johnie hat geschrieben:Naja, erstmal zahlt die RV ja nicht komplett die KV, ich auch anteilig - das Geld könnte ich da drüben gut gebrauchen - nach meiner Logik müsste mein Anteil ja meine Rente für diese Zeit entsprechend " erhöhen "?!
Ihr Logik ist nicht kompatibel mit dem geltenden Recht! Sie sind Mitglied der GKV und bleiben es auch. Sie verlegen weder Ihren Wohnsitz noch Ihren gewöhnlichen Aufenthalt. Sie machen einen etwas längeren Urlaub.
Wenn Sie tatsächlich Ihren Wohnsitz verlegen, also hier auswandern, dann ahben Sie aber bitte auch keine Wohnung, die Sie "zwischen vermieten" und kein Bankkonto mehr, dann wäre eine solche Lösung denkbar! Das ist aber nach eigener Aussage von Ihnen aber nur eine "Vision" oder eine "Idee" aber keine konkrete Umsetzung eines ebenfalls noch nicht vorhandenen Plans!
Wenn Sie die "Kohle" drüben gut gebrauchen könnten, dann sollte die Krankenkasse Ihnen das ja eigentlich auch gönnen
- und natürlich auch allen anderen Menschen, die akut keine KV brauchen und immer mit der Kohle etwas "sinnvollers" machen könnten, als sie der Krankenversicherung zu überweisen. Eigentlich ist es eine bodenlose Unverschämtheit, dass man in Deutschland für Krankenversicherung auch noch bezahlen soll. Das sollte doch der Staat machen, oder?
Tun Sie mir und uns bitte einen Gefallen: wenden Sie sich schriftlich an Ihre Krankenversicherung und tragen Sie dort bitte Ihr Anliegen einschließlich Ihrer Begründung vor. Sie werden eine Anwtort bekommen. Da bin ich mir sicher.
Und beherzigen Sie den Ratschlag enes Kollegen hier, dass Sie sich um eine im Detail der Bedingungen besonders gute und ausreichende Auslandskrankenversicherung kümmern sollten.
Kann ich mich solange auch aus gesetzl. Kasse abmelden - hab ja ne Auslandsversicherung
Wenden Sie sich bitte schriftlich an die Krankenkasse und schildern Sie dort Ihren Fall - innovative Begründungen und Argumentationen gegenüber zeigen sich Krankenkassen immer sehr aufgeschlossen.
- käm ich früher zurück, wär ich ( nach Antrag ) " automatisch wieder ( da Rente ) in der gestzl KK?
Da wir keinerlei Daten und Informationen von Ihnen haben und den Risikoträger und den Tarif einer möglichen Auslandsreise-Krankenversicherung nicht kennen, können wir die Frage auch nicht beantworten.