Leistungsunterbrechung jedoch Übergangsgeld- Versicherung?
Verfasst: 05.12.2013, 13:47
Heute muss ich mal die entsprechenden Fachleute befragen zu folgendem Sachverhalt:
Krankengeld-Leistungsunterbrechung (§48 SGB V) zum 10.01.14. Aufgrund einer medizinischen Reha durch die Rentenversicherung wird im Nachgang der Reha weiter Übergangsgeld gezahlt, weil die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell erfolgt.
Diese Maßnahme soll etwa bis 31.01.14 andauern.
Wie siehts mit der Weiterversicherung bei der Kasse nach dem LU-Datum 10.01.14 aus? Erfolgt die Weiterversicherung bis zum Ende des Hamb. Modells am 31.01.14? Ist vom Versicherten irgendetwas selbst zu leisten (irgendwelche Beiträge (PV, AV, KV)?
Ändert sich etwas daran, wenn die stf. Wiedereingliederung länger andauert, z.B. 31.05.14? Übergangsgeld wird von der RV weitergezahlt trotz LU für Krankengeld.
Danke für die Info´s
Krankengeld-Leistungsunterbrechung (§48 SGB V) zum 10.01.14. Aufgrund einer medizinischen Reha durch die Rentenversicherung wird im Nachgang der Reha weiter Übergangsgeld gezahlt, weil die stufenweise Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell erfolgt.
Diese Maßnahme soll etwa bis 31.01.14 andauern.
Wie siehts mit der Weiterversicherung bei der Kasse nach dem LU-Datum 10.01.14 aus? Erfolgt die Weiterversicherung bis zum Ende des Hamb. Modells am 31.01.14? Ist vom Versicherten irgendetwas selbst zu leisten (irgendwelche Beiträge (PV, AV, KV)?
Ändert sich etwas daran, wenn die stf. Wiedereingliederung länger andauert, z.B. 31.05.14? Übergangsgeld wird von der RV weitergezahlt trotz LU für Krankengeld.
Danke für die Info´s