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Fahrtkostenerstattung?
Verfasst: 20.12.2013, 14:54
von Poldi84
Hallo,
ich bin hier seit Monaten auf der Suche nach einem Psychotherapeuten, dem ich vertraue, wurde aber nicht fündig. Vor Jahren war ich schonmal in therapeutischer Behandlung, und behielt meinen damaligen Therapeuten in guter Erinnerung. Ich könnte auch - mit 2, 3 Monaten Vorlaufzeit - bei ihm in Therapie gehen, was ich gerne machen würde. Problem: er ist 250 km (einfach) entfernt. Der Umzug in diese Region steht - hoffentlich in den nächsten Monaten - an, da ich in meiner aktuellen Firma nicht mehr weiterarbeiten kann, und mir der Verbleib am aktuellen Wohnort psychisch nicht gut täte (kein (und wirklich überhaupt kein) soziales Umfeld z.B.). In der Zwischenzeit könnte ich mit dem Länderticket der Bahn diese Strecke zurücklegen, oder eben mit dem Auto. Jetzt die Frage: erkennt die KK die Fahrtkosten für sowas an? Kann man den Umzug irgendwann evtl. auch von der Steuer absetzen als außerordentliche Belastung o.ä.?
Viele Grüße,
Poldi
Verfasst: 20.12.2013, 15:41
von Czauderna
Hallo,
die Kasse erstattet hier keine Fahrkosten, da es sich um eine ambulante Behandlung handelt. Ob die Steuer so etwas berücksichtigt, das kann ich nicht sagen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 20.12.2013, 16:04
von Poet
@Poldi: Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für beruflich bedingte Umzüge in der Steuer angesetzt werden aber nicht irgendwann sondern für das Jahr des Umzuges und auch nicht als Sonderausgaben sondern als Werbungskosten. Das bedeutet aber noch nicht, dass aus dem Ansatz auch eine tatsächliche Erstattung entsteht.
Verfasst: 21.12.2013, 19:40
von Lady Butterfly
du kannst die Umzugskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn der Umzug beruflich veranlasst war - das scheint hier nicht der Fall zu sein, oder?
die Kasse erstattet nur Fahrkosten bis zum nächst erreichbaren Psychotherapeuten - keine 250 km weit
Verfasst: 21.12.2013, 21:20
von Czauderna
Lady Butterfly hat geschrieben:du kannst die Umzugskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn der Umzug beruflich veranlasst war - das scheint hier nicht der Fall zu sein, oder?
die Kasse erstattet nur Fahrkosten bis zum nächst erreichbaren Psychotherapeuten - keine 250 km weit
Hallo,
echt, da werden Fahrkosten übernommen - hat sich da etwas geändert und ist an mit vorbeigelaufen ?
Gruss
Czauderna
Verfasst: 21.12.2013, 22:05
von broemmel
Nur bei Pflegestufe II
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG, BL oder H
Verfasst: 21.12.2013, 22:49
von Lady Butterfly
Czauderna hat geschrieben:Lady Butterfly hat geschrieben:du kannst die Umzugskosten steuerlich als Werbungskosten geltend machen, wenn der Umzug beruflich veranlasst war - das scheint hier nicht der Fall zu sein, oder?
die Kasse erstattet nur Fahrkosten bis zum nächst erreichbaren Psychotherapeuten - keine 250 km weit
Hallo,
echt, da werden Fahrkosten übernommen - hat sich da etwas geändert und ist an mit vorbeigelaufen ?
Gruss
Czauderna
sorry, du hast natürlich recht - es wird nix übernommen, ist ja ne ambulante Behandlung
Verfasst: 24.12.2013, 16:28
von roemer70
Nichtsdestotrotz hat Lady Butterfly noch einen wichtigen Aspekt hinzugefügt, der den Thread rund macht:
Selbst wenn die Voraussetzungen für eine Erstattung der Fahrten zur ambulanten Behandlung gegeben wären (was sie hier wohl nicht sind), wäre als Erstattungsgrundlage die nächsterreichbare Behandlungsmöglichkeit genommen worden - und nicht der Wunschbehandler.
Verfasst: 25.12.2013, 21:47
von Poldi84
Dankeschön. D.h. also, dass ich von der KK nix bekomme. Wie sieht's denn z.B. mit "außergewöhnliche Belastungen" bei der Steuer aus?
Verfasst: 26.12.2013, 17:16
von Lady Butterfly
Wie sieht's denn z.B. mit "außergewöhnliche Belastungen" bei der Steuer aus?
da solltest du dich beraten lassen, z. B. beim Finanzamt, bei einem Steuerberater etc.
das hier ist ein krankenkassenforum, zu steuerlichen Fragen wirst du hier nur sehr eingeschränkt Antworten erhalten