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Einwanderer aus USA
Verfasst: 01.12.2013, 02:01
von asdf7331
Hallo,
Mein Freund ist vor knapp 2 Jahren aus den USA eingewandert und arbeitet hier selbstständig.
Bisher war er nicht versichert will das jetzt allerdings nachholen.
Er hat allerdings gehört dass es wohl nur bei privaten Krankenkassen möglich ist und die in auch ablehnen können.
Was gibt es in seinem Fall für Möglichkeiten für eine Krankenversicherung und wie soll man am besten vorgehen?
Er ist 48 Jahre und etwas übergewichtig weshalb die Sorge besteht, dass er abgelehnt werden könnte wenn das möglich ist.
Verfasst: 01.12.2013, 15:20
von derKVProfi
1. Zugang GKV ist laut Ihrer Darstellung meines Erachtens nicht gegeben.
2. Zugang PKV ja. Die PKV Versicherer werden in regulären Tarifen aber regelmäßig ablehnen. Versicherungsschutz im Basistarif möglich!
Achtung - Pflicht zur Versicherung seit Zuzug und Aufnahme der selbststädnigen Tätigkeit. Es besteht die Pflicht rückwirkend Prämienzuschläge zu zahlen, es sei er meldet sich aktuell vor dem 31.12.2013 bei einer PKV im Basistarif an.
3. Die Neue KV GmbH bietet hier Lösungen ünber internationale Versicherer, die dem basistarif vielleicht vouzuziehen wären.
Verfasst: 01.12.2013, 17:11
von Poet
@asdf: Wenn Ihr nicht verheiratet seid oder Dein Freund als SEL mehr als 385€ monatlich verdient und sich auch nicht als Arbeitnehmer anstellen lassen kann, dann bleibt in der Tat nur das was KVProfi geschrieben hat.
Verfasst: 01.12.2013, 17:32
von asdf7331
Danke für die Hilfe!
Wieso muss er wenn er sich vor dem 31.12. anmeldet nicht nachzahlen? Tritt ab dem 1.1 ein neues Gesetz in Kraft oder woran liegt das?
Verfasst: 01.12.2013, 17:35
von derKVProfi
Das Gesetz ist seit dem 01.08.2013 in Kraft: KVBeitrSchG
http://www.bmg.bund.de/ministerium/pres ... ulden.html
Verfasst: 01.12.2013, 17:35
von Swantje B.
asdf7331 hat geschrieben:Tritt ab dem 1.1 ein neues Gesetz in Kraft oder woran liegt das?
Das neue Gesetz ist schon zum 1.8.2013 in Kraft getreten. Bis zum 31.12. läuft noch eine Übergangsfrist.
Gruß
Swantje
Verfasst: 01.12.2013, 17:48
von asdf7331
Ok, danke.
Also so wie ich das jetzt verstanden habe ist der Basistarif ein Tarif den die PVK annehmen muss, für Personen die nicht in die GVK gehen können?
Verfasst: 01.12.2013, 17:55
von derKVProfi
asdf7331 hat geschrieben:Ok, danke.
Also so wie ich das jetzt verstanden habe ist der Basistarif ein Tarif den die PVK annehmen muss, für Personen die nicht in die GVK gehen können?
Richtig. Der Beitrag ist regelmäßig höher als der Höchstbeitrag der GKV, aber der Zahlbeitrag ist auf den Höchstbeitrag begrenzt.
Bei Behandlungen durch Ärzte kommt es regelmäßig zu Konflikten, da die Ärzte nicht einsehen wollen, dass sie sich an die Regelung des SGB V und den Vertrag des PKV Verbandes mit der kassenärztlichen Bundesvereinigung halten müssen. Es werden also das 2,3 - bis 3,5 fache für persönliche Leistungen abgerechnet, die PKV erstattet aus dem Basistarif aber nur den 1,2 fachen Satz der GOÄ und nur bei Kassenärzten.
Auch die Aufnahme wrd massiv behindert (Untersuchungen, Fragebögen, langsame bearbeitung, etc.)
Eine internationale Police eines EWR-Dienstleisters (z. B. über Neue KV GmbH bzw. Chambervelt, Rooselain & Cie) könnte hier vorteilhaft sein.
Eine PKV ist es in beiden Fällen!
Verfasst: 01.12.2013, 18:14
von asdf7331
Vielen Dank!
Noch eine kleine Frage: Muss er bis zum 31.12 einen Antrag für den Basistarif gestellt haben oder muss alles bis dahin bearbeitet sein? Das dauert ja wahrscheinlich eine Weile.
Verfasst: 01.12.2013, 18:24
von derKVProfi
asdf7331 hat geschrieben:Vielen Dank!
Noch eine kleine Frage: Muss er bis zum 31.12 einen Antrag für den Basistarif gestellt haben oder muss alles bis dahin bearbeitet sein? Das dauert ja wahrscheinlich eine Weile.
Wenn ich einen Link einstelle, dann könntest Du Dir doch die Mühe machen, den Inhalt des Links zu lesen, oder?
Nichtversicherte, die der privaten Krankenversicherung (PKV) zuzuordnen sind und trotz bestehender Versicherungspflicht in der PKV (seit dem 1.1.2009) bisher noch keinen Vertragsabschluss verlangt haben, können bis zum 31. Dezember 2013 einen Vertragsabschluss verlangen, ohne dass dafür ein ansonsten erforderlicher Prämienzuschlag berechnet wird. Damit wird für bislang nicht versicherte Personen der Zugang zur privaten Krankenversicherung erleichtert.
Verfasst: 01.12.2013, 18:25
von Swantje B.
asdf7331 hat geschrieben:Vielen Dank!
Noch eine kleine Frage: Muss er bis zum 31.12 einen Antrag für den Basistarif gestellt haben oder muss alles bis dahin bearbeitet sein?
§ 193 Abs. 4 Satz 7 VVG:
Wird der Vertragsabschluss bis zum 31. Dezember 2013 beantragt, ist kein Prämienzuschlag zu entrichten.