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Gebrauchte Hilfsmittel – was ist akzeptabel?
Verfasst: 30.11.2013, 01:02
von AngehoerigerXX
Meine schwerstbehinderte Ehefrau, in Pflegestufe 3, hat vom medizinischen Dienst bei einer erneuten Begutachtung, im Auftrag der Techniker Krankenkasse, ein elektrisches Bettgestell zur Pflegeerleichterung verschrieben bekommen.
So weit so gut. Der beauftragte Sanitätshandel kam zum Ausmessen und kündigte sich ca. 3 Wochen später mit der Lieferung an.
Bereits beim Hereintragen des Rahmen – ein altes verschrabtes Metallgestell mit etlichen Lackabsplitterungen - ahnte ich bereits Schlimmes. Das wurde auch prompt erfüllt, als der Lattenrost hereingetragen wurde.
Das Holz des Lattenrostes war im mittleren Liegebereich (also im Bereich des Hinterns) mit braunen Schlieren und Schattierungen durchzogen, die eindeutig keine Holzmaserungen waren.
Ich hatte bereits den Ekel im Hals stecken als dieses Ding nur in unserem Schlafzimmer stand.
Auf meine Frage, kurz nachdem sich meine Schnappatmung wieder beruhigte "Ob das nun wirklich ernst gemeint sei, dass man mir einen Lattenrost bringt, auf dem noch die eingetrockneten Hinterlassenschaften des Vorbesitzers kleben", erhielt ich die Antwort, "Das sei vorher mit einem Hochdruckreiniger gereinigt worden und die Krankenkasse zahlt nur Pauschalen, dafür sei nun einmal kein Neuteil zu bekommen".
Als auch mein Einwände, dass man Flüssigkeiten, die in offenporiges unbehandeltes Holz eingezogen sind, nicht mehr reinigen kann. Das Ganze hochgradig ekelig sei und wohl auch in keinster Weise die hygienischen Mindeststandarts erfüllen würde, keinen Erfolg brachten, habe ich die Lieferanten auffordert dieses Ding wieder mitzunehmen.
Auch die Mitarbeiterin der Techniker Krankenkasse, erklärte mir anschließend in einem ziemlich patzigen Tonfall, dass die Kasse nur Pauschalen zahlen würde und ich kein Anrecht auf ein Neuteil hätte. Auf meine Frage, wie dann bei solchen Artikeln der hygienische Zustand gewährleistet werden soll, erhielt ich allerdings keine Antwort.
Verfasst: 30.11.2013, 13:37
von Poet
@Angehöriger: Nein, das ist nicht akzeptabel. Ich gehe davon aus, dass die Kasse nicht weiß, was der bei ihnen gelistete Leistungserbringer (Sanihandel) dort angeschleppt bringt. Also: Fotos machen, an das Hilfsmittelzentrum der TK wenden und vehement auf Austausch (ggf. durch ein anderes Sanihaus) bestehen.
tk.de/tk/hilfsmittelanbieter/das-servicezentrum-hilfsmittel/105742
Wirtschaftlich und zweckmäßig bedeutet nicht dass der Patient jeden Gammel annehmen muss und dass die Kasse Pauschalen zahlt zählt auch nicht als Ausrede.
Verfasst: 30.11.2013, 13:41
von GerneKrankenVersichert
Ich denke mal, dass es dir nicht um ein neues Bett, sondern um eins in einem besseren Zustand geht. Ein neues Bett war unabhängig von der Vertragsgestaltung noch nie der Standard. Früher kauften die Kassen die Hilfsmittel und lagerten sie teilweise eigenständig ein, heutzutage ist dies "outgesourced" und die Lieferanten erhalten für ihre Arbeit eine Pauschale. Die Umstellung auf Pauschalzahlungen kann nicht als Begründung für eine schlechte Qualität herangezogen werden - wenn die Pauschale zu niedrig für eine ausreichende Qualität ist, hat das Sanitätshaus sich über den Tisch ziehen lassen.
Ich wüsste nicht, dass es objektive Maßstäbe in der Form von irgendwelchen Richtlinien gibt, die den Zustand eines Bettes beschreiben. Im SGB V ist ja von "wirtschaftlich, notwendig, ausreichend und zweckmäßig" die Rede, da kann man natürlich viel interpretieren. Ich persönlich wollte ein solches Bett ebenfalls nicht in meinem Schlafzimmer haben. Im Grunde genommen müsste man nun wissen, was in dem Vertrag steht, den deine Kasse mit dem Sanitätshaus abgeschlossen hat, um zu wissen, welche Qualitätsstandards vereinbart wurden.
