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Ärger mit der Krankenkasse - WEHRT EUCH!!!!
Verfasst: 03.01.2014, 22:27
von MonaLisa73
Guten Abend!
Ich bin seit Oktober vorletzten Jahres arbeitsunfähig erkrankt. Mitte Dezember vorletzten Jahres wurde ich von der KK aufgefordert eine Reha zu beantragen. Ich hätte dafür 10 Wochen Zeit. Wurde jedoch von einer Mitarbeiterin der KK dazu gedrängt den Antrag so schnell wie möglich abzugeben. Ich habe ihn, weil ich meine Angelegenheiten zu Hause noch klären musste dann nach Ablauf der achten Woche gestellt. Der Antrag wurde genehmigt und die Reha tat mir gut, bin von dort arbeitsunfähig entlassen worden.
Drei Monate nach der Entlassung bekam ich eine Einladung zu einen Beratungsgespräch bei der Kk. Dort wurde mir die Wahl gelassen, meine ambulante Behandlung zu intensivieren oder einen stationären KH-Aufenthalt zu machen.
Ich entschied mich für die Intensivierung der ambulanten Behandlung und teilte das der KK mit. Ein paar Tage später kam ein Bescheid über die Einstellung des Krankengeldes.
In dem Beratungsgespräch wurde nicht erwähnt das mir das Krankengeld gestrichen wird, wenn ich nicht ins Krankenhaus gehe. Dem Widerspruch dagegen wurde nach Vorlage einer Einweisung statt gegeben. Mein Arzt hatte bis dahin einen stationären Aufenthalt auch nur Ansatzweise nie erwähnt geschweige denn empfohlen.
Die Sachbearbeiterin meinte ich würde nur zu Hause sitzen weil es mir dort gut geht. Das lässt sie nicht zu und setzt mich weiter unter Druck.
Nun begab ich mich aufgrund des Druckes der KK in stationäre Behandlung. Diese habe ich jedoch nach einer Woche auf eigenen Wunsch abgebrochen, weil es mir von Tag zu Tag schlechter ging.
Ich bin weiterhin arbeitsunfähig geschrieben
Wie erwartet kam die erneute Einstellung des Krankengeldes. Ich wurde zwei Wochen später zu einer Anhörung eingeladen, bei der mir gesagt wurde, das die Sachbearbeiterin bereits Kontakt mit dem MDK hatte und der meinen würde das ich stationär muss. Das würde ja nach Aktenlage schon feststehen. Also entweder das oder zum AAmt. Die Stellungnahme von mir spielt doch dann keine Rolle mehr, wozu also noch die Anhörung.
Die KK wirft mir fehlende Mitwirkung vor! Aber das sich mein Gesundheitszustand im KH verschlechtert hat interessiert die nicht.
Ich habe jetzt einen Anwalt für den Widerspruch eingeschaltet.
Hier im Forum habe ich den Bericht von Kernschmelze gelesen über die Krankengeldeinstellung, Aufsichtsbeschwerde und Schmerzensgeldklage gegen die TK aus 2011 und finde mich dort wieder.
Ich überlege auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen. Hätte das Sinn ?
Bin für jede Hilfe dankbar.
Verfasst: 03.01.2014, 22:56
von Czauderna
Hallo,
So, wie geschildert ist das ja schon ein Fall von Nötigung, meiner Meinung nach. Ob sich allerdings da jetzt noch etwas machen lässt, dazu müsste man zu der Schilderung noch genaue Daten haben.
Gruss
Czauderna
Ärger mit der Krankenkasse
Verfasst: 03.01.2014, 23:02
von MonaLisa73
Welche weiteren Daten zum Beispiel?
Re: Ärger mit der Krankenkasse
Verfasst: 03.01.2014, 23:38
von Czauderna
MonaLisa73 hat geschrieben:Welche weiteren Daten zum Beispiel?
Hallo,
Wann war was - ab wann AU. Ab wann Krankengeld - bis wann Krankengeld,
USW ., also ein Zeitstrahl.
Gruss
Czaudetna
Ärger mit der Krankenkasse
Verfasst: 04.01.2014, 00:05
von MonaLisa73
Also...
Bin seit dem 16.10.2012 krankgeschrieben und bin seit dem 27.11.2012 im KG-Bezug.
Mitte Dezember 2012 bekam ich die Aufforderung der KK nach einem Gutachten des MDK's welches nach Aktenlage erstellt wurde, bis zum 28.02.2013 eine Reha oder direkt die Rente zu beantragen.
