Hallo,
meine Tochter musste sich dieses monat studentisch in der gesetzl. Krankenkasse versichern, da sie 25 jahre alt wurde. jetzt habe ich für meine unterlagen einen versicherungsverlauf für sie angefordert (mir wurde mal gesagt sowas braucht man wenn man in rente geht um nachzuweisen wie lange man gesetzl. versichert war) und da stand die zeit der familienversicherung drauf und ab dezember stand plichtversicherung drauf. Meine frage: ich dachte sie ist studentisch krankenversichert, da sie studiert. oder wird die stundentische krankenversicherung pflichtversicherung gennannt?
liebe Grüße!
pflichtversicherung
Moderator: Czauderna
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