Krankengeldberechnung, Rückzahlung 13. Monatsgehalt?
Verfasst: 20.12.2013, 14:47
Hallo,
mir geht es seit Monaten schlecht, und die Abwärtsspirale dreht sich weiter. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis ich final zusammenbreche. Dank Medikamentennebenwirkungen war ich dieses Jahr schon mal wegen Psyche krankgeschrieben und ich muss mich - weil ich auf das Geld angewiesen bin - bis Mitte Februar irgendwie durchschleppen. Idealerweise bis Anfang März, weil dann die Rechtschutzversicherung greift. Ab 01.01. gibt es mehr Geld vom Arbeitgeber. D.h. wenn ich es irgendwie schaffe bis Feb/März durchzuhalten, hätte ich mind. 1 Monatsgehalt mit dem neuen Gehalt ausgezahlt bekommen. Jetzt habe ich wiedersprüchliche Angaben zur Berechnung gefunden. Mal heißt es, dass die Berechnung des Krankengelds zählt das letzte Monatsgehalt + Einmalbezüge innerhalb der letzten 12 Monate, mal heißt es, dass 3 Monatsgehälter + Einmalbezug reinzählen... Was stimmt denn nun? Ich habe ein festes Monatsgehalt, und bekomme ein 13. Monatsgehalt. Nach meiner Auffassung müsste das neue Gehalt (1 x gezahlt) + die Einmalzahlung zur Berechnung herangezogen werden?
Falls das einer weiß... 13. Monatsgehalt: Ich habe eine Klausel im Vertrag, die besagt, dass der Vertrag zum 01.04. ungekündigt sein muss, da es sonst zurückzuzahlen ist. Wenn ich z.B. Mitte Feb. endlich in den Krankenstand gehen würde, wäre ich im April noch immer im Bezug der Lohnfortzahlung. Kann mich mein AG da einfach so kündigen, und v.a. muss ich dem Unternehmen das 13. Monatsgehalt zurückzahlen? (Kleines Unternehmen, aber über 10 Mitarbeiter)
Danke schonmal.
Viele Grüße,
Poldi
mir geht es seit Monaten schlecht, und die Abwärtsspirale dreht sich weiter. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis ich final zusammenbreche. Dank Medikamentennebenwirkungen war ich dieses Jahr schon mal wegen Psyche krankgeschrieben und ich muss mich - weil ich auf das Geld angewiesen bin - bis Mitte Februar irgendwie durchschleppen. Idealerweise bis Anfang März, weil dann die Rechtschutzversicherung greift. Ab 01.01. gibt es mehr Geld vom Arbeitgeber. D.h. wenn ich es irgendwie schaffe bis Feb/März durchzuhalten, hätte ich mind. 1 Monatsgehalt mit dem neuen Gehalt ausgezahlt bekommen. Jetzt habe ich wiedersprüchliche Angaben zur Berechnung gefunden. Mal heißt es, dass die Berechnung des Krankengelds zählt das letzte Monatsgehalt + Einmalbezüge innerhalb der letzten 12 Monate, mal heißt es, dass 3 Monatsgehälter + Einmalbezug reinzählen... Was stimmt denn nun? Ich habe ein festes Monatsgehalt, und bekomme ein 13. Monatsgehalt. Nach meiner Auffassung müsste das neue Gehalt (1 x gezahlt) + die Einmalzahlung zur Berechnung herangezogen werden?
Falls das einer weiß... 13. Monatsgehalt: Ich habe eine Klausel im Vertrag, die besagt, dass der Vertrag zum 01.04. ungekündigt sein muss, da es sonst zurückzuzahlen ist. Wenn ich z.B. Mitte Feb. endlich in den Krankenstand gehen würde, wäre ich im April noch immer im Bezug der Lohnfortzahlung. Kann mich mein AG da einfach so kündigen, und v.a. muss ich dem Unternehmen das 13. Monatsgehalt zurückzahlen? (Kleines Unternehmen, aber über 10 Mitarbeiter)
Danke schonmal.
Viele Grüße,
Poldi