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Aufhebung AU vom MDK empfohlen; bisher keine Meldung von KK
Verfasst: 18.12.2013, 12:17
von charlottchen
Hallo, bin neu hier und habe mich nun stundenlang mit folgendem Thema beschäftigt:
Bin seit 02/2013 schwer erkrankt (Depressionen) und seit Ende 02/2013 deswegen AU (bestätigt durch behandelnden Arzt).
Befinde mich seither in Behandlung und nehme Medis.
MDK hat Berentung empfohlen, da "Erwerbsfähigkeit gefährdet/stark gemindert" sei; KK hat dies aufgegriffen + mir "Teilhabe ..." empfohlen. Bei Ablehnung durch die DRV würde mein Antrag definitiv gleichzeitig als Rentenatrag gelten. Ich habe Widerspruch erhoben, da ich definitiv nicht in Rente will!
Daraufhin hat KK wieder den MDK eingeschaltet. Dieser hat aufgrund von Aktenlage nun die Aufhebung der AU zu 01/2014 empfohlen.
Bisher keine Stellungnahme der KK; ich wurde lediglich von meinem behandelnden Arzt über das erneute Gutachten durch den MDK informiert.
Frage:
was soll ich tun?
1. abwarten bis KK sich mit mir in Verbindung setzt?
2. MDK kontaktieren und fragen, was das soll?
3. Arzt bitten, jetzt/sofort tätig zu werden?
Vielen Dank für Euren sachkundigen Rat! Und besonderen Dank an die Fachleute unter Euch, die hier in ihrer Freizeit Hilfe suchenden Kranken mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hut ab!
Verfasst: 18.12.2013, 12:58
von broemmel
War sagt denn der Arzt zu dem Gutachten?
Verfasst: 18.12.2013, 14:02
von charlottchen
er war sehr erstaunt, erklärte mir aber, dass es inzwischen Usus ist, dass MDK/KK "gesundschreiben", auch wenn behandelnder Arzt AU meint.
Er empfiehlt abzuwarten, bis die KK sich mit mir in Verbindung setzt.
I-wo habe ich aber gelesen, dass der Arzt innerhalb von 3 Tagen, nachdem er davon in Kenntnis gesetzt wurde, aktiv werden muss (Einforderung Zweitgutachten etc.).
Ich "kann" ja eigentlich nichts machen, da ich 1. offiziell nichts weiss, 2. die Entscheidung der KK möglicherweise anders ausfällt als vom MDK empfohlen (was ich mir jedoch i-wie nicht vorstellen kann).
Ich habe dennoch Bedenken, dass mögliche Fristen (3-Tages-Frist Arzt etc.) ablaufen, wenn zu lange "hingewartet" wird!?
Verfasst: 18.12.2013, 15:47
von Czauderna
Hallo,
irgendwie ist mir da etwas nicht klar. Der MDK. empfiehlt die Berentung ?.
Okay, das kann ich noch nachvollziehen, obwohl meist der MDK nur die die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 51 SGB V. im Gutachten bestätigt.
Die Kasse empfiehlt ?? - wenn der MDK tatsächlich im Gutachten eine konkrete Aussage gemacht hat, dann empfiehlt eine Kasse normalerweise nicht, sondern fordert den betreffenden auf innerhalb von 10 Wochen einen
Reha Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen und schränkt gleichzeitig das Dispositionsrecht des Betreffenden ein. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, sperrt die Krankenkasse nach Ablauf der 10-Wochen-Frist das Krankengeld bis zu dem Tag, an dem der Betroffene den Antrag dann wirklich stellt.
Du hast gegen eine Empfehlung Widerspruch erhoben ? - Aus diesem Grunde kann meines Erachtens ein MDK doch nicht von Berentung auf Arbeitsfähigkeit kommen.
Solange du nichts offizielles, also schriftliches, von der Kasse hast, musst du auch nichts tun - irgendwie alles sehr seltsam und unklar.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 18.12.2013, 21:12
von Lady Butterfly
ich würde die Kasse bitten, ihre Wünsche schriftlich mitzuteilen und außerdem um eine Kopie des Gutachtens bitten - dann kann man weiter sehen...
Verfasst: 18.12.2013, 21:25
von Czauderna
Lady Butterfly hat geschrieben:ich würde die Kasse bitten, ihre Wünsche schriftlich mitzuteilen und außerdem um eine Kopie des Gutachtens bitten - dann kann man weiter sehen...
Hallo,
dazu fällt mir ein Spruch ein, der ein Kollege hier im Forum in einem anderen Fall dazu geäussert hat "Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.12.2013, 09:47
von charlottchen
Hallo Czauderna,
vielen Dank für Deine Bemühungen!
Da sich der Text nicht formatieren lässt, habe ich meine AW mit "---------------------" gekennzeichnet.
VG
[quote="Czauderna"]Hallo,
irgendwie ist mir da etwas nicht klar. Der MDK. empfiehlt die Berentung ?.
--------------Antwort: ja, der MDK hat in einem Gutachten (erstellt nach Aktenlage) vom Herbst die Berentung empfohlen. Ich habe das Gutachten hier.
Okay, das kann ich noch nachvollziehen, obwohl meist der MDK nur die die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 51 SGB V. im Gutachten bestätigt.
Die Kasse empfiehlt ?? - wenn der MDK tatsächlich im Gutachten eine konkrete Aussage gemacht hat, dann empfiehlt eine Kasse normalerweise nicht, sondern fordert den betreffenden auf innerhalb von 10 Wochen einen
Reha Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen
---------------------das ist geschehen; hier habe ich Widerspruch erhoben, da eine Rente für mich zum aktuellen Zeitpunkt nicht in Frage kommt. Wohlbemerkt: Erstdiagnose schwere Depression Anfang 2013. Bisher jedoch kein chronischer Verlauf oder. Rezidiv. Allerdings (und vll spielt das ein wenig mit ein ????): Mamma Ca mit Rezidiv vor vielen Jahren. rezidivierende, schwere BSV mit Nervenwurzelkompression, div. Wirbelsäulenleiden, chronischer Schmerzpatient, Fibromyalgie, leichtes Rheuma, 50% SBH.
und schränkt gleichzeitig das Dispositionsrecht
---------------was ist Dispositionsrecht?
des Betreffenden ein. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, sperrt die Krankenkasse nach Ablauf der 10-Wochen-Frist das Krankengeld bis zu dem Tag, an dem der Betroffene den Antrag dann wirklich stellt.
Du hast gegen eine Empfehlung Widerspruch erhoben ? - Aus diesem Grunde kann meines Erachtens ein MDK doch nicht von Berentung auf Arbeitsfähigkeit kommen.
---------------Tja, genau das ist ja das paradoxe!!! Erst Vorschlag der Berentung, jetzt Ende AU????? Im übrigen wurde das letzte Gutachten mit der Empfehlung "Ende AU" ebenfalls nach Aktenlage erstellt.
Solange du nichts offizielles, also schriftliches, von der Kasse hast, musst du auch nichts tun - irgendwie alles sehr seltsam und unklar.
------------------Ja, das habe ich mir inzwischen auch so überlegt. [quote]"Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst". [/quote]
Gruss
Czauderna[/quote]
Verfasst: 19.12.2013, 10:18
von Czauderna
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
irgendwie ist mir da etwas nicht klar. Der MDK. empfiehlt die Berentung ?.
--------------Antwort: ja, der MDK hat in einem Gutachten (erstellt nach Aktenlage) vom Herbst die Berentung empfohlen. Ich habe das Gutachten hier.
Okay, das kann ich noch nachvollziehen, obwohl meist der MDK nur die die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 51 SGB V. im Gutachten bestätigt.
Die Kasse empfiehlt ?? - wenn der MDK tatsächlich im Gutachten eine konkrete Aussage gemacht hat, dann empfiehlt eine Kasse normalerweise nicht, sondern fordert den betreffenden auf innerhalb von 10 Wochen einen
Reha Antrag beim Rentenversicherungsträger zu stellen
---------------------das ist geschehen; hier habe ich Widerspruch erhoben, da eine Rente für mich zum aktuellen Zeitpunkt nicht in Frage kommt. Wohlbemerkt: Erstdiagnose schwere Depression Anfang 2013. Bisher jedoch kein chronischer Verlauf oder. Rezidiv. Allerdings (und vll spielt das ein wenig mit ein ????): Mamma Ca mit Rezidiv vor vielen Jahren. rezidivierende, schwere BSV mit Nervenwurzelkompression, div. Wirbelsäulenleiden, chronischer Schmerzpatient, Fibromyalgie, leichtes Rheuma, 50% SBH.
