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Familienversicherung

Verfasst: 02.12.2013, 19:35
von GW
Hallo! Folgender Fall:
63 Jahre alt
bis vor 7 Jahren als Selbständiger privat versichert.
Dann geschäftl. Insolvenz.
Ab diesem Zeitpunkt in der BEK Fam.-Vers. der Ehefrau wegen Verdienstausfall.
So weit, so gut. Aber was wäre, wenn:
jetzt ein Minijob angenommen würde?
jetzt ein Halbtagsjob angenommen würde, der die 450,- übersteigen würde?
wenn die Arbeit nach unbestimmter Zeit, evtl. 1 od. 2 Jahren wieder beendet würde? Welche Vers.-Möglichkeiten wären dann gegeben?
Danke für die Hilfe
GW

Verfasst: 02.12.2013, 21:09
von Czauderna
Hallo,
egal was kommt,alles kein Problem - In dem Moment wo deine Familienversicherung endet kannst du dich nahtlos weiter versichern bei deiner bisherigen GKV-Kasse . das war doch die Frage ?.
Gruss
Czauderna

Re: Familienversicherung

Verfasst: 02.12.2013, 21:11
von Swantje B.
wenn ...

... jetzt ein Minijob angenommen würde

==> Familienversicherung bei der Barmer

... jetzt ein Halbtagsjob angenommen würde, der die 450,- übersteigen würde
==> Pflichtversicherung als Mitglied, freie Wahl unter den gesetzlichen Kassen

... wenn die Arbeit nach unbestimmter Zeit, evtl. 1 od. 2 Jahren wieder beendet würde
==> Familienversicherung bei der Barmer

Danke für die Hilfe
Bitte.

Re: Familienversicherung

Verfasst: 02.12.2013, 21:18
von derKVProfi
Swantje B. hat geschrieben:
... jetzt ein Halbtagsjob angenommen würde, der die 450,- übersteigen würde
==> Pflichtversicherung als Mitglied, freie Wahl unter den gesetzlichen Kassen
Sorry, nein - freiwilliges Mitglied in der GKV!

Re: Familienversicherung

Verfasst: 02.12.2013, 21:39
von Swantje B.
derKVProfi hat geschrieben:
Swantje B. hat geschrieben:
... jetzt ein Halbtagsjob angenommen würde, der die 450,- übersteigen würde
==> Pflichtversicherung als Mitglied, freie Wahl unter den gesetzlichen Kassen
Sorry, nein - freiwilliges Mitglied in der GKV!
Erläuterung, bitte.

GW ist zwar über 55, aber § 6 Abs. 3a SGB V greift nicht. GW war ja "in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht gesetzlich versichert" - nämlich Fami bei der Barmer.

Warum also deiner Ansicht nach keine Pflichtmitgliedschaft?

Gruß
Swantje

Verfasst: 03.12.2013, 05:56
von derKVProfi
Sorry Swantje - Denkfehler - logisch - hier tritt natürlich Versicherungspflicht ein!

Verfasst: 03.12.2013, 22:35
von Rossi
Nun ja, demnach dürfte dann wohl in dem 5 Jahreszeitraum vor der Aufnahme der versicherungspflichtigen Beschäftigung (als über 55-jähriger)1 lächerlicher Tag Fami ausreichen oder?!

Und schwuppi duppi ist die berüchtigte Hürde überwunden?!

Verfasst: 03.12.2013, 23:03
von Swantje B.
Hallo Rossi,

ist das Frage oder Aussage? Das "?!" macht es leider nicht eindeutig.

Falls Frage: ja.
Falls Aussage: stimmt.

Gruß
Swantje

Verfasst: 03.12.2013, 23:36
von Rossi
Nun ja, ein großes Lob an Dich; Swantje B.

Sehe ich nämlich auch so. Es reicht 1 lächerlicher Tag GKV aus und alles wird gut. Ein über 55-jähriger kommt wieder in die Solidargemeinschaft durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

So ein Mist; ich will nicht schon wieder auf die Kassen herumhauen. Aber gerade solche Fälle haben mir gerade in den letzten 2 Monate mal wieder viel Nerven gekostet. Ich habe rückwirkend die Fami für die Betroffenen eintragen lassen. Dennoch wollten die Kasse die Mitgliedschaft im Rahmen der Beschäftigung nicht eintragen. Ich habe mir einen Wolf vertelefoniert; keine Chance. Es ging leider nur mit einem fundierten Widerspruch.

That´s life!

Verfasst: 04.12.2013, 08:59
von Swantje B.
Rossi hat geschrieben:Ich habe mir einen Wolf vertelefoniert; keine Chance. Es ging leider nur mit einem fundierten Widerspruch.
Aber immerhin - es ging, oder? Um mal einen Altkanzler zu zitieren: Entscheidend ist, was hinten rauskommt.

Danke übrigens, dass du nicht wieder pauschal auf den Kassen rumhauen möchtest. Ich möchte gar nicht an Abrede stellen, dass es häufig zu Problemen kommt. Viele Fälle, die du so hast, und bei denen du vielleicht ohne noch groß nachzudenken aus Erfahrung weißt "noch so einer, alles klar, §, §, § --> GKV", nun, viele dieser Fälle dürften in den betroffenen Kassen alles andere als Standard sein.

In unserer Kasse fällt mir z.B. seit Einführung des GKV-WSG kein Kunde ein, der "in echt" der von PBeaKK oder der KVB nach 5/1/13 wieder zu uns zurück wollte. Das ist aus Kassenwarte wirklich exotisch. Trotzdem gäbe es kein Heckmeck bei uns. Als Sofa habe ich ja nicht nur gelernt, was im Gesetz steht, sondern vor allem auch wie das Sozialrecht strukturiert ist. Ich weiß daher auch, wo ich nachschauen kann, wenn ich mal was nicht weiß. Oder wo die Ansatzpunkte sind, um bei "Exoten" nach einer Lösung zu suchen. Das reine Faktenwissen ist bei der kurzen Halbwertszeit mancher Regelungen ohnehin überbewertet. Im Zweifel schaue ich halt nochmal im Gesetz nach. Ich muss nur wissen, wo.

