Rückkehr in eine KV - Vorgehen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Geächteter
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Rückkehr in eine KV - Vorgehen?

Beitrag von Geächteter » 24.11.2013, 23:06

Guten Tag,

Habe kürzlich erfahren, dass ausstehende Beiträge aus der nicht versicherten Zeit nun bis Ende des Jahres erlassen werden.


http://www.bundesregierung.de/Content/D ... assen.html

Ich werde nun noch diesen Monat dann bald endlich eine Arbeit finden, die sozialversicherungspflichtig ist.

Sage ich dem Arbeitgeber er soll mich bei meiner alten Kasse neu anmelden?
Will auch nicht unbedingt sagen, dass ich bis dato unversichert war, macht einen schlechten Eindruck.
Der will sicherlich auch einen Versicherungsnachweis oder zumindest V.

Aber um mich als Pflichtversicherter anzumelden, bräuchte ich den Arbeitsvertrag, oder? Dann würde es nicht gehen selber hinzugehen und mich pflichtversichert anzumelden mit Hinweis, dass ich eine Kopie des Arbeitsvertrags nachreiche.

Sozialversicherungsnummer habe ich, aber den Ausweis nicht mehr, den kann man auch nur durch die KV beantragen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 25.11.2013, 17:12

Hallo,
ich denke, dein Problem wird schon an anderer Stelle hier im Forum behandelt.
Gruss
Czauderna

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 25.11.2013, 23:34

Hallo "Geächteter":

Unabhängig von der möglichen Anschlussbeschäftigung ist es ratsam, Deine zurückliegende "Zeit des Untertauchens" zu bereinigen.
Das notwendige Verfahren folgt aus den Bestimmungen im folgenden Link:

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/ ... rmteil.pdf

Die notwendigen Schritte sind keine Hexerei ... zumal Du damit kurzfristig alle notwendigen ( und "sauberen") Mitgliedsunterlagen erhältst, die Dein künftiger Arbeitgeber ohnehin bei Dir abrufen wird...



P.S.
Der beschriebene Erlass ist kein Freibrief für zurückliegende Zeiten von Schwarzarbeit.

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