Aha, die Kasse darf dich nicht zum Rentenantrag auffordern sondern nur zur Reha. - der Rentenversicherungsträger entscheidet und es ist nicht gesagt, dass der RV-Träger die gleiche Meinung hat wie der MDK.
und schränkt gleichzeitig das Dispositionsrecht
---------------was ist Dispositionsrecht?
Das bedeutet, dass du nach Antragstellung gegenüber dem Rentenversicherungsträger keine Erklärungen abgeben darfst (z.B. Antragsrücknahme), ohne das vorherige "okay" der Kasse dazu einzuholen.
des Betreffenden ein. Kommt dieser der Aufforderung nicht nach, sperrt die Krankenkasse nach Ablauf der 10-Wochen-Frist das Krankengeld bis zu dem Tag, an dem der Betroffene den Antrag dann wirklich stellt.
Du hast gegen eine Empfehlung Widerspruch erhoben ? - Aus diesem Grunde kann meines Erachtens ein MDK doch nicht von Berentung auf Arbeitsfähigkeit kommen.
---------------Tja, genau das ist ja das paradoxe!!! Erst Vorschlag der Berentung, jetzt Ende AU????? Im übrigen wurde das letzte Gutachten mit der Empfehlung "Ende AU" ebenfalls nach Aktenlage erstellt.
Solange du nichts offizielles, also schriftliches, von der Kasse hast, musst du auch nichts tun - irgendwie alles sehr seltsam und unklar.
------------------Ja, das habe ich mir inzwischen auch so überlegt.
"Gehe nie zu deinem Fürst, wenn du nicht gerufen wirst".
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.12.2013, 19:18
von charlottchen
[quote="Czauderna"]
[color=blue]Aha, die Kasse darf dich nicht zum Rentenantrag auffordern sondern nur zur Reha. - der Rentenversicherungsträger entscheidet und es ist nicht gesagt, dass der RV-Träger die gleiche Meinung hat wie der MDK.[/color]
....[/quote]
der MDK empfahl eine Berentung (ich habe alle Gutachten erhalten), die Kasse forderte mich auf, eine "Maßnahme zur Teilhabe...." an die DRV zu stellen. I-wo auf den Anträgen stand drauf, sollte eine Maßnahme nicht möglich sein, abgelehnt werden oder, oder,oder, so gilt der Antrag als Rentenantrag.
Da weder das eine noch das andere in Frage kommt, habe ich widersprochen. Ich habe wirklich befürchtet, dass die mich in Rente schicken!
Erst Rente - jetzt Wunderheilung
Verfasst: 19.12.2013, 19:52
von Netti
läuft doch beides auf eins aus: der Geldbeutel der KK wird bei beiden Möglichkeiten geschont..
das ist doch der KK egal...Rente oder arbeitsfähig..Hauptsache nicht mehr zahlen müsssen..
unterliegen alle dem Sparzwang..
Verfasst: 19.12.2013, 20:22
von Poet
@netti: Seltsamer Beitrag, wenn das die Kasse gewollt hätte, dann wäre nicht seit Februar 2013 KRG gezahlt worden...
@charlottchen: Was nicht klar aus Deinem Beitrag hervorgeht -> Was möchtest Du denn selbst erreichen? Wieder arbeitsfähig werden?
Verfasst: 20.12.2013, 13:01
von charlottchen
[quote="Poet"].... Wieder arbeitsfähig werden?[/quote]
Ja selbstverständlich!!!! Genau [b]da [/b]drauf arbeit ich hin - und nichts anderes.
Wobei das nicht die "eigentliche" Frage ist. Ich wollte wissen, ob ich jetzt schon aktiv werden muss/soll, obwohl ich bis heute keine offizielle Mitteilung der KK hinsichtlich Ende der AU erhalten habe. Mir ging es darum, dass ich keine Fristen/Möglichkeiten versäume. I-wo las ich z.B., dass der Arzt innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnisnahme reagieren muss wenn er das MDK-Gutachten für unkorrekt hält.