Danke für dein "großes Lob". Aber: ich denke nicht, dass ich hier irgendeine herausragende Erkenntnis verbreitet habe, die das besonders rechtfertigt. Ich bin ziemlich sicher, dass das alle Sofas hier im Forum genau so lösen würden.

Allerdings verrate ich sicher kein Geheimnis wenn ich sage, dass nicht alle Mitarbeiter einer Krankenkasse eine komplette Sofa-Ausbildung haben. Auch bei uns nicht. Das ist auch gar nicht nötig. Grade in den Massengeschäftsbereichen haben wir viele Mitarbeiter, die in ihrem Bereich auch ohne Sofa-Ausbildung top eingearbeitet sind und im Tagesgeschäft seit Jahren eine hervorragende Arbeit machen. Bei Exotenfällen merkt man aber doch, dass der theoretische "Unterbau", die Verzahnung der einzelnen Paragraphen und damit der Ansatzpunkt für einen Lösungsversuch manchmal fehlt. Und wo "exotisch" anfängt, nun, diese Schwelle liegt bei jedem auf anderer Höhe.

Und dann kommt es u.a. auf die interne Organisation der Kasse/des Teams an, wie man mit solchen Fällen umgeht. Herrscht ein offenes Klima, in dem man auch mal Fragen stellen kann? Gehe ich gerne zu jemandem "der sich damit auskennt", oder werde ich dann eher "von oben" daran erinnert, was ich alles nicht weiß? Kümmert dann jemand um den "Exotenfall", oder weiß ich schon, dass ich den dann ohnehin wieder selbst auf den Tisch bekomme, so dass ich's auch gleich selbst versuchen kann?

Dabei kann viel schiefgehen. Dabei geht auch viel schief. Und: auch Sofas sind nicht unfehlbar, und auch Sofas treffen falsche Entscheidungen. Vielleicht auch, weil man vielleicht denkt, etwas zu wisssen, was dann aber (inzwischen) so gar nicht mehr stimmt. Besonders am Telefon habe ich ja auch nicht immer die Muße, Exotenfälle nochmal nachzuschlagen. Da kann es durchaus vorkommen, dass man sich "erfolglos einen Wolf telefoniert" und dann doch zum fundierten Widerspruch greifen muss. Das sollte bei einem §, §, § --> GKV-Fall aber nicht allzu schwer sein, oder? Ist dein Fall denn tatsächlich erst durch den Widerspruchsausschuss gejagt worden, oder wurde dem WS zuvor von der Fachabteilung abgeholfen?

Als Sofa habe ich übrigens gar nichts gegen Widersprüche. Ich nehme sogar in der Geschäftsstelle selbst welche zur Niederschrift auf, gegen unsere eigenen Bescheide. Wenn der Versicherte mit irgendwas nicht einverstanden ist, bringe ich das lieber selbst in eine schriftliche Form die die Kernpunkte herausstellt, als dass ich den Versicherten selbst einen Roman schreiben lassen, der für die Entscheidung irrelevante Gesichtspunkte auswalzt aber am Kern vorbeigeht. Bei der Aufnahme kann mach auch prima noch einmal die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen erläutern und besprechen. Das ist für mich übrigens auch kein Fall für ein "großes Lob" - falls du versucht sein solltest - sondern einfach Teil meiner Arbeit als Sofa. Irgendwie muss ein falscher Bescheid ja auch wieder aus der Welt. Der Widerspruch ist dafür einfach das im SGB X vorgesehene Intrument.

GKV hat in einem andern Thread geschrieben:

Und es geht mir als Sofa gewaltig auf den Zeiger, wenn ich hier im Forum in regelmäßigen Abständen von Rossi für Kollegen (von denen ich die Berufsausbildung noch nicht einmal kenne) in Sippenhaft genommen werde. (Hervorhebung von mir)

Wir wissen alle nicht, wer in welcher Kasse aus welchem Grund mit welchem Wissen (fachlich, aber auch ganz simpel auf den Sachverhalt bezogen) eine Entscheidung wie getroffen hat wenn ein Fall im Forum auftaucht. Die Motive liegen im Dunkeln und können hier auch nie ans Licht gebracht werden. Und auch bei Bescheiden oder Auskünften, die du im dienstlichen Kontakt erhältst ist bestenfalls eine wohlbegründete Vermutung zu den Motiven möglich, aber nie Sicherheit.

Was aber ziemlich sicher ist: Sofas die sich hier engagieren machen das aus eigenem Antrieb mit guten Absichten. Deswegen können wir hier im Forum doch alle an einem Strang ziehen.

Wenn ich mir den Ton deiner letzten Beiträge so ansehe, können wir vielleicht doch noch Freunde werden.

Gruß
Swantje

Verfasst: 09.12.2013, 23:51
von Rossi
Nun ja, dem Grunde nach ziehen wir hier in diesem Forum doch alle an einem Strang.

Ein Betroffener stellt sein Problem ein und alle versuchen zu helfen.

Jenes ist doch ein toller Ansatz. Egal ob dies jetzt aus der Kassenfraktion oder einer anderen Seite kommt. Es geht nur um die Hilfe.

Sorry, manchmal gehen bei mir die Pferde durch, weil ich dort leider in den letzten Jahren sehr viel negatives erlebt habe. Ich haue dann einfach drauf; Asche auf mein Haupt.