Anspruch auf Fami für Selbständige
Verfasst: 02.12.2013, 10:56
Hallo zusammen,
in der folgenden Konstellation benötige ich mal fachlichen Rat.
Es geht um einen 3-Personen Hausalt. Kind (10), Mutter (30), Lebensgefährte (30). Der Lebensgefährte ist nicht der leibliche Vater des Kindes und hat auch keinerlei rechtliche Bindung zum Kind.
Der Lebensgefährte ist versicherungspflichtiger AN.
Die Mutter ist selbständig tätig und ist privat versichert, das Kind ist ebenfalls privat versichert.
Jetzt soll geheiratet werden, sagen wir mal zum 01.01.2014
Besteht dann ab 01.01.2014 Anspruch auf Familienversicherung über die GKV des dann Ehegatten?
Die selbständige Tätigkeit wird egentlich nur Hobbymäßig ausgeübt. Dass heisst, wenn sie auf 10 Wochenstunden kommt, dann ist das schon viel.
Einkünfte daraus hat sie lt letztem Steuerbescheid ca. 4000,00 Euro im Jahr.
Wenn ich die Info's im Netz richtig deute, dann wäre die Anspruchsvoraussetzungen auf Fami für die Ehefrau ab 01.01.14 erfüllt, da die Selbständigkeit im Sinne der GKV nicht hauptberuflich ausgeübt wird?
Für das Kind wird doch dann geprüft ob der Ehemann das Kind überwiegend unterhält? Wie läuft diese Prüfung ab, wenn der Ehemann ein Jahresbrutto von 38000 Euro hat? Der Kindsvater zahlt keinen Unterhalt, falls das relevant ist.
LG
Coke
in der folgenden Konstellation benötige ich mal fachlichen Rat.
Es geht um einen 3-Personen Hausalt. Kind (10), Mutter (30), Lebensgefährte (30). Der Lebensgefährte ist nicht der leibliche Vater des Kindes und hat auch keinerlei rechtliche Bindung zum Kind.
Der Lebensgefährte ist versicherungspflichtiger AN.
Die Mutter ist selbständig tätig und ist privat versichert, das Kind ist ebenfalls privat versichert.
Jetzt soll geheiratet werden, sagen wir mal zum 01.01.2014
Besteht dann ab 01.01.2014 Anspruch auf Familienversicherung über die GKV des dann Ehegatten?
Die selbständige Tätigkeit wird egentlich nur Hobbymäßig ausgeübt. Dass heisst, wenn sie auf 10 Wochenstunden kommt, dann ist das schon viel.
Einkünfte daraus hat sie lt letztem Steuerbescheid ca. 4000,00 Euro im Jahr.
Wenn ich die Info's im Netz richtig deute, dann wäre die Anspruchsvoraussetzungen auf Fami für die Ehefrau ab 01.01.14 erfüllt, da die Selbständigkeit im Sinne der GKV nicht hauptberuflich ausgeübt wird?
Für das Kind wird doch dann geprüft ob der Ehemann das Kind überwiegend unterhält? Wie läuft diese Prüfung ab, wenn der Ehemann ein Jahresbrutto von 38000 Euro hat? Der Kindsvater zahlt keinen Unterhalt, falls das relevant ist.
LG
Coke