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KK endet AU- Widerspruch

Verfasst: 10.12.2013, 21:11
von Alina45
Hallo
bin neu hier und habe schon einiges durchgelessen, aber ich habe noch einpaar Fragen.


Auszahlschein am 5.12 vom Arzt unterschrieben bis 21.12. Gleich zur KK gebracht am nächsten Tag Post bekommen, Ende der AU am 15.12, ich soll ab 16.12 arbeiten. Das geht leider gar nicht, ich habe Schmerzen. War nochmal beim Arzt, wir schreiben Widerspruch. Ich habe es heute 10.12 persönlich bei der KK abgegeben.

Soweit sogut.
Auf meine Frage wie lange es dauert bis ich Antwort bekomme heißt es:
ca eine Woche. Das ist dann NACH dem 16.12 wo ich laut KK arbeiten soll. Jetzt bin ich verzweifelt. Wie reagiere ich richtig? Muss ich zur Arbeit am Mo wenn ich noch keine Antwort habe auf mein Widerspruch? Oder gilt die AU vom Arzt bis 21.12???

Wer hat Erfahrung? Ich will nichts Falsch machen.


P.S. war noch nicht beim MDK, "nach sorgfältiger Prüfung der medizinischen Unterlagen..........."

Verfasst: 10.12.2013, 21:52
von Czauderna
Hallo,
solche Dinger kennen wir eigentlich nur bei arbeitslosen Krankengeldempfängern. Sofort Widerspruch einlegen - am besten sofort morgen zum Arzt und einen neuen Auszahlschein ausstellen lassen. Auf dem Auszahlschein sollte am besten bei Dauer der weiteren AU. b.a.w stehen und vielleicht noch einen Satz vom Arzt, dass ab dem 16.12.2013
auf keinen Fall Arbeitsfähigkeit besteht und er bzw. du das MDK Gutachten haben wollt, wo das drinnen steht mit der Arbeitsfähigkeit.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.12.2013, 22:23
von Alina45
Widerspruch haben wir heute eingelegt. Der Hausarzt hat ein Brief/Widerspruch geschrieben. Da stand drin daß ich noch nicht Arbeitsfähig bin.
Einen neuen Auszahlschein habe ich nicht abgegeben wurde aber auch nicht verlangt.


Was muß ich jetzt noch machen? Was ist wenn ich bis Ende der Woche keine Antwort bekommen habe? Muß ich am Mo zur Arbeit?

Verfasst: 11.12.2013, 14:43
von CiceroOWL
Nein aufgrund des widerspruches nicht udn der vorliegenden ärztlichen Bescheinigung, ob allerdigns ab dem 16.12.2013 Krankengeld fließt ist fraglich, vorsorglich ALG II / Grundsicherung beantragen, wenn dies nicht anders möglich ist.

Verfasst: 11.12.2013, 14:53
von Alina45
Wenn der Widerspruch aber positiv ausfällt, gibt es nachträglich Krankengeld, oder?

Ich weiß nur nicht ob ich ab dem 16.12 arbeiten gehen MUSS. Falls ich bis da keine Antwort habe. Ich brauche meine Arbeit, will nicht gekündigt werden.
Deshalb will ich alles richtig machen.

Danke für eure Antworten!!!!

Verfasst: 11.12.2013, 14:55
von Alina45
Wo kann man sich den beraten lassen bei solchen Fragen?
Gibt es da irgentwas?

Verfasst: 11.12.2013, 15:50
von KKA
Ob dein Arbeitgeber dir aufgrund deiner AU kündigen wird oder nicht, kann hier natürlich niemand voraussehen. Davon ausgehend, dass du die AU Bescheinigung deines Hausarztes beim AG fristgerecht vorlegst, darf dir i.d.R. (es sei denn, du befindest dich in der Probezeit) nicht gekündigt werden.

Bez. des Widerspruchs heisst es abwarten. Wenn die Kasse die AU anerkennt, erhälst du rückwirkend das dir zustehende Krankengeld, vorausgesetzt, dein AG steht nicht mehr in der Pflicht der gesetzlich geregelten Lohnfortzahlung. Bis zum Bescheid bzw.der Entscheidung der Kasse gibt es allerdings kein Geld (von der Kasse).

Gruss
KKA