VG
Verfasst: 21.12.2013, 13:11
von Poet
@charlottchen: Du kannst erst agieren wenn Dir etwas von der Kasse vorliegt. Bisher hast Du ja nur "HörenSagen" vom Arzt und das ist wie stille Post nicht verwertbar weil häufig verzerrt.
Verfasst: 29.12.2013, 11:31
von charlottchen
am 28.12.13 Schreiben von KK erhalten: ab 1.1.14 wieder gesund.
Das Gutachten des MDK wurde [wiederholt] aufgrund von Aktenlage erstellt. Kommt hier nicht der § 4 (1) dieser "AU-Richtlinien" zum Tragen?
Ich bin definitiv noch nicht arbeitsfähig und stehe dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung. Würde ich das beim AA anders angeben, wäre es gelogen und für mich somit Betrug.
Da ich auf finanzielle Unterstützung angewiesen bin muss ich agieren. Und zwar schnell, denn das KK ist so gering, dass ich kein Polster habe.
Fragen:
1. Was kann ich tun?
2. Welche Argumente kann ich in einem Widerspruch einbringen?
3. Muss ich dennoch am 1.1.14 zum AA oder "reicht" es, Widerspruch bei der KK zu stellen?
4. Muss/soll ich zum Sozialgericht?
5. Reicht die von der Kasse gesetzte "Frist"? Schreiben am 27.12. erstellt, am 28.12. erhalten, mit Hinweis, dass ab 1.1. nicht mehr AU
Wer kann helfen? Wer weiss Rat?
Danke!
Verfasst: 29.12.2013, 11:48
von Czauderna
charlottchen hat geschrieben:am 28.12.13 Schreiben von KK erhalten: ab 1.1.14 wieder gesund.
Das Gutachten des MDK wurde [wiederholt] aufgrund von Aktenlage erstellt. Kommt hier nicht der § 4 (1) dieser "AU-Richtlinien" zum Tragen?
Ich bin definitiv noch nicht arbeitsfähig und stehe dem Arbeitsmarkt somit nicht zur Verfügung. Würde ich das beim AA anders angeben, wäre es gelogen und für mich somit Betrug.
Da ich auf finanzielle Unterstützung angewiesen bin muss ich agieren. Und zwar schnell, denn das KK ist so gering, dass ich kein Polster habe.
Fragen:
1. Was kann ich tun?
sofort, per E-Mail Widerspruch einlegen - Widerspruchsbegründung würde folgen.
2. Welche Argumente kann ich in einem Widerspruch einbringen?
Das sollte dein Arzt übernehmen, am Besten wäre hier, dass du am Montag zu deinem Arzt gehst und dir einen weiteren Auszahlschein bestätigen lässt, auf dem der Arzt die weitere AU. bestätigt - optimal wäre bei Dauer ein b.a.w. - Im Feld für die Diagnose könnte er auch noch einmal seine Sicht in ein oder zwei Sätzen darstellen.
3. Muss ich dennoch am 1.1.14 zum AA oder "reicht" es, Widerspruch bei der KK zu stellen?
Ich würde mich in jedem Falle melden, aber das Schreiben der Kasse sowie eine Kopie des Auszahlscheines mitnehmen - wenn da AA. daraufhin deinen Ahtrag auf Leistungen nicht annimmt - das schriftlich geben lassen (für die Kasse, als weitere Widerspruchsbegründung)
4. Muss/soll ich zum Sozialgericht?
Noch ist es meiner Meinung nach nicht soweit, da das Widerspruchsverfahren noch läuft - es ist ha durchaus denkbar, dass die Kasse weiter zahlt , oder ?
5. Reicht die von der Kasse gesetzte "Frist"? Schreiben am 27.12. erstellt, am 28.12. erhalten, mit Hinweis, dass ab 1.1. nicht mehr AU
kannst du zwar monieren, hat aber meines Mewinung nach keine Auswirkung - denn lt. Kasse sollst du dich ja nur melden, d.h. du musst nicht direkt arbeiten - aber du hast schon recht - sehr kurz.
Wer kann helfen? Wer weiss Rat?
Danke!
Gruss
Czauderna