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Krankenversicherungsbeiträge auf private Rentenversicherung?

Verfasst: 09.12.2013, 20:21
von Franziska50
Hallo,
ich bin in der gesetzlichen KK freiwillig versichert.
Ich habe zwei verschiedene private Rentenversicherungen abgeschlossen und will mir eigentlich bei beiden die eingezahlte Summe plus Ertrag zurückzahlen lassen anstatt die Rente daraus.
Eine dieser Versicherungen läuft seit 9 Jahren, in 3 Jahren, also nach einer Laufzeit von 12 Jahren bekomme ich das Geld steuerfrei, da die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde. Nach telefonischer Auskunft meiner Krankenkasse muss ich auf das gesamte auszuzahlende Kapital von etwa 100000 Euro Beiträge an die KK zahlen, auf 10 Jahre verteilt.
Bei der zweiten Rentenversicherung ist es noch dubioser, denn in diese habe ich vor 3 Jahren 50000 Euro als Einmalzahlung eingezahlt und wollte mir eigentlich jetzt das Geld wieder auszahlen lassen, mit einem Ertrag von ca 2000 Euro, was noch versteuert werden muss. Die Krankenkasse sagte mir allen ernstes, dass ich auf das gesamte Kapital, also auf ca. 52000 Euro, Krankenkassenbeiträge zahlen soll. Das ist doch Abzocke, kann das sein? Kennt sich da jemand genauer aus?

LG von Franziska50

Verfasst: 09.12.2013, 21:17
von broemmel
Waren diese Versicherungen vom Arbeitgeber gefördert?

Bei der Beurteilung ist auch die Art der Versicherung wichtig (KVdR oder freiwillig)

Verfasst: 09.12.2013, 21:55
von Franziska50
Hallo Broemmel,
Nein, die Versicherungen hatten nichts mit einem Arbeitgeber zu tun. Ich war die letzten 20 Jahre selbständig und habe das aus privaten Ersparnissen gezahlt.
Ich verstehe leider nicht die Abkürzung KvDR?
Die erstgenannte Versicherung die seit 9 Jahren läuft, wurde kontinuierlich bespart, die andere mit einer Einmalzahlung.
Ich kann das nicht verstehen, was die KK da treiben. Ich hätte ja noch ein gewisses Verständnis, wenn die was von den Erträgen wollten. Aber von meinem gesamten Kapital?Da bringt das Geld ja mehr, wenn es unter dem Kopfkissen liegt
Lg von Franziska

Verfasst: 11.12.2013, 18:24
von Franziska50
Hallo,
ich wollte nochmal anfragen, ob zu meinem Problem keiner was genaueres weiss?
Es kann doch nicht wirklich angehen, dass die Krankenkasse von meinem über viele Jahre ersparten Geld 15% haben will im Fall, dass ich mir das Kapital aus der Rentenversicherung auszahlen lasse. Diese telefonische Auskunft bekam ich vor wenigen Tagen von einer Dame der KK, nachdem 3 andere Mitarbeiterinnen vorher nichts wußten und ich eine schriftliche Anfrage gemacht hatte. Ich hätte ja noch ein gewisses Verständnis dafür, wenn sie einen Anteil am Ertrag haben wollten, so wie das bei Geld ist, was man auf die Bank bringt. Da wollen sie ja bei freiwillig Versicherten einen Anteil an den Zinserträgen, aber doch niemals das ganze Kapital.
Das würde ja bedeuten, sie wollen sich an meinem Vermögen bereichern. Meine 50000 Euro wären dann jetzt nicht 52000 Euro wert (mit Zinsanteil) sondern nur noch 43000. Weil ich der Krankenkasse lt. Gesetz 15 % davon schenken soll.
Manchmal hätte ich echt Lust auszuwandern. Und da wundern sich manche, warum die Leute ihr Geld in die Schweiz oder nach Luxemburg transferieren. So langsam kann ich das nachvollziehen.
Also falls jemand schon mal von so was gehört hat, bitte melden.

LG von Franziska

Verfasst: 11.12.2013, 19:37
von KKA
KVdR = Krankenversicherung der Rentner.

Darf man nach deinem Lebensalter fragen? Und ob du mit einem Ehemann oder eingetragenen Lebenspartner zusammenlebst. Wenn ja, ist dieser privat/freiwillig oder pflichtversichert (Frage dahingehend, weil u.U. das Einkommen des Ehemanns/Lebenspartners für die Beitragsbemessung mit einbezogen wird)? Zu guter letzt: Wann tritt die Regelaltersrente in Kraft?