Ich habe eine pflegebedürftige Person zu versorgen. Habe Anfang Januar die Pflegestufe zum zweiten Mal beantragt und wieder wurde sie abgelehnt. Da für ne Kurzzeitpflege keine finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, habe ich für die Person auch eine Reha beantragt, damit sie in der Zeit meiner Abwesenheit versorgt ist und sich auch ihr Gesundheitszustand verbessert. Diese wurde auch abgelehnt. Auf den Widerspruch kam dann die Mitteilung, dass sie zur Reha könnte, wenn sie laut MDK (auch wieder nach Aktenlage) das Rauchen einstellen würde. Das ist Diskriminierung...
Schließlich wurde dann imnerhin für 4 Wochen eine Haushaltshilfe genehmigt und ich konnte einigermaßen beruhigt meine Reha antreten.
Meinen Reha-Antrag habe ich am 14.02.2013 abgegeben und dieser wurde genehmigt. Ich war dann vom 29.04.2013 - 03.06.2013 zur Reha, wurde von dort weiterhin arbeitsunfähig entlassen.
Drei Tage nachdem ich wieder zu Hause war kam gleich wieder Post von der KK ich soll eine Einverständniserklärung unterschreiben das die den Bericht der Klinik (die erste Seite für die KK und den kompletten Bericht in einem verschlossenen Umschlag zur Weiterleitung an den MDK) anfordern dürfen, natürlich auch wieder mit dem Hinweis der Krankengeldeinstellung falls ich der Mitwirkung nicht nachkomme. Somit war die Erholung der Reha gleich wieder zunichte.
Ich habe mich gleich um einen Therapieplatz bemüht. Bin übergangsweise ab Anfang Juli in einer Institutsambulanz untergekommen. Die Termine fanden 14 tägig statt.
Am 03.09.2013 war dann das nächste Gespräch bei der KK. Ich hatte zwischendurch gelesen das man möglichst einen Zeugen mitnehmen soll zu solchen Gesprächen und so kam eine Freundin mit. Übrigens waren auf jeden Fall mindestens die letzten zwei Seiten des Reha-Entlassungsbericht in der der SB vorliegenden Akte, den sie dann auch teilweise zitiere.
Dort wurde gesagt ich soll versuchen wöchentlich Termine zu bekommen. Als ich nach den Fahrtkosten dafür fragte, kam plötzlich ich könnte ja auch stationär gehen. Ich soll entscheiden, man kann mich zu nichts zwingen und bis zum Wochenende soll ich die KK über meine Entscheidung informieren. Das habe ich dann getan mit der Entscheidung das ich versuche wöchentlich Termine zu bekommen.
Dann kam am 19.09.2013 der Aufhebungsbescheid vom 16.09.2013.
Ich habe dann bei der Patientenberatung angerufen und den Fall geschildert. Der Herr meinte das wäre ne Frechheit weil ich von keinem Arzt gesund geschrieben wurde und auch nicht vom MDK begutachtet wurde.
Am 27.09. habe ich dann meinen Arzt als Notfall aufgesucht und berichtet das sich meine Symptome seit dem Bescheid verschlechtert habe. Er riet mir Widerspruch einzulegen und hat mir zusätzliche Beruhigungsmittel verschrieben. Als ich ihm gesagt habe das die KK mich mit nem stationären Aufenthalt unter Druck setzt, erst da meinte er das würde er jetzt auch empfehlen. Vorher war nie die Rede davon. Er weiß das ich krank bin und das es genau der Druck der Behörden ist, dem ich nicht mehr gewachsen bin und dieser meine gesundheitlichen Beschwerden verstärkt.
Anschließend habe ich dann bei der KK angerufen und gefragt warum meine AU nicht weiter anerkannt wird. Die SB meinte, ich will ja nicht ins KH und hätte mich auch gegen die Reha schon verweigert und sie hätte den Eindruck ich würde nur zu Hause sitzen weil es mir dort gut geht und das würde sie nicht zu lassen und mich weiter unter Druck setzen. Ich soll ihr bis Dienstag (das Telefonat war am Freitag), eine ärztliche Stellungnahme die für den Widerspruch noch fehlen würde, eine Einweisung und einen Aufnahmetermin in einem Kh der bis spätestens Mitte Oktober ist, vorlegen und dann würde sie das Krankengeld weiterzahlen...