Mein Tipp: Kläre mit der Kasse ab, ob du dir selbst einen Lieferanten suchen kannst (hängt wahrscheinlich davon ab, wer den letzten beauftragt hat, welche Verträge geschlossen wurden etc., das Callcenter kann dir da eher nicht weiterhelfen, ich würde denjenigen anrufen, der das Bett genehmigt hat). Wenn du das Okay hast, würde ich wie folgt vorgehen:
Zunächst nachschauen, welche Lieferanten in deinem Bereich einen Vertrag mit deiner Kasse haben: m.tk.de/tk/mobil/h/hilfsmittel/so-erhalten-sie-ihr-hilfsmittel/39786
Und dann Kontakt mit diesen aufnehmen und das Bett bei demjenigen bestellen, bei dem ich den Eindruck hätte, dass er mich vernünftig beliefert und meine Kritik nicht mit "da werden nur Pauschalen bewilligt" abbügelt.
Und wenn die Kasse darauf besteht, dass du bei diesem Lieferanten bleiben musst, dann bestehe darauf, dass du ein einwandfreies Bett bekommst.
Verfasst: 30.11.2013, 14:20
von AngehoerigerXX
Hallo zusammen,
noch einmal vorweg: Es ging nicht um ein komplettes Pflegebett, sondern um den Austausch des vorhandenen Lattenrostes im gemeinsamen Ehebett gegen einen elektrisch betriebenen Heberahmen.
Ich hatte mich anschließend an die Techniker Krankenkasse, Abtl. Hilfsmittelbewilligung, mit meiner Beschwerde gewandt. Von dort erhielt ich die patzig vorgetragene Auskunft, dass nur Pauschalen gezahlt werden und ich kein Anrecht auf ein neuwertiges Teil hätte. Meine Frage nach dem Hygienestandart wurde trotz mehrmaliger Nachfrage nicht beantwortet, anstelle dessen wurde ich gefragt, ob ich nun auf dieses Hilfsmittel verzichten wollte. Dies habe ich bestätigt, bei der Aussicht anschließend ein weiteres Gebrauchtteil mit ähnlichen, vielleicht nicht mehr ganz so sichtbaren Spuren geliefert zu bekommen.
Verfasst: 30.11.2013, 14:33
von Poet
@Angehöriger: Lass Dich nicht abwimmeln. Du verlangst ein hygienisch einwandfreies Hilfsmittel. Ob es neu oder gebraucht ist, spielt dabei für Dich keine Rolle.
Verfasst: 30.11.2013, 16:26
von GerneKrankenVersichert
AngehoerigerXX hat geschrieben: Dies habe ich bestätigt, bei der Aussicht anschließend ein weiteres Gebrauchtteil mit ähnlichen, vielleicht nicht mehr ganz so sichtbaren Spuren geliefert zu bekommen.
Verstehe ich das richtig, dass du kein Gebrauchtteil, egal in welchem Zustand, akzeptierst?
Verfasst: 30.11.2013, 19:17
von Czauderna
Hallo,
das Problem kenne ich nur all zu gut aus der Praxis. Natürlich kann der Versichert grundsätzlich nicht auf die Bereitstellung eines fabrikneuen Hilfsmittels bestehen, zumal, und das wurde hier ausführlich schon beschrieben, bei bestimmten Hilfsmittel die Kassen nur eine Einsatzpauschale zahlen. Die Hilfsmittel gehören den Lieferanten und nicht der Kasse. Es liegt aber im Verantwortungsbereich der Kasse auf berechtigte Beschwerden der Versichnerten zu reagieren und zu handeln. Ich habe schon sehr oft aufgrund solcher Beschwerden direkt Kontakt mit den Lieferanten aufgenommen und auf Beseitigung dieses Misstandes ausdrücklich hingewiesen - das hat bisher, bis auf einen Fall, immer gewirkt, denn ein Lieferant kann es sich nicht erlauben stark abgenutzte oder sogar defekte Hilfsmittel zu liefern - schliesslich will er seine Zulassung als Vertragslieferent behalten, denn dann geht es nicht nur um eine Kasse.
Mein, Rat, erneut die Kasse angehen, am besten schriftlich, und um Kontaktaufnahme mit dem Lieferanten zu bitten damit ein Austausch erfolgen kann. So, wie geschildert, dürfte das wohl kein Problem sein.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 30.11.2013, 19:31
von AngehoerigerXX
Dieser elektrische Heberahmen besteht aus: Einem Metallrahmen, einem Motorhebeelement, und dem eigentlichem Lattenrost. Letzterer ist vom gleichen Konstruktionsprinzip wie handelsüblich in jedem Bettenhaus zu kaufen, d.h. federnde Latten aus offenporigem unbehandelten Holz in Kunstoffhülsen.
Und ja, in Bezug auf den Lattenrost - der augenscheinlich separat zu tauschen wäre – würde ich kein Gebrauchtteil akzeptieren. Egal welche Flüssigkeiten darüber gelaufen sind, ob Urin oder Durchfall, diese ziehen in das Holz ein und sind nicht mehr zu reinigen.
