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freiwillig versichert, Trennung, Beitragshöhe

Verfasst: 19.12.2013, 09:34
von AndreaH
Liebes Expertenteam,
eine Freundin von mir hat ein großes Problem mit ihren Krankenkassenbeiträgen:
Sie kriegt eine EM-Rente und da sie einige Jahre in der PKV war ist sie jetzt freiwillig gesetzlich versichert. Ihr Mann ist privat versichert. Obwohl sie bei der KK angegeben hat, was ihr Mann verdient (recht gut)
hat sie bis jetzt erstaunlich niedrige Beiträge gezahlt (rd. 150,- Euro, berechnet aus der Rente).
Jetzt kommt's zur Trennung (noch nicht Scheidung), es gab einen neuen Fragebogen und auf einmal wurde das hälftige Gehalt vom Ehemann berücksichtigt (und ein Kürzungsbetrag wegen Kinder). Sie muss jetzt also mehr als das Doppelte zur KK zahlen.
Ist das richtig? Wie läuft das im Trennungsjahr?

Schon mal einen herzlichen Dank vorab,
Andrea

Verfasst: 19.12.2013, 10:11
von Czauderna
Hallo,
so, wie geschildert hat sie bisher Glück gehabt, denn das Einkommen des Ehemannes hätte bisher auch schon berücksichtige werden müssen.
Grundsätzlich ändert eine Trennung nichts an der Einstufung - allerdings weiß ich, dass, wenn dem getrennt lebenden Ehegatten die Einkommensverhältnisses des PKV-versicherten Ehegatten nicht bekannt sind und er/sie demzufolge der Kasse dazu keine Angaben machen kann, dass dann nur die eigenen Einkünfte angerechnet werden.
Erst mit dem Tag, an dem das Scheidungsurteil Rechtskraft erhält, fällt auch das Einkommen des Ehegatten generell aus der Berechnung raus.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.12.2013, 13:40
von AndreaH
Danke Czauderna.

Gibt es denn für sie die Möglichkeit, über einen Minijob pflichtversichert zu sein? Oder gilt in der KK die gleiche Grenze wie in der Rentenversicherung, was bedeuten würde, sie müsste mehr als 450,- Euro verdienen und die Rente würde dann gekürzt werden.
Und was wäre, wenn sie das trotzdem so gestalten würde, z. B. Job mit 600,- Euro, gekürzte Rente, müsste sie dann aus beiden EInnahmen Pflichtbeiträge an die KK in Höhe von rund 15 % zahlen (bzw. die Hälfte als AN)?

Verfasst: 19.12.2013, 14:28
von Czauderna
Hallo,
nein ein 450,00 € Job löst keine Pflichtversicherung aus.
Bei einer Pflichtversicherung spielt das Einkommen des Ehegatten keine Rolle.
Gruss
czauderna

Verfasst: 19.12.2013, 16:26
von AndreaH
Das habe ich unglücklich formuliert:

Ich meinte, wenn sie z. B. einen Job mit 600,- annimmt (löst KK-Pflicht aus, oder?) und dazu noch die 3/4-Rente hat, dann muss sie doch auch aus der Rente nur noch Pflichtbeiträge zahlen, oder nicht? Kommt sie dann in die KvdR?
Oder müssen aus der Rente dann trotzdem freiwillige Beiträge gezahlt werden?

Verfasst: 19.12.2013, 19:06
von Czauderna
Hallo,
wenn Krankenversicherungsoflicht als Arbeitnehmer vorliegt, werden auch fuer die Rente Pflichtbeitraege einbehalten vom
Rv-Traeger.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.12.2013, 21:08
von broemmel
Wenn die Beschäftigung irgendwann endet kommt es aber nicht zur KVdR. Der Zug ist abgefahren.