Ich habe dann fix und fertig mit der Psychologin der Institusamulanz telefoniert und sie meinte aufgrund meiner Verfassung soll ich in die Notaufnahme der Institusamulanz kommen. Dort bin ich dann gewesen. Der Oberarzt hat mit der Kk telefoniert und meinte das kann ich auch bei meinem nächsten Termin dort alles klären und dann wurde ich wieder entlassen.
Beim nächsten Termin habe ich dann die ärztliche Stellungnahme erhalten und gleich bei der KK abgegeben. Darauf folgte ein Schreiben der KK das die nicht ausreichen würde und eine weitere benötigen würde. Aus der Ersten geht aber eindeutig hervor das ich arbeitsunfähig und nicht leistungsfähig bin.
Dann kam wieder eine Einladung zu einem Beratungsgespräch (?), zu dem ich die Krankenhauseinweisung mitbringen sollte. Am 29.10.2013 fand dann das Gespräch statt auch wieder mit Zeugin. Eine Beratung fand nicht statt, es wurde lediglich die KH-Einweisung kopiert. Und ich wurde dazu aufgefordert innerhalb der nächsten drei Wochen einen Aufnahmetermin in einem KH mitzuteilen.
Am 31.10.2013 ging dann die KG Zahlung auf dem Konto ein und am 01.11.2013 erhielt ich den Bescheid über die Stattgabe des Widerspruchs.
Am 6.11. hatte ich den nächsten Zahlschein abgegeben. Die Zahlung ließ auf sich warten und so habe ich nachgefragt wo die Zahlung bleibt. Auf diese Anfrage kam dann die Mitteilung das weitere Zahlungen erst erfolgen, wenn ich im KH bin und meine Mitwirkung beweise. Wie gesagt erst auf Nachfrage...
Noch zu erwähnen ist, dass ich seit dem 6.11. einen festen Therapieplatz mit wöchentlichen Terminen habe und die Psychologin einen stationären Aufenthalt für nicht notwendig hält.
Vorm KH Aufenthalt habe ich extra um Unterbringung in maximal einem Zweibett gebeten und das wurde mir beim Anruf das ich am nächsten Tag aufgenommen werden könnte auch zugesagt. Trotzdem wurde ich dann in einem voll belegten 4-Bett Zimmer untergebracht. Es war die Hölle, tagsüber wie auf dem Bahnhof, Tür auf Tür zu.Und nachts wurde ich vollgeschnarcht. Auch Oropax haben nicht geholfen. Wie gesagt das führte nicht wirklich zu einer Verbesserung meines Gesundheitszustandes, eher im Gegenteil.
Den KH Aufenthalt trotzem vom 20.11.-26.112013 ausgehalten.
Diagnosen: Depression, Angst vor Menschenmengen!
Die Situation dort, keine Ruhe zu bekommen und das dort nur Gruppentherapien stattfanden führte zur Verstärkung meiner Angstzustände das ich nur noch auf dem Zimmer war, nicht an den Mahlzeiten teilgenomnen habe und in Folge dessen in der Woche 5 Kilo abgenommen habe. Körperlich bin ich an meine Grenzen gekommen und daher der Abbruch.
Ich war noch am gleichen Tag bei meinem behandelden Arzt und wurde weiter arbeitsunfähig geschrieben. Die KG Zahlung war am 28.11. bis einschließlich 26.11 auf dem Konto und am 03.12. habe ich dann den Aufhebungsbescheid bekommen, weil der Abbruch gegen ärztlichen Rat und ohne Zustimmung der KK erfolgte. Für die KK wäre ich laut deren Bescheid somit ab 27.11. arbeitsfähig weil ich meiner Mitwirkung nicht nachkommen und die Aufklärung meines Gesundheitszustandes damit erschweren würde. Ich bin aber weiter arbeitsunfähig geschrieben.
Meine Psychologin hat daraufhin Kontakt mit der KK aufgenommen und sogar bestätigt das ein stationärer Aufenthalt ihre Arbeit behindern würde. Daraufhin kam dann eine Einladung zur Anhörung.
Am 10.12. war ich dann bei meinem behandelden Facharzt. Er meinte er wäre von der KK angeschrieben worden, dass er da jetzt raus wäre. Er hätte der KK nun die Notwendigkeit eines stationären Aufenthalt mitgeteilt und schreibt mich nicht weiter krank, weil ich die Behandlung abgebrochen habe.
Gott sei Dank hat mein Hausarzt das getan und meinte er weiß nicht ob die KK mich zu dem stat. Aufenthalt zwingen darf, schließlich mache ich ja ne Therapie.
