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AU von MDK beendet, AfA sagt aber AU
Verfasst: 17.12.2013, 13:09
von Bärbel83
Hallo,
ich bin derzeit ziemlich verzweifelt.
Die Krankenkasse bzw. der MDK sagt, ich bin ab Samstag arbeitsfähig (nach Aktenlage!!! - die wussten nicht mal, dass ich am 20.11. noch einmal wegen Schmerzen im KH war). Der Bescheid kam am Samstag, ich habe gestern Widerspruch eingelegt.
Da ich vor dem Krankengeld Arbeitslos war, habe ich mich gestern bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Die haben mir einen Gesundheitsfragebogen mitgegeben und der Arzt der AfA wird mich einladen.
Mein Arzt hat mich weiterhin AU geschrieben.
Den nächsten Facharzttermin habe ich erst am 24.1. Ich habe gestern extra noch einmal angerufen und um Vorverlegung gebeten, was aber nicht möglich war...
Ich habe beidseitig Epicondylitis radialis (auch besser bekannt als Tennisarm). Rechts wurde es bereits operiert, aber die Heilung lässt zu wünschen übrig. Selbst einfache Dinge wie Brot schneiden, Schreiben mit einem Stift o.ä. ist für mich fast unmöglich.
Einen Antrag auf Reha werde ich am 7. Januar einreichen.
Was passiert nun, wenn der MDK sagt ich bin arbeitsfähig, die AfA aber sagt ich bin AU? Wer zahlt dann?
Ich kann ja schlecht von Luft leben...
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe...
Verfasst: 17.12.2013, 13:13
von Czauderna
Hallo,
Widerspruch einlegen, sofort und die entsprechenden ärztliche Bescheinigung mit beifügen. Der Arzt sollte explizit bestätigen, dass du über den Samstag hinaus bis auf weiteres Arbeitsunfähig bist.
Als Widerspruchsbegründung kannst du auch anführen, dass dem MDK offenbar bei seiner "Stellungnahme" nach Aktenlage die neueste Entwicklung nicht bekannt waren. Am besten bescheinigt der Arzt das diese Woche noch auf einem Auszahlschein.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 17.12.2013, 13:19
von Bärbel83
Danke für deine Antwort.
Das habe ich bereits getan. Auch angeführt, dass ich die Schmerzen inzwischen beidseitig habe. Und so keinesfalls arbeitsfähig bin, da ich selbst einfache Arbeiten im Haushalt nicht erledigen kann.
Der Arzt legt auch heute oder morgen Widerspruch ein.
Einen neuen Auszahlungsschein habe ich gestern ebenfalls abgegeben.
Ich habe auch angeführt dass der FA Termin erst Ende Januar ist; wenn sie dort anrufen und ich früher einen bekomme ist mir das auch recht...
Aber was passiert , wenn der MDK sagt ich bin arbeitsfähig, die AfA aber sagt ich bin AU? Wer zahlt dann?
Das ist im Moment meine größte Sorge. Ich bekomme nicht viel KG bzw. ALG und wir sind auf das Geld angewiesen.
Verfasst: 17.12.2013, 16:41
von GerneKrankenVersichert
Ich rufe mal den Bewertungsmaßstab für die Arbeitsunfähigkeit bei Arbeitslosen in Erinnerung:
Versicherte, die arbeitslos sind, ausgenommen Arbeitslose bzw. erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Absatz 3a, sind arbeitsunfähig, wenn sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für den sie sich bei der Agentur für Arbeit zur Verfügung gestellt haben. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachging.
g-ba.de/downloads/62-492-726/AU-RL_2013-04-18.pdf
Da fällt mir beim Tennisarm auf Anhieb eine beratende Tätigkeit in einem Callcenter mit Headset ein. Ich würde den Arzt mal darauf ansprechen, ob er wirklich der Ansicht ist, dass du zur Zeit nicht in der Lage bist, leichte Arbeiten (gleich welcher Art) zu verrichten. Begründet werden kann es eigentlich nur mit enormen Schmerzen, nicht mit der fehlenden Möglichkeit, zur Zeit mit den Händen etwas zu machen.
