Seite 1 von 1

Wechsel pkv in gkv bei eu rente

Verfasst: 01.12.2013, 19:57
von Willi123
Hallo,
Bitte um Hilfe fuer den nachfolgenden Sachverhalt:

- Angestellter privat versichert seit 25 Jahren
- geboren 1960
- erkrankt, seit 5 Monaten krankgeschrieben Arzt empfiehlt Antrag auf EM-Rente
- in ungekündigter Anstellung

Wie kann der Wechsel in die GKV erfolgen. Was ist dabei zu beachten?
Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses und dann alg1 und somit pflichtversichert. Oder gibt es alternativen fuer einen Wechsel.

Vielen Dank

Verfasst: 01.12.2013, 20:07
von Lady Butterfly
auf einen Schonarbeitsplatz mit vermindertem Einkommen/geringerer Arbeitszeit wechseln....

Verfasst: 02.12.2013, 05:29
von derKVProfi
Ja, das könnte so gehen. Wiedereinstieg versuchen. Wird auch von der DRV gerne gesehen, bevor man EM-Renten beantragt. Also das man es versucht. Wichtig wäre hier, dass es als Wiedereingliederung angesehen wird. Wird es ein neuer Arbeitsvertrag könnte das ein Bummerang sein, der böse weh tut.

Ist also wie immer - man braucht konkrete Beratung und Begleitung durch kompetente Menschen!

Verfasst: 02.12.2013, 08:42
von Willi123
Danke fuer die Antworten. Wie lange muss Alg1 bezogen werden bis der Antrag auf EM-Rente gestellt werden sollte. Wegen des Versicherungswechsel um nicht eine erzwungene Rückkehr in die PKV zu riskieren.

Verfasst: 02.12.2013, 09:31
von derKVProfi
Tja, und da sind wir mal wieder an der Stelle, an der wir oft sind.

Das Thema obligatorische Anschlussversicherung würde hier grundsätzlich greifen, also "ein" Tag!

Ob man dazu ALG1 beziehen muss, ist noch ein weiterer Aspekt.

Dann gibt es eine Vielzahl weiterer Aspekte, die dann aber weit in den Bereich Arbeitsrecht hinein spielen. Es geht um Fragen wie z. B. : wer kündigt und warum wurde keine Kündigungsschutzklage eingereicht , etc.

Das isr mal ganz schlan Rechtsberatung und liegt außerhalb dessen, was in einem Forum zulässig ist!

Um in die GKV zurück zu kommen, benötigt es eine Pflichtversicherung vor Vollendung des 55 Lebensjahres.

Die Konstruktion ist Rechtsberatung!

Risiken gibt es reichlich. Deshalb muss es gut gemacht werden.

Verfasst: 02.12.2013, 09:33
von CiceroOWL
? Also so eine Prozedere bis zur EM Rentenbewiligung kann gut und gerne 3 Jahre dauern, Arbeitslosengeld I wird für ein Jahr gewährt, sofern man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Grundsätzlich wäre denn also nach 1 Jahr die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung gegeben.

Verfasst: 02.12.2013, 09:46
von derKVProfi
CiceroOWL hat geschrieben:? Also so eine Prozedere bis zur EM Rentenbewiligung kann gut und gerne 3 Jahre dauern,

Deswegen ist eine Teilzeittätigkeit, außer eine Wiedereingliederung, unter Umständen problematisch! Das könnte Auswirkungen auf ALG1 und auch auf die EM-Rente haben!

Arbeitslsoengeld I wird für ein Jahr gewährt, sofern man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.

Tja, dass wird bei einem EM-Rentenantrag kaum der Fall sein, oder? Also ALG2 - nein - Grundleistung!

Grudnsätzlich wäre denn also nach 1 Jahr die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung gegeben.

Ja, das ist natürlich richtig, aber .... hier will jemand vor EM-Rentenantrag in die GKV - das muss man eine ganze Menge beachten, damit einem das nicht in irgendeiner Art und Weise um die Ohren fliegt!

Was ich dann nicht begreife: wieso wollen die das alleine und ohne professionelle Begleitung machen. Da geht es um verdammt viel geld, aber investieren?

Verfasst: 02.12.2013, 20:33
von Lady Butterfly
verstehe ich das richtig, dass eine Rückkehr in den Job (auch nicht Schonarbeitsplatz) nicht möglich ist?

wenn ALG I angestrebt wird, würde ich empfehlen, sich im Vorfeld von der AfA beraten zu lassen - in diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist. Aber besser im Vorfeld abklären! Problematisch könnte werden, dass der Angestellte eventl. gar nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht - d. h. nicht mehr arbeiten kann. Dann hätte er eventl. gar keinen Anspruch mehr auf ALG I.

hier kommt dann die Nahtlosigkeitsregelung infrage: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__145.html

Der Bezug von ALG II löst übrigens keine Versicherungspflicht aus.

übrigens: wenn du dich - wie vom KV-Profi vorgeschlagen - beraten lassen möchtest, kannst du dich an einen Rentenberater wenden. Das sind Personen mit nachgewiesenem Wissen im Sozialrecht, die auch zur Rechtsberatung berechtigt sind und dich auch bei Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenversicherung etc. vertreten dürfen:
http://www.rentenberater.de/index.php?o ... Itemid=211

Verfasst: 02.12.2013, 21:19
von derKVProfi
Lady Butterfly hat geschrieben:übrigens: wenn du dich - wie vom KV-Profi vorgeschlagen - beraten lassen möchtest, kannst du dich an einen Rentenberater wenden. Das sind Personen mit nachgewiesenem Wissen im Sozialrecht, die auch zur Rechtsberatung berechtigt sind und dich auch bei Krankenkasse, Arbeitsamt, Rentenversicherung etc. vertreten dürfen:
http://www.rentenberater.de/index.php?o ... Itemid=211
Eyakt das ist die richtige Beratungskompetenz - ich würde auch dorthin verweisen. Solche Jobs mache ich nämlich nicht selber!!

Der Link war mir nicht bekannt.

Verfasst: 02.12.2013, 21:30
von Poet
Lady Butterfly hat geschrieben:wenn ALG I angestrebt wird, würde ich empfehlen, sich im Vorfeld von der AfA beraten zu lassen - in diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist. Aber besser im Vorfeld abklären!
@Willie123: Du kündigst vor der Beratung mit der AfA bitte auf keinen Fall Dein Beschäftigungsverhältnis. Wichtig!

Verfasst: 03.12.2013, 09:52
von CiceroOWL
Poet hat geschrieben:
Lady Butterfly hat geschrieben:wenn ALG I angestrebt wird, würde ich empfehlen, sich im Vorfeld von der AfA beraten zu lassen - in diesem Fall könnte ich mir vorstellen, dass eine krankheitsbedingte Kündigung möglich ist. Aber besser im Vorfeld abklären!
@Willie123: Du kündigst vor der Beratung mit der AfA bitte auf keinen Fall Dein Beschäftigungsverhältnis. Wichtig!
Ganz wichtig, nicht kündigen.