So da ich hier neu bin und mein Fall recht selten vorkommt werde ich ihn von vorne rein erklären, da man sich auch sonst kein Bild davon machen kann und den zusammenhang nicht versteht......
Ich von Beruf Dachdecker erlitt dieses Jahr eienen Bandscheibenvorfall,welcher operativ mit einsatz einer Teilprothese behandelt wurde. Seit dem 21.05.13 bin ich krank geschrieben, während der krankschreibung hat mein Arbeitgeber mich von der Krankenkasse und Sozialabgaben abgemeldet ohne mich zu kündigen, wo ich natürlich rechtlich gegen vorgehe.
Nun ist es so das ich im Krankengeldbezug bin und die Krankenversicherung weiter besteht solange ich regelmäßig zu meinem behandelnem Arzt gehe und den Auzahlschein abzeichnen lasse. Weitergehend bin ich in einem Programm der Rentenkasse die mir als Kostenträger eine Umschulung zahlt, da die Rentenkasse entschied das der beruf des Dachdeckers nicht mehr leidensgerecht für mich ist.
Jetzt bekam ich am Sonntag den 24.11.13 einen Anruf von meinem behandelnen Arzt der mir sagte das die Krankenkasse eine einschätzung von ihm haben möchte ob ich drei Stunden am Tag wieder arbeiten könne, was auf eine Stundenweise wiedereingliederung hinausläuft. Was für mich gar nicht in Frage kommt, da ich laut Rentenkasse nicht mehr das Dachdecker Handwerk ausüben darf.
Der Arzt möchte mich nicht weiter krank schreiben worauf ich ja wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten gehen soll was laut Rentenkasse ja auch nicht geht. Da ich finanziell vom Krankengeld abhängig bin weis ich nicht weiter Arbeitlos melden kann ich mich auch nicht da ich keine kündigung habe und die Rentenkasse ist erst Kostenträger ab Beginn einer Umschulungsmaßnahme. Was soll ich machen????????? Wenn mir jemand weiterhelfen könnte wäre ich sehr dankbar
Mfg
total Ratlos existenzzerstörung durch krankenkasse
Moderator: Czauderna
Hallo,
da werden zwei Probleme aufgezeigt - 1. Die Abmeldung des Arbeitgebers bei der Krankenkasse mit dem Grund "Ende der Beschäftigung" (Ist das wirklich sicher, oder handelt es sich evtl. nur um eine Unterbrechungsmeldung ?). Das betrifft Arbeitsrecht - dazu kann ich nix sagen.
Die Kasse geht davon aus, wenn das mit der Abmeldung so auch wirklich zutrifft, dass du derzeit arbeitslos und arbeitsunfähig bist. Als Arbeitsloser kommt eine Wiedereingliederung nicht in Frage - wo sollte die denn stattfinden ??. Also vermute ich, dass die Kasse dem MDK. die Überprüfung deiner Arbeitsunfähigkeit aufgetragen hat und dass dazu dein Arzt befragt wurde. Wenn du eine Leistung des Rentenversicherungsträgers erhältst (Umschulung). dann bekommt du für die Dauer der Maßnahme von dort
Übergangsgeld, das ist richtig. Nach meinem Dafürhalten kann aber eine solche Maßnahme erst dann beginnen wenn eben keine Arbeitsunfähigkeit
besteht. Das bedeutet für dich, wenn die Kasse aufgrund eines MDK-Gutachtens dich für arbeitsfähig hält und zwischen Ende der AU und Beginn der Umschulung sich noch ein Zeitraum ergibt, dann müsstest du für diese Zeit ALG-1 beantragen, meine ich.
Es liegt allerdings auch an deinem Arzt, der Kasse bzw. dem MDK nahe zubringen, dass du bis zum Beginn der Umschulungsmassnahme arbeitsunfähig sein wirst, wenn es denn so ist.
Gruss
Czauderna
da werden zwei Probleme aufgezeigt - 1. Die Abmeldung des Arbeitgebers bei der Krankenkasse mit dem Grund "Ende der Beschäftigung" (Ist das wirklich sicher, oder handelt es sich evtl. nur um eine Unterbrechungsmeldung ?). Das betrifft Arbeitsrecht - dazu kann ich nix sagen.
Die Kasse geht davon aus, wenn das mit der Abmeldung so auch wirklich zutrifft, dass du derzeit arbeitslos und arbeitsunfähig bist. Als Arbeitsloser kommt eine Wiedereingliederung nicht in Frage - wo sollte die denn stattfinden ??. Also vermute ich, dass die Kasse dem MDK. die Überprüfung deiner Arbeitsunfähigkeit aufgetragen hat und dass dazu dein Arzt befragt wurde. Wenn du eine Leistung des Rentenversicherungsträgers erhältst (Umschulung). dann bekommt du für die Dauer der Maßnahme von dort
Übergangsgeld, das ist richtig. Nach meinem Dafürhalten kann aber eine solche Maßnahme erst dann beginnen wenn eben keine Arbeitsunfähigkeit
besteht. Das bedeutet für dich, wenn die Kasse aufgrund eines MDK-Gutachtens dich für arbeitsfähig hält und zwischen Ende der AU und Beginn der Umschulung sich noch ein Zeitraum ergibt, dann müsstest du für diese Zeit ALG-1 beantragen, meine ich.
Es liegt allerdings auch an deinem Arzt, der Kasse bzw. dem MDK nahe zubringen, dass du bis zum Beginn der Umschulungsmassnahme arbeitsunfähig sein wirst, wenn es denn so ist.
Gruss
Czauderna
@kim: Deine Überschrift ist ziemlich hoch gegriffen. Deine Kasse hat kein Interesse Existenzen zu zerstören. Zusatz vielleicht noch von meiner Seite, zu dem was Czauderna geschrieben hat: Dass die Kasse eine Einschätzung über die Arbeitsfähigkeit haben möchte ist ganz normal. Dass Dein Arzt das als Anlass nimmt, Dich nicht weiter krank schreiben zu wollen, stimmt mich dagegen sehr stutzig. Entweder bist Du arbeitsunfähig oder nicht. Die Feststellung kann nur der Arzt treffen.