unversichert und selbständig
Moderator: Czauderna
unversichert und selbständig
Hallo habe folgendes Thema. Ich war bis 30.09.2012 arbeitslos gemeldet und habe dann mich als Existenzgründer selbständig gemacht. wie so üblich Anfangs lief es gut, jetzt gar keine oder geringe Einkünfte. Ich war bis zum 30.2012 über das Arbeitsamt bei der KKH pflichtversichert, danach hatte ich ein Schreiben von der KKH daß mich daß AA abgemeldet hat und ich zur Klärung der Vers-Pflicht mich mit Ihnen in Verbindung setzen sollte, welche ich aber bis gestern nicht nachkam, da ich die hohen Kosten der Versicherung und Nachzahlung scheute. Nachdem ich allerdings in der Zeitung gelesen hatte, daß Beitragserlass für nicht Versicherte gäbe, habe ich mich nun gewagt auf Tuchfühlung mit 3 Krankenkassen zu gehen. Die erste meinte auf meinen Fall: Es wäre kein Problem, Sie würden mich versichern, wenn ich ein Formular unterschreibe auf dem ich bescheinige, daß ich in meiner Zeit als nichtzahlender, keine Leistungen bei Arzt oder ähnliches genommen hätte. Dies habe ich auch nicht. Ich war mir aber nach diesem Gespräch nicht sicher, ob diese Krankenkasse die richtige für mich war und ging zur zweiten. Diese schickte mich dann zur meiner letzten Pflichtversicherungskasse und die sagte mir gestern ich müsse alle Beiträge ab 30.09.2012 nachträglich an die Kasse zahlen. Stundung oder Erlass der säumingen Beiträge gäbe es nicht für mich, da ich ja nicht gekündigt hätte. Aber Zahlungen habe ich auch nicht getätigt. Leistungen nicht in Anspruch genommen. Und beiträge durch die KK weder angemahnt noch eingezogen. Würde mich ja gerne versichern, aber die aufgelaufenen Beiträge für selbständige kann ich nicht aufbringen. Dann müsste ich nächsten Monat Harz4 stellen. Kann mir jemand Auskunft geben Dringend
Hallo,
so, wie geschildert musst du sofort zu deiner letzten Kasse, dort die nahtlose Mitgliedschaft ab 1.1.2013 beantragen und gleichzeitig den Erlass der rückständigen Beiträge beantragen. Das sollte reibungslos klappen - du musst es eben schnell und möglichst diese Woche noch machen.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert musst du sofort zu deiner letzten Kasse, dort die nahtlose Mitgliedschaft ab 1.1.2013 beantragen und gleichzeitig den Erlass der rückständigen Beiträge beantragen. Das sollte reibungslos klappen - du musst es eben schnell und möglichst diese Woche noch machen.
Gruss
Czauderna