Verfasst: 17.12.2013, 17:10
von Bärbel83
Danke, diesen "Absatz" kenne ich...
Aber wie kann man Arbeitsfähig sein, wenn man sich nicht mal selbst versorgen kann???
Ich kann mich selbst mit 3 Ibu 600 am Tag nicht mal annähernd selbst versorgen... Also kein Essen kochen z.B. Dose öffnen ist gar nicht möglich oder Brot schneiden, kein hartes Gemüse schneiden usw. Von Einkäufen tragen und Hausarbeit mal ganz abgesehen. Selbst das Hosenknopf schließen ist an manchen Tagen ein Problem...
Und selbst im Callcenter (abgesehen davon, dass ich da wegen meinem Akzent nur schwer einen Job bekommen werde) muss man wohl immer auch schreiben (zumindest höre ich sie im Hintergrund immer fleißig tippen wenn ich wo anrufe) und mit 1,2 Fingersystem (Arme auf Tisch "legen" und tippen funktioniert nicht ohne Schmerzen) komme ich da wohl nicht weit.
Ja, theoretisch könnte ich in einem Callcenter arbeiten. Die Frage ist nur, wer mir morgens mein Frühstück macht, mich zur Arbeit bringt wenn ich doch in einem Callcenter einen Job finde (ich habe kein Auto - abgesehen davon dass ich so nicht fahren dürfte, und mit Öffis sieht es hier sehr schlecht aus - Fahrradfahren ist nicht möglich) usw.
Von daher liegt mein Arzt wohl nicht so falsch, wenn er sagt es sollte zuerst abgeklärt werden, ob der Arm nicht noch einmal operiert werden muss (das der erwartete Erfolg nicht eingetreten ist ist wohl offensichtlich - im Gegenteil es ist schlimmer als vor der OP) usw.
Die OP ist auch nicht ewig her, sondern 7 Wochen. Laut Chirurg kann es bis zu 3 Monate dauern, bis Besserung eintritt.
Edit: Ich will nichts mehr als endlich wieder ohne Schmerzen sein und wieder arbeiten können. Ich bin wegen Krankheit arbeitslos geworden und kurz bevor ich einen neuen Job antreten wollte, fingen die Schmerzen im an.
Und eine Kellnerin die nicht ein Tablett voll Gläser/5 Teller tragen kann bzw. volle Getränkekisten und Bierfässer stellt sich keiner ein...
Verfasst: 17.12.2013, 18:59
von KKA
Hallo,
zunächst wie Czauderna beschrieben hat verfahren.
Dein behandelnder Arzt sollte auf jeden Fall die AU 'bis auf weiteres' und mit auklärender Begründung ausstellen. Und auch hier gilt: Zeit ist Geld, also das Gutachten schnellstmöglich der Kasse per Einschreiben zustellen.
Wenn AfA und dein Arzt die AU bestätigen, dürfte es dem MDK schwerfallen, zu einer anders lautenden Diagnose zu kommen. Wäre ja auch ein Witz wenn es so wäre.
Im Übrigen kannst du gerne darauf verzichten, deinen Arzt zu fragen, ob du nicht einer anderweitigen Tätigkeit nachkommen könntest. So wie du den Fall und deine gesundheitlichen Einschränkungen hier geschildert hast, wäre solch ein Anliegen der reinste Blödsinn, um nicht zu sagen absurd.
Good luck und nur Mut, der MDK hat m.E. allen Grund einer KRG Einstellung nicht zuzustimmen.
Gruss
KKA
Verfasst: 18.12.2013, 07:24
von GerneKrankenVersichert
KKA hat geschrieben:
Im Übrigen kannst du gerne darauf verzichten, deinen Arzt zu fragen, ob du nicht einer anderweitigen Tätigkeit nachkommen könntest. So wie du den Fall und deine gesundheitlichen Einschränkungen hier geschildert hast, wäre solch ein Anliegen der reinste Blödsinn, um nicht zu sagen absurd.
Vorsicht vor solchen Tipps und Beurteilungen der Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Forenschilderungen sowie Vermutungen, wie der Arzt der Arbeitsagentur (bei dem Bärbel noch nicht war!) entscheiden wird.