Die Anhörung fand dann am 17.12. statt, in der die SB meinte, dass die zuständige SB bereits Kontakt mit dem MDK aufgenommen hat und nach Aktenlage schon entschieden sei, dass ich nen stat. Aufenthalt machen müsse oder mich ansonsten beim AAmt melden müsste. Sie hat meinen Widerspruch auf- und entgegen genommen. Meine Stellungnahme zum Abbruch habe ich auch abgegeben. Den Widerspruch habe ich dann nachmittags vorerst nochmal zurück gezogen, weil ich wissen wollte ob meine Stellungnahme überhaupt berücksichtigt wird. Am 19.12. bekam ich dann die Mitteilung, dass es bei dem Bescheid bleibt und ich mitteilen soll, ob ich Widerspruch einlege oder nicht. Die Anhörung wurde also nur Alibimässig durchgeführt Daraufhin habe am 20.12. den Anwalt eingeschaltet. Der hat zur Fristwahrung gleich den Widerspruch abgesandt. Er bemängelte auch, wieso fehlende Mitwirkung?
In den letzten 14 Tagen habe ich noch nichts weiter gehört.
Durch diesen ganzen Ärger und die Anspannung kann ich mich nicht auf meine Genesung konzentrieren und nicht gesund werden.
Wie gesagt ich überlege eine Beschwerde einzureichen bei der Aufsichtsbehörde, weil schon die Androhung mich weiter unter Druck zu setzen nicht in Ordnung ist. Die Einstellungen des KG meiner Meinung nach nicht rechtens sind, ich dadurch zusätzliche Belastungen, finanziell und auch gesundheitlich habe, alles was die KK fordert erfolgt, ohne das ich je beim MDK gewesen bin. Und meine Psychologin einen stationären Aufenthalt für nicht indiziert hält.
Der Widerspruchsausschuss tagt wohl Anfang Feb wieder. Vielleicht hilft so eine Beschwerde ja schneller.
Dankeschön!
Verfasst: 04.01.2014, 14:51
von Netti
meine Güte...
über so viel Dreistigkeit der KK-Mitarbeiter kann ich nur den Kopf schütteln...
du solltest auf jeden Fall sofort einen Anwalt mit der Wahrung deiner Interessen beauftragen.
und dein beh. Arzt soll diesem SB der KK mal ordentlich die Hölle heißmachen..
seit wann entscheidet ein SB ob ein Patient ins Krankenhaus gehört? das entscheidet nach wie vor der beh. Arzt....der Arzt ist der "Lotse im Gesundheitssystem"...
an deiner Stelle würde ich auch die vorgesetzte Dienststelle deines KK-Mitarbeiters einschalten und über diese Sprüche "ich mach noch mehr Druck" und "ich entscheide, ob sie ins Krankenhaus gehen"...mal ordentlich Beschwerde einlegen..
das gibt es ja gar nicht..es ist ja fast nicht zu glauben..
suche sofort einen Anwalt auf...
und ach ja. wende dich an die unabhängige Patientenberatung: UPD
https://www.unabhaengige-patientenberat ... seite.html
ggf. auch telefonisch und schildere dort den Fall...die werden dir sicherlich auch noch wertvolle Tipps geben..
noch eins am Rande: das du eine pflegebedürftige Person zu Hause hast, darf auf deine AU keinen Einfluß haben...du bist nicht au, weil du jemanden pflegst, sondern..weil du eine Erkrankung hast..
diese Pflegeperson darf nicht Bestandteil deiner Widersprüche sein...denn das wird dir dann gern negativ ausgelegt werden, nach dem Motto: naklar, die hat ja auch die Oma zu Hause, die sie pflegen muß...wenn sie das kann, kann sie auch arbeiten..
also..da ist Schweigen Gold...denk dran...
und viel Erfolg
Verfasst: 04.01.2014, 15:04
von Netti
noch zur Ergänzung...
du könntest auch der Bundesärztekammer mal mitteilen, dass ein SB der KK XXXX sich erdreistet in die Therapiehoheit deines beh. Arztes einzugreifen...
du würdest dich jetzt offiziell darüber beschweren wollen und sie sollen der KK mitteilen, dass ein SB kein Mediziner ist und der nicht beurteilen kann, ob eine stat. Behandlung in deinem momentanen Zustand überhaupt sinnvoll und ist und zur positiven Behandlung beitragen kann.