Gruss
KKA

Verfasst: 11.12.2013, 20:45
von Franziska50
Hallo KKA,
ich bin 63 Jahre alt, freiwillig gesetzlich krankenversichert. Zahle zur Zeit ca 350 Euro in der KV monatlich. Habe bis jetzt noch geringfügig verdient, auf Honorarbasis. Verheirat , Ehemann privat versichert. Ich habe jetzt vorzeitig eine Rente von einem Versorgungswerk beantragt, dieses beteiligt sich nicht an Zahlungen für die Krankenversicherung. Eine Regelaltersrente von der gesetzlichen Rentenversicherung bekomme ich 4-2016.
Wenn die Info der Krankenkasse stimmen sollte, werde ich zunächst die Rentenversicherung nicht auszahlen lassen, was ich eigentlich vorhatte, weil ich das Geld für was anderes bräuchte.
Ich hoffe, mit diesen Infos kann man mehr sagen?
Schon mal vielen Dank und lg
von Franziska

Verfasst: 12.12.2013, 01:37
von KKA
Hallo Franziska,

ich kann deinen Frust gut nachvollziehen, allerdings unterliegen private Rentenbezüge durchaus der Beitragspflicht, leider.

Dein vorangegangener Beitrag sollte den hier anwesenden Experten reichen, dir eine qualifiziertere Auskunft zum Thema zu geben.

Zum Thema passend folgender Links:

http://www.aspect-online.de/artikel/kra ... en-renten/

einerseits, und

http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de ... focuspoint

andererseits.

Gruss
KKA

Verfasst: 12.12.2013, 08:20
von Czauderna
Hallo,
solange du freiwillig versichert bist, solange besteht auch grundsätzlich die Beitragspflicht für diese Einnahmen. Erst ab der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) fällt die Beitragspflicht für Einnahmen. die keine Versorgungsbezüge sind weg. Ausgenommen dabei bleibt Arbeitseinkommen als nebenberuflich Selbständige von über 138,25 € mtl. - Ob du die Voraussetzungen für die KVdR. erfüllst, das kann man errechnen wenn folgende Daten bekannt sind.
1. Erstmalige Aufnahme einer Tätigkeit
2. (geplanter) Tag der Rentenantragstellung
3. Versicherungsverlauf (Krankenkassen von wann bis wann).
Ach ja, wenn du pflichtversichert werden kannst, dann spielt auch das Einkommen deines PKV-versicherten Ehegatten keine Rolle mehr.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 12.12.2013, 14:44
von Franziska50
Hallo
danke für die Antworten. Ich habe die halbe Nacht gegoogelt und bin auch bereits auf einige links geraten, die mir das gleiche mitteilten wie ihr. Ich finde das unerhört, das ist ja Enteignung. Für mich hat es die Konsequenz, dass ich dieses Geld zunächst nicht auszahlen lassen werde, sondern mir lieber für den geplanten Hauskauf welches von der Bank leihe. Zum Glück habe ich mehr oder weniger zufällig die Konsequenzen einer Kapitalauszahlung noch mitbekommen. Nur weil mir ein Bekannter was in der Richtung erzählt hatte, was ich zunächst für Schwachsinn hielt. Aber so einen Schwachsinn denkt sich unser Staat tatsächlich aus. Ich werde, wenn in gut 2 Jahren meine gesetzlich Rente fällig wird, versuchen in die Pflichtversicherung zu kommen. Wie ich verstanden habe, könnte ich in diesem Fall wieder über mein Geld verfùgen, ohne die Krankenkasse zu bereichern.
Die Vorgaben , um als Rentnerin in die Pflichtversicherung zu kommen, sind mir soweit klar. Nur eine Frage hätte ich dazu noch. Kann ich nur dann in die Pflichtversicherung der Rentner kommen, wenn meine gesamten Renten unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder spielt das dann keine Rolle? Wenn mir das noch einer sagen könnte, wäre super.
Und noch eine Bemerkung am Rande:Ich finde diese Forum super, übersichtlich aufgebaut und das beste:Man kriegt sehr kompetente Antworten von Leuten, die anscheinend sehr gut mit der Materie vertraut sind Also grosses Lob an die Betreuber und die User :P

Verfasst: 12.12.2013, 14:55
von Swantje B.
Franziska50 hat geschrieben:Kann ich nur dann in die Pflichtversicherung der Rentner kommen, wenn meine gesamten Renten unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen oder spielt das dann keine Rolle?
Bei der Frage Pflichtversicherung oder freiwillige Versicherung als Rentnerin spielt die Höhe des Einkommens keine Rolle. Einzig relevant: Die Vorversicherungszeit.

Für die Bezüge des Versorgungswerks fallen sowohl bei der Pflicht- wie auch bei der freiwilligen Versicherung Beiträge an.

Für die privaten Rentenversicherungen fallen nur bei einer freiwilligen Versicherung Beiträge an.