Ich verstehe nicht, dass es so schwer nachzuvollziehen ist, welcher Ekel einen überkommt so etwas neben sich im Bett zu wissen, auch wenn die Spuren nicht mehr eindeutig sichtbar sind.
Es gibt wohl etliche Hilfsmittel, wie z.B. Laufgestelle, Gehstöcke, etc., bei denen bauartbedingt eine gründliche Reinigung möglich ist und ich diese deshalb unkritisch sehe.
Verfasst: 30.11.2013, 20:58
von GerneKrankenVersichert
Ich denke, du kommst nur weiter, wenn du weißt, was in dem Vertrag steht, den deine Kasse mit dem Sanitätshaus abgeschlossen hat. Wenn dort z. B. steht, dass die Hilfsmittel nach den Hygienestandards des RKI gereinigt sein müssen, könntest du dort nachfragen und ggf. gegen einen wiedereingesetzten Holz-Lattenrost argumentieren.
http://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Kra ... nn=2947268
Verfasst: 02.12.2013, 09:57
von mariNaSi
Das ist aber schon ein ganz schön starkes Stück.
Selbst wenn es ein Gebrauchtes Hilfsmittel ist so sollte es doch, egal was im Vertrag geregelt ist, im Top-Zustand sein.
Gerade hygienisch gesehen würde und könnte ich solche Sachen einfach nicht akzeptieren. Hier spielt ja auch die Menschenwürde eine Rolle.
Verfasst: 03.12.2013, 23:45
von AngehoerigerXX
Danke für die Ratschläge, aber ich bin es mittlerweile müde mich mit solchem Sch… - im wahrsten Sinne des Wortes - zu beschäftigen. Nach meiner Klage gegen die Techniker Krankenkasse, wegen der verweigerten Therapien für meine Frau, ist dies nur eine weitere von Nickeligkeiten.
Dies zeigte schon die Reaktion der Mitarbeiterin der TK, die der Zustand des Lattenrostes und ob so etwas überhaupt zu reinigen ist, in keiner Weise interessierte und an Stelle dessen auf die Pauschale und den damit verbundenen Gebrauchtteilen pochte.
Freundlicher Gruß
Verfasst: 04.12.2013, 00:12
von Czauderna
Hallo,
kann ich jetzt nicht nachvollziehen - du hattest dich doch an das Forum gewandt um Hilfe zu bekommen. Jetzt willst du das einfach so hinnehmen ?
Es muss doch noch andere Ansprechpartner bei deiner Kasse geben als diese unkooperative Mitarbeiterin.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 05.12.2013, 00:09
von AngehoerigerXX
Hallo Czauderna,
seit ca. 3 Jahren habe die Doppelbelastung aus Vollzeit-Berufstätigkeit und der anschließenden Pflege meiner Frau, was in der Regel einen 16-Stunden-Tag bedeutet. Hinzu kam der Prozess gegen die Krankenkasse wegen der Therapieverweigerung und demnächst der erwartungsgemäß jahrelange Prozess gegen den Verursacher für den Zustand meiner Frau.
Da denke ich schon, dass man dann auch das Anrecht hat einmal zu müde zu sein, sich intensiver mit solchen kleinen Schikanen der Krankenkasse weiter zu beschäftigen. Zumal eine Mitarbeit der Krankenkasse bei der Klärung erforderlich ist. Hätte es allgemeingültige Regeln zu den Hilfsmitteln gegeben wäre ich sehr wohl weiterhin dagegen angegangen.
Mein Beitrag sollte auch ein kleiner Hinweis an die Leser des Forums sein, wie die Techniker Krankenkasse agiert.
Freundlicher Gruß
Verfasst: 05.12.2013, 00:21
von Czauderna
Hallo,
gut, akzeptiere ich natürlich - trotzdem muss ich einen Widerspruch loswerden. Es gibt verbindliche Regelungen was den Zustand und die Lieferung von Hilfsmitteln betrifft, das geht sogar bis hin zur TÜV-Abnahme vor einem Wiedereinsatz. Wenn das eben nicht in einem Fall funktioniert dann sollte dem nachgegangen werden. Und noch etwas, dieser Fall ist mitnichten kein Beleg dafür dass die betreffende Krankenkasse generell so agiert wie in deinem bzw. eurem Fall. Aber du hast natürlich recht, dafür ist ein Forum wie dieses auch da - Misstände aufzeigen !
Alles Gute für Euch und viel Erfolg bei kommenden Klageverfahren in anderer Sache.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 11.12.2013, 09:50
von mariNaSi
Wenn du neben einem Vollzeitjob und der Pflege deiner Frau auch noch in so vielen Fällen für das Recht deiner Frau kämpfen musst sehe ich es ein dass du müde sein musst dich ständig rum zu streiten.
Ich wünsche dir dennoch für die Zukunft alles Gute und dass alles zu deinen Gunsten ausgehen mag.