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Krankenkassenbeitrag; Gründungszuschuss; Verluste Gewerbe

Verfasst: 04.12.2013, 12:58
von andreas7
Hallo ins Forum und mein erster Beitrag.

Habe in 2012 einen Existenzgründungszuschuss von der BA erhalten um einen Gewerbebetrieb zu gründen.
Im ersten Jahr habe ich einen Verlust von ca. 6000 EUR mit diesem Gewerbe erwirtschaftet.
Die Krankenkasse berücksichtigt aber diesen Verlust im Gewerbe bei der Berechnung der Beitragshöhe nicht.
Es wird der Existenzgründungszuschuss und weitere Kapitalerträge bei der Festsetzung des Beitrages berücksichtigt aber nicht der Verlust aus dem gegründeten Gewerbe.

Aus meiner Sicht hat die BA den Existenzgründungszuschuss bewilligt damit ich diesen direkt zur Existenzgründung nutze und diesen teilweise in mein Gewerbe investiere.
Bei meiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die zur Festsetzung des Beitrages dienen, müssen doch auch Verluste der Existenzgründung berücksichtigt werden.
Im Widerspruchsbescheid verweist die Krankenkasse auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes B12 KR 8/06 R und verweigert die Anrechnung des Verlustes aus dem Gewerbebetrieb.
Das Urteil bezieht sich aber auf die Anrechnung von Verlusten aus Vermietung Verpachtung gegenüber Einnahmen aus Kapitalvermögen.

Macht es Sinn, dass ich Klage beim Sozialgericht einreiche??
Danke für Infos, Gruß Andreas

Verfasst: 04.12.2013, 14:13
von CiceroOWL
Keine Chance, der Gründerzuschuss wird als Mundestbemesssungrundlage angesehen. der Gründerzuschuss dient als Puffer für eine gewisse Zeit die KV Beiträge als FIX kosten abzufedern, nich tals Ausgleich für negative Einkünfte.

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... hn=#gld3.2

http://www.existenzgruender.de/selbstae ... ose/02463/

http://www.gruenderlexikon.de/gruendungszuschuss

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... n=#anchor0

http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/t ... n=#hlt_ank