Gruß
Swantje

Verfasst: 12.12.2013, 15:13
von Czauderna
Hallo,
bei der privaten Rentenversicherung, also kein Versorgungsbezug, wenn die kapitalisiert wird, erfolgt meines Wissens nach keine Verteilung auf 10 Jahre und gilt somit als Einmalzahlung und nicht als regelmäßiger Bezug und ist damit nicht beitragspflichtig - nur wenn sie tatsächlich als lfd. monatliche Rente gezahlt wird. Bitte an die anderen Experten um Korrektur wenn ich da falsch liegen sollte.
Gruss
Czauderna

PS: Die Bemerkung ".. Bereicherung der Krankenkasse" schreibe ich deiner
Verärgerung zu - denn diese Beiträge wandern in den Gesundheitsfonds und nicht direkt zu deiner Kasse.

Verfasst: 12.12.2013, 15:59
von KKA
Swantje B. hat geschrieben:
Für die privaten Rentenversicherungen fallen nur bei einer freiwilligen Versicherung Beiträge an.
Warum eigentlich? Geht der Gesetzgeber und/oder Spibu grundsätzlich davon aus, dass ein freiwillig versicherter Rentner, simpel ausgedrückt, 'reicher ist als ein pflichtversicherter Rentner'? Das dürfte man als eine sehr oberflächliche, vor allem nicht zu rechtfertigende Beurteilung ansehen.

Kann das jemand erklären?


Gruss
KKA

Verfasst: 12.12.2013, 16:05
von Swantje B.
Czauderna hat geschrieben:Hallo,
bei der privaten Rentenversicherung, also kein Versorgungsbezug, wenn die kapitalisiert wird, erfolgt meines Wissens nach keine Verteilung auf 10 Jahre und gilt somit als Einmalzahlung und nicht als regelmäßiger Bezug und ist damit nicht beitragspflichtig - nur wenn sie tatsächlich als lfd. monatliche Rente gezahlt wird.
Hallo Czauderna,

doch, bei einer freiwilligen Versicherung besteht Beitragspflicht. Dass die Auszahlung kein "Versorgungsbezug" ist, stimmt. Sie gehört aber zu den "sonstigen Einnahmen, die die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des freiwilligen Mitglieds bestimmen" und ist daher nach §§ 238a und 240 Abs. 1 SGB V beitragspflichtig. So bestätigt durch BSG-Urteil vom 27.1.2010 (B 12 KR 28/08 R).

Die Aufteilung auf 120 Monate ergibt sich aus den Beitragsverfahrensgrundsätzen Selbstzahler, § 5 Abs. 4: Die in Form nicht regelmäßig wiederkehrender Leistungen gewährten [...] Leistungen von Versicherungsunternehmen, die [...] zur Alters- oder Hinterbliebenenversorgung gezahlt werden, sind vom Zeitpunkt des auf die Auszahlung folgenden Monats dem jeweiligen Beitragsmonat mit einem 1/120 des Zahlbetrags der Leistung für 120 Monate zuzuordnen.

Weil es sich nicht um einen Versorgungsbezug, sondern eine "sonstige Einnahme" handelt, ist der anzuwendende Beitragssatz aber "nur" 14,9% (statt 15,5%).

Gruß
Swantje

Verfasst: 12.12.2013, 16:40
von röschen
Geht der Gesetzgeber und/oder Spibu grundsätzlich davon aus, dass ein freiwillig versicherter Rentner, simpel ausgedrückt, 'reicher ist als ein pflichtversicherter Rentner'?
oder vielleicht, dass er jung und gesund in der PKV Beiträge gespart hat und erst als "teurerer" oder weniger verdienender Versicherter in die GKV ging?

Verfasst: 12.12.2013, 19:45
von Franziska50
Hallo Röschen,
Ich weiss nicht wovon die ausgehen. Ich verstehe auch nicht, wieso ein freiwillig versicherter Rentner anders behandelt wird als ein pflichtversicherter Rentner.

Ich zum Beispiel war nie privat versichert , sonder immer in der gKV und habe 30 Jahre lang den Höchstbeitrag bezahlt. Erst seit 2012 zahle ich weniger, weil ich jetzt wenig verdiene. Meine Hoffnung ist jetzt, dass ich in 2 1/2 Jahren pflichtversichert werden kann, danach kann ich mir das Kapital aus den Rentenversicherungen ohne Abzug durch die KK auszahlen lassen. Nach den Kriterien, die mir Czauderna in meinem anderen thread ausführlich genannt hat, müsste es möglich sein.

Wenn die Versicherer gar nichts von solcher Abzocke wissen, wer eigentlich meldet eine Auszahlung an die Krankenkassen? Das Finanzamt oder wer? Für meine seit 2004 bestehende Rentenversicherung muss ich in 3 Jahren keine Steuer zahlen, aber Krankenkassenbeiträge. Also kriegt zumindest das Finanzamt keine Mitteilung. Vielleicht habe ich jetzt durch meine Anfrage bei der KK "schlafende Hunde geweckt". Oder die NSA kriegt alles mit und erstattet Meldung?
Lg von Franziska