.ch/faq/index.html? ... q_anker_82

http://www.bag.admin.ch/themen/krankenv ... ml?lang=de

Die deutsche KV intressiert ab dem Daueraufenthalt in der Schweiz nicht mehr. Nur bei dem erneuten Daueraufenthalt in Deutschland.

§ 6 SGB V greift also nicht mehr.

Es gilt Schweizerrecht.

Gruss.

Jochen