ein Medikament, eine AU, eine Operation, eine stat. Behandlung usw. usw. kann allein nur ein Arzt verordnen...und kein Mitarbeiter einer KK...
m.E. § 73 SGB V...(bin mir aber nicht ganz sicher)...
also...unternimm was und viel ERfolg
Verfasst: 04.01.2014, 16:53
von Czauderna
Hallo,
so, das ist für die Kasse also der Beweggrund für die Krankengeldversagung -"Die Situation dort, keine Ruhe zu bekommen und das dort nur Gruppentherapien stattfanden führte zur Verstärkung meiner Angstzustände das ich nur noch auf dem Zimmer war, nicht an den Mahlzeiten teilgenommen habe und in Folge dessen in der Woche 5 Kilo abgenommen habe. Körperlich bin ich an meine Grenzen gekommen und daher der Abbruch.
Ich war noch am gleichen Tag bei meinem behandelnden Arzt und wurde weiter arbeitsunfähig geschrieben. Die KG Zahlung war am 28.11. bis einschließlich 26.11 auf dem Konto und am 03.12. habe ich dann den Aufhebungsbescheid bekommen, weil der Abbruch gegen ärztlichen Rat und ohne Zustimmung der KK erfolgte. Für die KK wäre ich laut deren Bescheid somit ab 27.11. arbeitsfähig weil ich meiner Mitwirkung nicht nachkommen und die Aufklärung meines Gesundheitszustandes damit erschweren würde. Ich bin aber weiter arbeitsunfähig geschrieben. .
Also, da Du ja bereits einen Rechtsanwalt eingeschaltet hast, kann ich dir nur raten, sich mit diesem eingehend zu besprechen und dann deine
Dienstaufsichtsbeschwerde los zulassen. So, wie geschildert und gerade bei der Diagnosenstellung ist das meiner Meinung nach pure Schikane.
So geht man mit Menschen nicht um und der Vorwurf, dass du nicht mitgewirkt hättest, der ist absurd - du hättest eigetnlich schon wesentlich früher der Kasse ihre Grenzen aufzeigen können und müssen.
Was ich nicht so ganz verstehe ist die Haltung deines behandelnden Arztes - wieso lässt er sich da so beeinflussen ??
Der Aufhebungsbescheid würde mich mal im Wortlaut interessieren.
Am 3.12. die Aufhebung zum 26.11. erhalten, auch das ist meiner Meinung nach unhaltbar. Dein Rechtsanwalt sollte sich da wirklich intensiv
bei der Kasse melden. Natürlich Widerspruch aufrecht erhalten und klagefähigen Bescheid anfordern - ob du ohne einen solchen Bescheid direkt klagen solltest, dass muss dein Rechtsanwalt dir sagen können.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.01.2014, 18:11
von Netti
Danke Czauderna...
meine Meinung...
absolut unhaltbar, wie das bei der KK dort abgeht....Frechheit...
Verfasst: 04.01.2014, 18:20
von Netti
noch zur Ergänzung...unbedingt weiterhin deiner KK die Zahlscheine einreichen....
nachweislich!!!...also am besten gegen Eingangsstempel dort abgeben...
was die dann damit machen, kann dir egal sein...du mußt nachweisen, dass du weiterhin au bist...
desweiteren, wie gesagt, unbedingt einen Anwalt einschalten...
..und am besten noch Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diese eine Mitarbeiterin...
und..Akteneinsicht beantragen...du hast das Recht in die über dich geführte Akte zu schauen...
vermutlich war sich die SB auch nicht zu blöd, tatsächlich den Umschlag zu öffnen, der für den MDK bestimmt war...
wenn das zutrifft, dann auch das an den Vorgesetzten dieser Mitarbeiterin...
gem.§ 25 SGB X
du hast das REcht auf Akteneinsicht...
ich würde auch mit Begleitung zum Geschäftstellenleiter dieser eigenartigen KK gehen und mich bei dem offiziell beschweren..auch über die Aussagen dieser SB...
das geht ja gar nicht...
lass dich nicht abwimmeln....
noch ein kleiner Tipp...keine KK sieht es gerne, wenn gute Kunden kündigen...
hast du nicht im Bekanntenkreis noch Leute, die dort ebenfalls versichert sind?...denen dann schon mal stecken, dass du Knatsch hast und die ggf. (auch wenn sie nur drohen) auf die Kündigung einschwören...
achja, noch eins..
du kannst die KK auch wegen eines Datenschutzverstoßes anzeigen...
