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Krankenkasse verweigert schonmal am Telefon evtl. Krankengel

Verfasst: 12.12.2013, 14:17
von MarkusF78
Hier mein Fall.

Ich bin seit 01.11.2013 in einem neuen Arbeitsverhältnis. (War vorher durchgehend beschäftigt)
Nun wurde ich am Montag 09.12. mit Rücken und Beinschmerzen sowie Lähmungserscheinungen eingeliefert und am Di. Schon an der Bandscheibe operiert.

Der Arbeitgeber will mich zwar grundsätzlich behalten, wird mich aber aus kostengründen erstmal kündigen. (Probezeit)

Nun hab ich bei der Kk angerufen und die Frau machte mir in sehr forschem Ton klar, dass sie nicht zahlen, da ich mind. 10 wochen im neuen Arbeitsverhältnis sein muss, bevor ich überhaupt anspruch auf KG habe. Wenn ich bedürftig bin soll ich schaun ob ich hartziv bekomme.

Zur Info noch. Reha ist ab 02.01.14 geplant.

Wie geh ich nun weiter vor?

Lg

Verfasst: 12.12.2013, 15:06
von Czauderna
Hallo,
das ist, so wie geschildert falsch - So wie ich es sehe handelt es sich nicht um ein im voraus befristetes Arbeitsverhältnis von unter 10 Wochen sondern um ein unbefristetes, welches durch Kündigung innerhalb der Probezeit Arbeitgeber seitig beendet wurde. Der Arbeitgeber muss zunächst maximal sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten (wenn Ende der Beschäftigung früher, dann entsprechend weniger). Danach muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen und das für die Dauer von maximal 78 Wochen . Das, was die Mitarbeiterin der Kasse da am Telefon gesagt hat ist falsch. Mein Rat - Kasse anschreiben und Bezug nehmen auf das Gespräch - von der Kasse eine schriftliche Auskunft über deinen Krankengeldanspruch fordern und gleichzeitig Auszahlscheine anfordern. Wenn das Ende der Beschäftigung zum 31.12.2013 schon schriftlich bestätigt wurde, dann dies der Kasse ebenfalls mitteilen.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.12.2013, 15:40
von Swantje B.
Das wichtigste zuerst: Achte unbedingt auf die Termine deiner Krankschreibungen. Du musst spätestens am letzten Tag der bescheinigten Arbeitsunfähigkeit eine neue AU-Bescheinigung ausstellen lassen.

Beispiele:
AU bis Mittwoch: spätestens Mittwoch zum Arzt.
AU bis Freitag: spätestens Freitag zum Arzt.
AU bis Samstag: spätestens Freitag zum Arzt.
AU bis Sonntag: spätestens Freitag zum Arzt.

Wenn du die Termine verpasst, (z.B. in dem du erst Do/Mo zum Arzt gehst) ist eventuell dein kompletter Krankengeldanspruch futsch. Schlimmstenfalls musst du Beiträge für deine Weiterversicherung zahlen, bekommst aber keinen Cent. Und: Egal was Ärzte/Sprechstundenhilfen oder sonstwer erzählt: Eine rückwirkende Krankschreibung hilft nicht! Es zählt nur der Tag, an dem du tatsächlich beim Arzt warst.

Nun zu den eigentlichen Fragen:
1.) Wenn der Vertrag nicht von vornherein auf weniger als 2 Monate befristet war, hast du Anspruch auf Krankengeld.

2.) Wenn der Arbeitgeber dir wegen der AU kündigt, muss er trotzdem 6 Wochen Entgeltfortzahlung leisten. Wenn du seit dem 9.12.2013 AU bist, muss der Arbeitgeber also bis 19.1.2014 zahlen. Auch wenn die Kündigung vorher wirksam wird (§ 8 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz). Finanziell hat der Arbeitgeber nichts von der Kündigung. Wenn er die Zahlung vor Ablauf der 6 Wochen (z.B. zum Beschäftigungsende) einstellt, muss die Krankenkasse zunächst Krankengeld zahlen. Das kann sie sich aber vom Arbeitgeber zurückholen (§ 115 SGB X).

3.) während der Reha bekommst du kein Krankengeld, sondern Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

4.) Wenn du bei deinen vorherigen Arbeitgebern in der Zeit vom 1.12.2012 - 31.10.2013 Einmalzahlungen erhalten hast (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, tarifliche Sonderzahlungen als Einmalbetrag, etc.), würde ich die Kasse darauf hinweisen. Diese Einmalzahlungen müssen bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt werden, d.h. die Kasse muss auch den bisherigen Arbeitgebern eine Verdienstbescheinigung schicken und das Krankengeld ggf. erhöhen.

Gruß
Swantje

Fall aus der Presse

Verfasst: 13.12.2013, 17:27
von CiceroOWL
http://www.derwesten.de/staedte/oberhau ... 66950.html
Am Ende hat Stetskamp Glück gehabt: Die Oberhausener Knappschaftsfiliale hat bei ihrer Bochumer Zentrale mit Erfolg für die Wiederaufnahme Stetskamps gekämpft. Er erhält wegen des ärzlichen Entschuldigungsbriefes nun doch weiter Krankengeld. Letztendlich sei dies aber ein Einzelfall aus Kulanz, gibt die Sprecherin an.
Oberhausener Krebspatient wird aus Krankenkasse geworfen | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/oberhau ... 1797601113