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Wiedereintritt in die GKV

Verfasst: 03.12.2013, 12:49
von favourites
Hallo erstmal ;)
Habe durch Zufall mitbekommen dass es mir nun möglich sein sollte ohne Nachzahlungen + Zinsen wieder bei meiner alten Krankenkasse Mitglied zu werden.

Zu meinem Fall: Ich bin 25 (nächste Woche 26) Jahre alt und bin seit ich 23 bin wohl nicht mehr krankenversichert - was mir aber bis vor kurzer Zeit nicht wirklich klar war. Bis Anfang des Jahres wohnte ich in den Niederlanden bei meiner Freundin und habe dort bei den Eltern auf ihrem Hof gearbeitet - da hat mich die Krankenversicherung nicht weiter interessiert. Gemeldet war ich jedoch weiterhin in Deutschland.

Seit Anfang des Jahres bin ich aus persönlichen Gründen jedoch wieder grundsätzlich in Lemgo / Deutschland, wo ich nur einer geringfügigen Beschäftigung nachgehe und Zuschüsse (Teile der Miete + Krankenversicherung /ALG II) bekomme.

Meine Mutter sagte mir im Februar dass ich die Beiträge + Unmengen Zinsen seit ich 23 geworden bin nachzahlen müsste - beim Arbeitsamt hingegen hat man mich ohne Murren direkt wieder versichert - von der AOK selbst habe ich hingegen noch nichts wieder gehört und im Computer dort (ein Bekannter arbeitet dort) werde ich auch noch unter meiner alten Adresse (schon etwa 5 Jahre nicht mehr aktuell) geführt und meine Karte ist auch noch uralt. Jedoch kamen auch nie Forderungen oder ähnliches von der AOK selbst. Deshalb gehe ich jetzt einfach mal davon aus dass ich dort aktuell nicht als Kunde gelte.

Wie soll ich da nun vorgehen? Ist es für mich überhaupt möglich dass ich den rückwirkenden Beitragserlass in Anspruch nehmen kann, und wenn ja an wen soll ich mich da melden?

Verfasst: 03.12.2013, 12:58
von derKVProfi
An die AOK bei der Sie die ARGE gemeldet hat und den Fall klären!

Und vor allem - sofort - vor dem 31.12.2013!!

Wenn raus kommen sollte, dass die die Nachforderungen vergessen haben, dann haben Sie sich fristgerecht für den Erlaß gemeldet!

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... en_GKV.pdf

Der Haken ist, dass die Beitragsschulden erlassen werden sollen und nur bis 30.09.

Aber seit ARGE-Meldung werden ja Beiträge gezahlt.

Verfasst: 03.12.2013, 13:22
von favourites
derKVProfi hat geschrieben:An die AOK bei der Sie die ARGE gemeldet hat und den Fall klären!

Und vor allem - sofort - vor dem 31.12.2013!!

Wenn raus kommen sollte, dass die die Nachforderungen vergessen haben, dann haben Sie sich fristgerecht für den Erlaß gemeldet!

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateie ... en_GKV.pdf

Der Haken ist, dass die Beitragsschulden erlassen werden sollen und nur bis 30.09.

Aber seit ARGE-Meldung werden ja Beiträge gezahlt.

Vielen dank.
Werd dann mal versuchen rauszufinden an wen & wo genau ich mich melden muss um den Rest in die Wege zu leiten.

Verfasst: 03.12.2013, 22:26
von Rossi
Hm, KvProfi, woher kommt denn jetzt auf einmal das Datum (30.09.)?

Eins dürfte für mich klar sein.

Wenn die alte Kasse bislang die Versicherungspflicht nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13a SGB V festgestellt hat und keine Beiträge gefordert wurden, dann passiert nix. Die Kasse wird erst aufgrund einer Anzeige wach bzw. reagiert erst dann.

Auf der anderen Seite würde ich Dir "bis zum 31.12.2013" empfehlen diese Versicherungspflicht bei der Kasse anzeigen. Denn wenn Du keine rückwirkenden Leistungen in Anspruch nehmen musst - davon gehe ich aus - dann sind die nachzuzahlenden Beiträge zu erlassen.

Zeigst Du erst diese Versicherunspflicht "nach dem 31.12.2013 an" dann musst Du min. für jeden Monat ca. 50,00 € nachzahlen.

Verfasst: 04.12.2013, 05:31
von derKVProfi
Ja, das steht in Fall 2 in der Unterlage des BMG - ist ja aber ein Beispiel - insofern war die Übertragung nicht ganz richtig!