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Zuzahlung

Verfasst: 28.11.2013, 19:11
von rostockerbaer
Ich habe eine Frage:

Nachdem ich den Antrag auf Zuzahlungsbefreiung für 2013 einreichte, teilte meine KK mir mit, dass Zuzahlungsnachweise von Versandapotheken nur anerkannt werden, wenn Zahlungsbelege vorgelegt werden.

Nun gewähren einige Internetapotheken Rabatte. Zählen für die KK nur die tatsächlich gezahlten Beträge (incl Rabatte etc) oder müssen die auf der Rechnung angegeben Zuzahlungen anerkannt werden.

Kann mir jemand helfen?

Verfasst: 29.11.2013, 09:22
von Czauderna
Hallo,
es werden die gezahlten und bestätigten gesetzlichen Zuzahlungen berücksichtigt. Rabatte haben damit nix zu tun.
Gruss
Czauderna