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EU-Rente und Höchstbeitrag freiwillige KV

Verfasst: 26.11.2013, 18:53
von ruecken2010
Ein Hallo an alle!

Ich finde keine Antworten im WWW auf meine Fragen...vielleicht hier?

1. Ich beziehe seit diesem Monat eine volle EU-Rente.
2. Ich beziehe auch jetzt eine Betriebsrente.
3. Ich habe weitere Einkünfte aus Vermietung und Kapital.
3. Ich muss mich freiwillig gesetzlich krankenversichern.
4. Meine Ehefrau ist privat krankenversichert.

Meine Frage lautet ganz lapidar: Welche Beitragsbemessungsgrenze ist für die Krankenversicherung maßgeblich? Mit meinen Einkünften und einer evtl. hälftigen Anrechnung des Einkommens meiner Frau komme ich über die volle Beitragsmessungsgrenze für die freiwillige Krankenversicherung.

Stimmt die Aussage, dass die hälftige Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze für die Berechnung der KV bei "EU-Rentnern" darstellt?

Wäre toll, wenn mir hier einer helfen könnte!

Vielen Dank und viele Grüße!

Re: EU-Rente und Höchstbeitrag freiwillige KV

Verfasst: 26.11.2013, 19:02
von GerneKrankenVersichert
ruecken2010 hat geschrieben: Stimmt die Aussage, dass die hälftige Beitragsbemessungsgrenze die Obergrenze für die Berechnung der KV bei "EU-Rentnern" darstellt?
Nicht ganz. Wenn deine eigenen Einkünfte bereits mehr als die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze betragen, bleibt das Einkommen deiner Frau außer Betracht. Deine eigenen Einkünfte sind bis zur Beitragsbemessungsgrenze beitragspflichtig.

Verfasst: 26.11.2013, 21:47
von ruecken2010
Danke für die Antwort. Scheint wohl jetzt so, als würde sich die Krankenversicherung überall eine Scheibe abschneiden.

Absurd: Hätte ich 800 Euro Kapitaleinkünfte, wären die steuerlich freigestellt und somit ohne Abzug. Die Krankenversicherung schlägt aber vom gesamten Betrag parasitenartig zu...

Jetzt verstehe ich die Amis, die Wahlfreiheit bei solchen "Institutionen" möchten.

Verfasst: 26.11.2013, 22:53
von Swantje B.
ruecken2010 hat geschrieben:Absurd: Hätte ich 800 Euro Kapitaleinkünfte, wären die steuerlich freigestellt und somit ohne Abzug.
Auch Kapitaleinkünfte oberhalb des Werbungskostenbetrags von 51,00 € sind in der freiwilligen Krankenversicherung beitragspflichtig. Ob die Kapitaleinkünfte steuerlich freigestellt sind oder nicht, ist vollkommen egal.
ruecken2010 hat geschrieben:Die Krankenversicherung schlägt aber vom gesamten Betrag parasitenartig zu...
Ja, schrecklich. Mir kommen die Tränen. Da möchte die Krankenkasse tatsächlich Geld für die Solidargemeinschaft eintreiben. Und dann auch noch bei jemandem, der die Vorversicherungszeit für die Rentnerpflichtversicherung nicht erfüllt - also mit dieser Solidargemeinschaft gar keine so innige Beziehung hatte.

Hoffentlich macht die Kasse wenigstens etwas vernünftiges mit dem Geld - z.B. die Behandlung von Leuten bezahlen, die so krank sind, dass sie volle EU-Rente erhalten. Oder für arme Rückenoperierte 1,5 Jahre Krankengeld bis zur Aussteuerung zahlen.
ruecken2010 hat geschrieben:Jetzt verstehe ich die Amis, die Wahlfreiheit bei solchen "Institutionen" möchten.
Da habe ich immerhin eine gute Nachricht: Du bist keinesfalls gezwungen, dich von der Krankenkasse aussaugen zu lassen. Als freiwilliges Mitglied kannst du jederzeit kündigen und in die private Krankenversicherung wechseln.

Gruß
Swantje

Verfasst: 27.11.2013, 18:32
von KKA
Zum Thema passend:

http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/vo ... 32538.html

Gerechtigkeit? Keine Spur! Beiträge auf Kapitaleinkünften werden defacto auf bereits steuer-und sozialabgabenpflichtigem Einkommen erhoben.
Und wenn Pensionäre, ohne auch nur einen Cent an die Solidargemeinschaft abgeführt zu haben, aus Steuermitteln aller Steuerpflichtigen überduchschnittlich höhere Bezüge erhalten als der Durchschnittsrentner, ist der Begriff absurd untertrieben und der Ruf nach einer Solidargemeinschaft unter Beteiligung aller Bürger hochgradig berechtigt.

Gruss
KKA

Verfasst: 27.11.2013, 22:39
von Poet
KKA hat geschrieben:Und wenn Pensionäre, ohne auch nur einen Cent an die Solidargemeinschaft abgeführt zu haben, aus Steuermitteln aller Steuerpflichtigen überduchschnittlich höhere Bezüge erhalten als der Durchschnittsrentner, ist der Begriff absurd untertrieben und der Ruf nach einer Solidargemeinschaft unter Beteiligung aller Bürger hochgradig berechtigt.

Gruss
KKA
@KKA: Nun, das hat aber wiederum etwas mit der Altersversorgung/den Beihilfeansprüchen der Beamten zu tun, nicht mit der GKV.

Kapitaleinkünfte spielen nur beim freiwillig versicherten Rentner eine Rolle und dass der Gesetzgeber die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse beim Abschluss z.B. von Direktversicherungen im Alter wieder drauf brummt, das ist doch gerecht. Es gibt böse Zungen die behaupten, manche Menschen schließen diese nur ab um Beiträge und Steuern zu sparen. :D

Verfasst: 27.11.2013, 23:19
von KKA
Poet hat geschrieben:
@KKA: Nun, das hat aber wiederum etwas mit der Altersversorgung/den Beihilfeansprüchen der Beamten zu tun, nicht mit der GKV.
Ist mir schon bewusst :wink: ...ändert gesamtheitlich absolut nichts an meiner Kritik zum Thema Krankenversicherung > Beitragsgestaltung > Vergleich zu Pensionären. Das war der Tenor meines Kommentars.
Poet hat geschrieben: Kapitaleinkünfte spielen nur beim freiwillig versicherten Rentner eine Rolle und dass der Gesetzgeber die Steuer- und Sozialabgabenersparnisse beim Abschluss z.B. von Direktversicherungen im Alter wieder drauf brummt, das ist doch gerecht.
Ich wüsste beim besten Willen nicht, dass ich, als freiwillig Versicherter nicht weit erntfernt von der Regelaltersrente, jemals aufgrund meiner freiwilligen Versicherung Steuer-und/oder Sozialabgaben (im Verhältnis zum Pflichtversicherten) begünstigt war. Kannst du mich dahingehend aufklären?

Im Übrigen, dem Bürger wird von der Politik unablässig eingetrichtert angesichts der demografischen Entwicklung privat vorzusorgen. Und dann kommen die Kassen und halten die Hand bei denen auf, die der Gesetzgeber als finanziell belastungsfähig vermutet.

Gruss
KKA