Wiedereintritt in die GKV - diverse fragen/ probleme
Verfasst: 11.12.2013, 19:03
hallo ihr wissenenden...
ich verfall mehr und mehr in panik. und je mehr ich lese, umso verwirrter und unsicher werde ich. deshalb möchte ich mich im vorraus entschuldigen, wenn ich hier fragen stelle, deren antworten schon mal irgendwo irgendwie aufgetaucht sind.
mein ziel: zurück in gkv! mittels beitragsschulden-entlassungsgesetz
1. ich war schon vor dem eintritt der versicherungspflicht (1.4.2007) nicht versichert: hat das finanzielle konsquenzen? oder werden mir alle kosten bzw Beitragsschulden und Säumniszuschläge erlassen?
2. kann sich die kasse da querstellen und von mir dennoch geld verlangen oder mich nicht aufnehmen? wodurch sehe ich, dass ich nichts nachzahlen muß?
3. muß ich mich von der neuen krankenkasse gesundheitlich durchchecken lassen? sprich, die haben ihre ärzte und nur mit deren okay, nehmen sie mich auf?
4. was muß ich der krankenkasse genau schreiben? was sollte drinstehen? welche formulierungen sollte ich am besten verwenden?
5. ist es korrekt, dass es terminlich reicht (frist vom 31.12.), wenn mein antrag "nur" dort angekommen ist, unabhängig davon, ob er bewilligt worden ist, vertragsdetails besprochen und festgelegt worden sind oder ich meine neue karte schon erhalten habe. sprich am besten den antrag schreiben und eine bestätigung darüber erhalten, dass er bei der krankenkasse angekommen ist.
6. sollte mein antrag via email oder besser schriftlich per post erfolgen?
7. kann ich nach beitritt der neuen/alten krankenversicherung quasi sofort zum arzt gehen und sämtliche leistungen in anspruch nehmen? oder muß ich eine gewisse zeit abwarten, sodass geld für die ein oder andere behandlung quasi einbezahlt worden sind?
8. ich kann bei meiner alten krankenkasse online mitglied werden. dabei bin ich allerdings auf folgende probleme/fragen im antrag gestoßen:
a) die wollen meine vorversicherung/letzen 18 monate wissen. und ich soll es dort eintragen, geht ja aber nicht, weil ich keine hatte und als option ist es nicht angegeben. was tun?
b) bei "art der versicherung" muß ich wählen zwischen "pflichtversichert" oder "freiwillig versichert".
wo ist da der unterschied bezüglich leistungen und kosten?
ich bin aber dennoch gesetzlich versichert und nicht privat oder?? (ich war vorher gesetzlich versichert und muß es nach dem wiedereintritt ja auch sein (was ich ja auch will))
da ich nicht beschäftigt bin, muß ich "freiwillig versichert" angeben. ist das so richtig?
wenn ich allerdings wieder wieder einer arbeit nachgehen sollte, was passiert dann?
c) ich muß die zukünftigen beiträge komplett selbst bezahlen? wenn ich mich arbeitssuchend melde, zahlt dann das amt? wie hoch können die beiträge in meinem fall sein?
d) kann ich im nachhinein noch zusätzliche sachen/leistungen dazubuchen?
e) habe damals keine kündigung der alten (jetzt neuen versichung) erhalten. sie lief damals aus. die wollen jetzt natürlich eine kündigung sehen, aber das problem liegt ja im haus. muß ich sie dennoch noch extra von ihnen anfordern?
f) sind fragen zum einkommen legitim? was muß ich da angeben, ich habe ja kein einkommen? es ist schon eine weile her, dass ich einer beschäftigung nachgekommen bin.
ich werde erst eure ratschläge/ hilfe abwarten, bevor ich mich an die kasse wende. (denn wenn ich z.b. die beiträge von vor 2007 bezahlen soll...)
vielen dank für eure geduld, mühe und hilfe!
ich verfall mehr und mehr in panik. und je mehr ich lese, umso verwirrter und unsicher werde ich. deshalb möchte ich mich im vorraus entschuldigen, wenn ich hier fragen stelle, deren antworten schon mal irgendwo irgendwie aufgetaucht sind.
mein ziel: zurück in gkv! mittels beitragsschulden-entlassungsgesetz
1. ich war schon vor dem eintritt der versicherungspflicht (1.4.2007) nicht versichert: hat das finanzielle konsquenzen? oder werden mir alle kosten bzw Beitragsschulden und Säumniszuschläge erlassen?
2. kann sich die kasse da querstellen und von mir dennoch geld verlangen oder mich nicht aufnehmen? wodurch sehe ich, dass ich nichts nachzahlen muß?
3. muß ich mich von der neuen krankenkasse gesundheitlich durchchecken lassen? sprich, die haben ihre ärzte und nur mit deren okay, nehmen sie mich auf?
4. was muß ich der krankenkasse genau schreiben? was sollte drinstehen? welche formulierungen sollte ich am besten verwenden?
5. ist es korrekt, dass es terminlich reicht (frist vom 31.12.), wenn mein antrag "nur" dort angekommen ist, unabhängig davon, ob er bewilligt worden ist, vertragsdetails besprochen und festgelegt worden sind oder ich meine neue karte schon erhalten habe. sprich am besten den antrag schreiben und eine bestätigung darüber erhalten, dass er bei der krankenkasse angekommen ist.
6. sollte mein antrag via email oder besser schriftlich per post erfolgen?
7. kann ich nach beitritt der neuen/alten krankenversicherung quasi sofort zum arzt gehen und sämtliche leistungen in anspruch nehmen? oder muß ich eine gewisse zeit abwarten, sodass geld für die ein oder andere behandlung quasi einbezahlt worden sind?
8. ich kann bei meiner alten krankenkasse online mitglied werden. dabei bin ich allerdings auf folgende probleme/fragen im antrag gestoßen:
a) die wollen meine vorversicherung/letzen 18 monate wissen. und ich soll es dort eintragen, geht ja aber nicht, weil ich keine hatte und als option ist es nicht angegeben. was tun?
b) bei "art der versicherung" muß ich wählen zwischen "pflichtversichert" oder "freiwillig versichert".
wo ist da der unterschied bezüglich leistungen und kosten?
ich bin aber dennoch gesetzlich versichert und nicht privat oder?? (ich war vorher gesetzlich versichert und muß es nach dem wiedereintritt ja auch sein (was ich ja auch will))
da ich nicht beschäftigt bin, muß ich "freiwillig versichert" angeben. ist das so richtig?
wenn ich allerdings wieder wieder einer arbeit nachgehen sollte, was passiert dann?
c) ich muß die zukünftigen beiträge komplett selbst bezahlen? wenn ich mich arbeitssuchend melde, zahlt dann das amt? wie hoch können die beiträge in meinem fall sein?
d) kann ich im nachhinein noch zusätzliche sachen/leistungen dazubuchen?
e) habe damals keine kündigung der alten (jetzt neuen versichung) erhalten. sie lief damals aus. die wollen jetzt natürlich eine kündigung sehen, aber das problem liegt ja im haus. muß ich sie dennoch noch extra von ihnen anfordern?
f) sind fragen zum einkommen legitim? was muß ich da angeben, ich habe ja kein einkommen? es ist schon eine weile her, dass ich einer beschäftigung nachgekommen bin.
ich werde erst eure ratschläge/ hilfe abwarten, bevor ich mich an die kasse wende. (denn wenn ich z.b. die beiträge von vor 2007 bezahlen soll...)
vielen dank für eure geduld, mühe und hilfe!