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Leistungsunterbrechung jedoch Übergangsgeld- Versicherung?

Verfasst: 05.12.2013, 13:47
von Aha
Heute muss ich mal die entsprechenden Fachleute befragen zu folgendem Sachverhalt:
Krankengeld-Leistungsunterbrechung (§48 SGB V) zum 10.01.14. Aufgrund einer medizinischen Reha durch die Rentenversicherung wird im Nachgang der Reha weiter Übergangsgeld gezahlt, weil die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell erfolgt.
Diese Maßnahme soll etwa bis 31.01.14 andauern.
Wie siehts mit der Weiterversicherung bei der Kasse nach dem LU-Datum 10.01.14 aus? Erfolgt die Weiterversicherung bis zum Ende des Hamb. Modells am 31.01.14? Ist vom Versicherten irgendetwas selbst zu leisten (irgendwelche Beiträge (PV, AV, KV)?
Ändert sich etwas daran, wenn die stf. Wiedereingliederung länger andauert, z.B. 31.05.14? Übergangsgeld wird von der RV weitergezahlt trotz LU für Krankengeld.
Danke für die Info´s :shock:

Verfasst: 05.12.2013, 14:47
von Swantje B.
Für die Dauer der Übergangsgeldzahlung bleibt die Mitgliedschaft nach § 192 Abs. 1 Nr. 3 SGB V erhalten - egal, ob das bis 31.01. oder 31.05. geht. Der auslaufende Krankengeldanspruch ändert nichts daran, das Übergangsgeld ist ein eigener Tatbestand, der zum Mitgliedschaftserhalt führt.

Auch bei der Beitragsberechnung macht es keinen Unterschied, ob parallel zum Übergangsgeldbezug grds. noch ein (nach § 49 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) ruhender Krankengeldanspruch besteht, oder die Krankengeld-Leistungsdauer ausgeschöpft ist.

Vor und nach dem 10.01. zahlt der Versicherte also nur ggf. den PV-Beitragszuschlag für Kinderlose selbst, die restlichen Beiträge übernimmt der RV-Träger. Alle Beiträge (also ggf. auch der PV-Beitragszuschlag) werden vom RV-Träger abgeführt.

Gruß
Swantje