Angehörige bei Härtefall Zahnersatz
Verfasst: 16.12.2013, 17:18
hallo zusammen,
mir wurde von zwei krankenkassenservicemitarbeiterinnen zwei verschiedene aussagen gegeben:
1. beim härtefall für zahnersatz zählen als mitzählende angehörige(die die härtefallgrenze erhöhen) kinder nur wenn sie unter 18 jahre alt sind und familienversichert!
2. beim härtefall zählen alle kinder in haushalt mit solange sie noch kein eigenes einkommen haben, also auch meine dieses monat 25 jahre alt gewordene tochter die studiert und bafög bezieht und sich dieses monat studentisch selbst versichern musste da familienversicherung nicht weiter möglich war.
welche aussage ist richtig!
bei der zweiten hätte ich anspruch auf härtefall und bei der ersten schon seit meine tochter 18 jahre alt ist nicht mehr auch wenn sie bis vor ein paar tagen familienversichert war.
Danke für die Antworten
mir wurde von zwei krankenkassenservicemitarbeiterinnen zwei verschiedene aussagen gegeben:
1. beim härtefall für zahnersatz zählen als mitzählende angehörige(die die härtefallgrenze erhöhen) kinder nur wenn sie unter 18 jahre alt sind und familienversichert!
2. beim härtefall zählen alle kinder in haushalt mit solange sie noch kein eigenes einkommen haben, also auch meine dieses monat 25 jahre alt gewordene tochter die studiert und bafög bezieht und sich dieses monat studentisch selbst versichern musste da familienversicherung nicht weiter möglich war.
welche aussage ist richtig!
bei der zweiten hätte ich anspruch auf härtefall und bei der ersten schon seit meine tochter 18 jahre alt ist nicht mehr auch wenn sie bis vor ein paar tagen familienversichert war.
Danke für die Antworten