wenn du das noch schriftlich hast, dass du die Unterlagen einreichen mußt!!! ansonsten die Leistung eingestellt wird, dann verstößt das Schreiben gegen den geltenden Datenschutz....du bist nicht verpflcihtet, irgendwelche Unterlagen dort abzugeben..lediglich zu einer Begutachtung bist du verpflichtet..
da freut sich immer der datenschutz, wenn man so einen Fall hat...
und zum Schluß..es ist bereits eine KK verurteilt worden, ein Schmerzensgeld zu zahlen, da sie die Kundin ähnlich schlecht behandelt haben, wie dich..
ich müßte mal suchen, ob ich dazu jetzt was aktuelles finde..
melde mich gleich wieder...
vielleicht weiß ja einer der Fachleute noch Rat...
Verfasst: 04.01.2014, 18:22
von Netti
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... sc&start=0
ich hoffe, das ist jetzt auch der Link....
ich suche noch mehr dazu...
forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=5161
druck dir das alles aus und nimm das mit zu deinem Anwalt...denen würde ich auch eine Schmerzensgeldforderung auf den Tisch packen...definitiv...
du hast jahrelang Beiträge eingezahlt..die KK ist womöglich hinter dir hergelaufen, um dich als Kunde zu bekommen...und nun, wo Leistungen erforderlich sind, bei einer Erkrankung, die auch vom SB Fingerspitzengefühl verlangt, kommen die mit der großen Keule...nicht zu glauben...
Verfasst: 04.01.2014, 20:21
von MonaLisa73
Danke Netti für die Links.
Den Beitrag hatte ich bereits vor meinem Beitrag gelesen und darauf auch die Dienstaufsichtbeschwerde in Erwägung gezogen.
Und dank Eures Zuspruches werde ich das auch tun.
Welches Schreiben bezuglich der Datenschutzsache müsste ich noch haben? Das das ich zum Gespräch die Einweisung mitbringen soll?
Warum mein Facharzt sich so verhält, keine Ahnung fühle mich auch von ihm im Stich gelassen. Von einer Freundin der Arzt hat zu ihr beispielsweise gesagt sie soll keine Auskunft geben und an ihn verweisen wenn die was wissen wollen. Von dieser Sorte ist mein Arzt leider nicht. Der will keine Schreiberei und Ärger mit der KK denke ich mal.
Mich würde mal interessieren wie so eine Aufsichtsbeschwerde abläuft nachdem sie bei der Aufsichtsbehörde eingegangen ist. Werde ich nochmal befragt, wie lange dauert die Bearbeitung, ... ? Was passiert weiter?
Schönen Dank!
Verfasst: 04.01.2014, 20:33
von Czauderna
Hallo,
Wenn es sich um eine bundesweit geöffnete Krankenkasse (Geschäftsgebiet umfasst mindestens drei Bundesländer) handelt dann ist das Bundesversicherungsamt (BVA) die zuständige Aufsichtsbehörde.
Ich kenne den Ablauf so - das Schreiben geht beim BVA ein, wird dort geprüft und je nach Fallkonstellation wird die genannte Kasse zu einer Stellungnahme aufgefordert. Danach erhält der Beschwerdeführer eine Stellungnahme des BVA.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.01.2014, 20:46
von Netti
..was sollst du mitbringen?
die Einweisung zum Krankenhaus?
das darf sie natürlich verlangen, wenn denn dein Arzt eine stat. Behandlung für erforderlich hält...nach wie vor wird Krankenhausbehandlung von einem approbierten Arzt verordnet und nicht von einer SB der KK verlangt.......
aber es geht mir speziell um den Entlassungsbericht der REHA...da hat sie doch den Bericht in Kopie...eigener verschlossener Umschlag für den MDK..angefordert und du meintest, das in deiner Akte genau die Seiten abgeheftet sind, die dort nichts zu suchen haben...
von daher Akteneinsicht beantragen und dann entsprechende Seiten kopieren, die dort nichts verloren haben...
Verfasst: 04.01.2014, 20:48
von MonaLisa73
Danke schön!
Nein es ist eine regionale KK. Habe schon geguckt, Aufsichtsbehörde ist das Versorgungsamt.
Bin ich jetzt schon gespannt wie es weiter geht.
Und vor allem ob die SB ordentlich einen auf den Deckel bekommt.
Ach so ja, da waren mindestens die beiden letzten Seiten des Rehaberichtes in der Akte. Habe meine Freundin drauf hingewiesen und die dortige SB hat ja sogar daraus vorgelesen.