Hallo,
meine Tochter ist alleinerziehend mit einem Kind.
Zum 1.2.14 wird sie in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und wird sich eventuell freiwillig in der GKV versichern (Probleme bei der PKV wegen Vorerkrankungen).
Wird der Unterhalt, den sie für das Kind bekommt, bei der Berechnung des Beitrags berücksichtigt? Sie selbst erhält
keinen Unterhalt.
Berechnung des Beitrags für freiwillige gesetzliche KV
Moderator: Czauderna
@luckyluke: Der reine Unterhalt für das Kind wird für die Beitragsbemessung nicht herangezogen.
http://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-off ... 20221.html
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