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Krankengeldberechnung, Rückzahlung 13. Monatsgehalt?

Verfasst: 20.12.2013, 14:47
von Poldi84
Hallo,
mir geht es seit Monaten schlecht, und die Abwärtsspirale dreht sich weiter. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis ich final zusammenbreche. Dank Medikamentennebenwirkungen war ich dieses Jahr schon mal wegen Psyche krankgeschrieben und ich muss mich - weil ich auf das Geld angewiesen bin - bis Mitte Februar irgendwie durchschleppen. Idealerweise bis Anfang März, weil dann die Rechtschutzversicherung greift. Ab 01.01. gibt es mehr Geld vom Arbeitgeber. D.h. wenn ich es irgendwie schaffe bis Feb/März durchzuhalten, hätte ich mind. 1 Monatsgehalt mit dem neuen Gehalt ausgezahlt bekommen. Jetzt habe ich wiedersprüchliche Angaben zur Berechnung gefunden. Mal heißt es, dass die Berechnung des Krankengelds zählt das letzte Monatsgehalt + Einmalbezüge innerhalb der letzten 12 Monate, mal heißt es, dass 3 Monatsgehälter + Einmalbezug reinzählen... Was stimmt denn nun? Ich habe ein festes Monatsgehalt, und bekomme ein 13. Monatsgehalt. Nach meiner Auffassung müsste das neue Gehalt (1 x gezahlt) + die Einmalzahlung zur Berechnung herangezogen werden?

Falls das einer weiß... 13. Monatsgehalt: Ich habe eine Klausel im Vertrag, die besagt, dass der Vertrag zum 01.04. ungekündigt sein muss, da es sonst zurückzuzahlen ist. Wenn ich z.B. Mitte Feb. endlich in den Krankenstand gehen würde, wäre ich im April noch immer im Bezug der Lohnfortzahlung. Kann mich mein AG da einfach so kündigen, und v.a. muss ich dem Unternehmen das 13. Monatsgehalt zurückzahlen? (Kleines Unternehmen, aber über 10 Mitarbeiter)

Danke schonmal.
Viele Grüße,
Poldi

Verfasst: 20.12.2013, 15:46
von Czauderna
Hallo,
für die Berechnung des Krankengeldes ist grundsätzlich der letzte abgerechneter Lohnzahlungszeitraum vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit maßgebend, d.h. z.B. Eintritt der Arbeitsunfähigkeit am 15.1.2014, dann ist der Dezember maßgebend. Wurde innerhalb der letzten 12 Monate eine Sonderzahlung (Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld) vorgenommen (auch evtl. beim Vorarbeitgeber), dann wird diese Sonderzahlung anteilig bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt.
Zu den arbeitsrechtlichen Fragen kann ich nichts sagen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 20.12.2013, 16:24
von Poet
@Poldi: Davon ausgehend dass es keine anderlautenden Dienstvereinbarungen oder Tarifverträge bei Deinem AG gibt, gilt das was vertraglich zwischen Euch vereinbart wurde. Ende also das BVH vor dem 01.04. muss die Einmalzahlung durch Dich zurückgezahlt werden. Bleibt das BVH schwebend bestehen, z.B. in der Zeit der Lohnfortzahlung oder KRG-Zahlung, dann nicht.

Ein AG kann bei entsprechend eng gefassten Voraussetzungen auch eine Kündigung im Krankenstand aussprechen mit den entspr. Fristen. Das mit der Rechtsschutzversicherung erschließt sich mir nicht ganz. Falls Du vorhast auf Wiedereinstellung zu klagen im Falle einer Kündigung -> bitte lasse Dich vorher unbedingt anwaltlich beraten bevor Du auf Sand baust. Kündigt der AG Dir betriebsbedingt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit dann kippt Dein ganzes Konstrukt.

Mehr zum arbeitsrechtlichen kann es im Krankenkassenforum nicht geben.

Verfasst: 20.12.2013, 17:21
von broemmel
Die nächste Frage ist:

Lt anderem Thread bezieht Du schon Krankengeld. Es ist daher fraglich ob der Arbeitgeber was zahlt oder nicht.

Verfasst: 25.12.2013, 21:58
von Poldi84
Danke. Okay, dass das "neue" Gehalt dann zur Berechnung rangezogen wird freut mich natürlich. Dass ich evtl. ein 13. Monatsgehalt zurückzahlen muss natürlich nicht. Gibt es denn eine klarere Definition davon, wie die Rahmenbedingungen für Kündigung durch AG im Krankheitsfall aussehen können? Die Rechtschutzversicherung wird bei mir erst nach 3 Monaten "aktiv", und so lange würde ich gerne - wenn es irgendwie geht - versuchen mich im Job durchzubeissen. Auf Wiedereinstellung - falls ich gekündigt werden würde - möchte ich nur klagen, falls es nicht anders geht. Im Prinzip möchte und muss ich aber aus dieser Firma raus, weil die Arbeitsbedingungen meinem Gesundheitszustand nicht zuträglich sind (im Gegenteil) und es trotz mehrfachem Ansprechen der Problematik keine Besserung gab. Kurz und knapp möchte ich eigentlich nur die Rechtschutzversicherung als "Absicherung" v.a. finanzieller Natur haben, damit mir keine finanziellen Schäden durch Arbeitsamt, Krankenkasse o.ä. drohen. Mein Vertrauen ist sowohl in Arbeitgeber, als auch in Menschen generell - v.a. wenn es um Geld geht - leider ziemlich zerstört. Da ich erst einmal die Rahmenbedingungen benötige, um mich in Ansätzen sicher fühlen zu können, muss ich mir die schaffen, bevor ich in den Krankenstand gehe. Wenn ich Existenzängste auch noch haben müsste, könnte ich nicht "abschalten"... :-/ (alles etwas verkorkst)
Aktuell bin ich noch nicht krankgeschrieben. In einem anderen Thread habe ich für meinen Freund gefragt, der zum damaligen Zeitpunkt im KG-Bezug war.

Verfasst: 26.12.2013, 17:12
von Lady Butterfly
Gibt es denn eine klarere Definition davon, wie die Rahmenbedingungen für Kündigung durch AG im Krankheitsfall aussehen können?
die Frage ist doch erst mal, wer kündigt - willst du kündigen oder befürchtest du, dass dein Arbeitgeber kündigt:

zu arbeitgeberseitigen Kündigungen kannst du z. B. hier nachlesen: http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbe ... dingt.html

wenn du selbst kündigst, bekommst du eventl. eine Sperrzeit duch die Agentur für Arbeit, dass heißt kein Arbeitslosengeld

näheres z. B. hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25642/N ... t-Nav.html

allerdings würde auch ich dir raten, dich rechtzeitig anwaltlich beraten zu lassen!
bevor ich in den Krankenstand gehe
entweder bist du arbeitsunfähig oder nicht....[/quote]