Der Arzt ist derjenige, der die ärztliche Begründung für den Widerspruch schreibt. Und diese sollte fundiert sein, damit der MDK eben nicht auf die Idee mit dem "Callcenter und Headset" kommt. So hart es klingt, ein Akzent, die fehlende Möglichkeit, eine Hose zu schließen oder ein schlechtes öffentliches Verkehrsnetz sind für die Beurteilung einer Arbeitsunfähigkeit unerheblich. Und wird als Argumentation beim MDK aller Voraussicht nach nur ein müdes Lächeln hervorrufen.
Verfasst: 18.12.2013, 10:16
von KKA
@ GKV
Ich denke wir sind uns einig, dass Bärbels AU ihren Ursprung in den physischen Sympthomen hat, d.h. sie kann nicht schreiben (soweit ich weiß eine Grundvoraussetzung bei einem Callcentre Job) bzw. ihren Arm kaum bewegen und ich gehe davon aus, dass sie die geschilderten Sympthome wahrheitsgemäß hier aufgeschrieben hat. Klar, dass Akzent, Verkehrsanbindung usw. für den MDK bzw. jedem Arzt keine Gründe für eine AU sind. Dass der Amtsarzt der AfA bislang keine AU bestätigt hat, habe ich übersehen. Sorry.
Gruss
KKA
Verfasst: 03.01.2014, 15:57
von Bärbel83
Hallo,
ich hoffe ihr seit gut ins neue Jahr gekommen und danke für die Antworten.
Ich habe Ende Dezember ein Schreiben von der KK bekommen, dass sie bis über meinen Widerspruch entschieden habe, Krankengeld weiter bekomme.
Was passiert, wenn sie meinem Widerspruch nicht stattgeben? Muss ich das Krankengeld (vom 21. bis zur Entscheidung) dann zurückzahlen?
Ich war natürlich schon bei der AfA, kann den Antrag auf Arbeitslosengeld dort aber erst wieder abgeben, wenn ich das ausgefüllte Formular von der Krankenkasse habe, wann und wie viel KG ich bekommen habe (wird also wohl erst nach der Entscheidung ausgefüllt).
Vielen Dank
Liebe Grüße
Verfasst: 04.01.2014, 15:06
von Netti
Hallo,
nein...du mußt das KG dann nicht zurückzahlen...
ich würde aber bei einem negativen Bescheid auch überlegen, Klage einzureichen....
viel Erfolg
Verfasst: 04.01.2014, 16:58
von Czauderna
Bärbel83 hat geschrieben:Hallo,
ich hoffe ihr seit gut ins neue Jahr gekommen und danke für die Antworten.
Ich habe Ende Dezember ein Schreiben von der KK bekommen, dass sie bis über meinen Widerspruch entschieden habe, Krankengeld weiter bekomme.
Was passiert, wenn sie meinem Widerspruch nicht stattgeben? Muss ich das Krankengeld (vom 21. bis zur Entscheidung) dann zurückzahlen?
Ich war natürlich schon bei der AfA, kann den Antrag auf Arbeitslosengeld dort aber erst wieder abgeben, wenn ich das ausgefüllte Formular von der Krankenkasse habe, wann und wie viel KG ich bekommen habe (wird also wohl erst nach der Entscheidung ausgefüllt).
Vielen Dank
Liebe Grüße
Hallo,
das ist doch erst einmal super und durchaus nicht alltäglich. Dass eine Kasse das Krankengeld bis zur Entscheidung des Widerspruchs weiter zahlt, das ist die Ausnahme. Natürlich musst du das Krankengeld nicht zurückzahlen wenn dein Widerspruch angelehnt wird.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 04.01.2014, 19:41
von Bärbel83
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, ich war auch ganz erstaunt. Noch dazu wo sie die Stellungnahme vom Arzt vorm Jahreswechsel nicht bekommen haben, nur telefonisch mit ihm Kontakt hatten.
Vielleicht war der SB ja schon ein Weihnachtsstimmung
Das beruhigt mich schon mal... Ich finde das ganze sehr verwirrend
Ich hoffe ja das sie in meinem Sinne entscheiden...
Liebe Grüße
Bärbel