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Ruhen der Mitgliedschaft

Verfasst: 22.11.2013, 12:32
von Gast
Ich plane eine 3-monatige Reise in die USA.

Kann ich in dieser Zeit die Mitgliedschaft bei meiner KK ruhen lassen, da ich ja definitiv keine Leistungen in Anspruch nehmen werde?

Habe natürlich eine gute Auslandsvers. für diese Zeit.

Könnte ich die Mitgliedschaft u.U. auch fristgerecht kündigen und bei meiner direkt in eine andere KK eintreten?

Verfasst: 22.11.2013, 12:36
von CiceroOWL
Nee, da du deinen Hauptwohsitz in Deutschland hast und somit weiterhin versicherungspflichtig bleibst. Es intressiert da garnicht ob du eine Reisekrankenversicherung hast, die ersetzt nämlich nicht die konsituvive gesetzliche KV mit Ihren Leistungen. Selbst wenn du jetzt kündigst müßtet du diner alten KV eine Mitgliedsbescheinigung deiner neuen KV vorlegen und beide wollen Beiträge.

Verfasst: 22.11.2013, 12:47
von GerneKrankenVersichert
Wie bist du denn bisher in D versichert?

Verfasst: 22.11.2013, 13:02
von derKVProfi
Bitte nicht eine neue Diskussion anfangen - der hatte doch schon einen Beitrag:

http://www.krankenkassenforum.de/3-mona ... t7741.html

Ruhen der Mitgliedschaft

Verfasst: 22.11.2013, 13:05
von Gast
Was ist denn eine konsituvive KV - und wieso sollten BEIDE Beiträge wollen?

Bin über die KvdR bei DAK versichert.

Verfasst: 22.11.2013, 13:10
von CiceroOWL
KvdR heißt schlicht und ergreifend du bist pflichtversichert und bist weiterhin in Deutschland gemeldet bist aus die Maus, ein Ende der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

http://www.bkk.de/arbeitgeber/neu-lexik ... exikon_pi1[bkkl-item]=159986,0

Da keine Befreiung von der Versicherungspflicht vorliegt bleibt es so wie es ist.

Ich bin von einer freiwilligen Mitgliedschaft ausgegangen, daher würde bei Kassen jeils bis zum Ende bzw ab dem Anfang der neuen Mitgliedschaft Beiträge fordern.

http://de.wikipedia.org/wiki/Konsekutiv Die Reisekrankenversicherung stellt im Sinne des SGB V keine Nachfolge KV dar

Ruhen der Mitgliedschaft

Verfasst: 22.11.2013, 14:11
von Gast
Danke an Cicero.

Das ist deine Sichtweise und Einschätzung.

Vielleicht kann mir noch jmd. anders eine andere Information dazu geben?!

Verfasst: 22.11.2013, 14:26
von derKVProfi
Nimm die Aussage von Cicero einfach mal als finales Wort zum Wochenende.

So ist es!

KVdR = Pflicht und läuft weiter!

Alles andere steht ja von mir bereits im anderen Fred, oder soll ich als persönliche Arbeitsbeschaffung und zum Nutzen Deiner Bequemlichkeit das noch einmal hierher kopieren?

Eine gute Zeit in USA und mach die Zähne vorher ;-) - und wenn Du Dich entscheidest ganz überzusiedeln und hier "alle" Brücken abzureißen, dann kannst du zu Deiner Kasse gehen und ihr erklären, dass Du Deinen Wohnsitz nach USA verlegst und was dann passiert und was zu tun ist!

Verfasst: 22.11.2013, 15:09
von Czauderna
Hallo,
damit du noch eine Antwort hast - dreifach genäht hält besser - es ist so wie bisher geschrieben - ruhen geht nicht !
Gruss
Czauderna

Verfasst: 22.11.2013, 17:34
von GerneKrankenVersichert
von mir dann auch noch - KVdR und gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland - da bleibt es bei der Pflichtversicherung. Bei einer dreimonatigen Reise mit Rückkehrabsicht nach D bleibt es auch bei Abmeldung des Wohnsitzes beim gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des SGB V.

Verfasst: 22.11.2013, 17:49
von broemmel
Ich setzte mal das fünffach erzählt hält besser :)

Verfasst: 22.11.2013, 19:34
von Poet
6fach...ich hatte dasselbe in dem anderen Thread auch schon gepostet.

Ruhen der Mitgliedschaft

Verfasst: 22.11.2013, 20:42
von Gast
na dann aber allen ein - einfaches - schönes WE !

Verfasst: 23.11.2013, 12:54
von heinrich
das gab es ja fast noch nie hier :-)


Alle mit der gleichen Antwort.

Falls ich mich noch anschließen dürfte; ich würde es tun.

Verfasst: 23.11.2013, 13:12
von roemer70
Das lädt ja fast zum Widerspruch ein. Einfach, weil man bei so viel Geschlossenheit dagegen sein müsste. Aber dafür fehlen mir die Argumente - also schließe ich mich auch an. :wink: