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Nach KVB zurück in GKV durch: Auffangversicherungspflicht..?
Verfasst: 20.11.2013, 11:17
von mimueller
Hallo,
ich bin Student und werde im Dezember 27. Womit meine Familienversicherung (über meinen Vater) bei der KVB (Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten) zum 31.12.2013 endet.
Obwohl ich mich unbedachterweise im Alter von 25 von der Krankenversicherungspflicht der Studenten habe befreien lassen, möchte ich auf keinen Fall in die private Krankenversicherung. Bis zu dieser Befreiung war ich immer zusätzlich über meine Mutter in der gesetzlichen Krankenkasse familienversichert.
*edit*
Hier nochmal kurz zusammengefasst:
bis 25 J.: GKV +
KVB
ab 25 J.: KVB
ab 27 J.: Rückkehr in
GKV durch Auffangsversicherungspflicht?
*edit*
Meine Frage ist nun:
Gibt es für mich Möglichkeiten nach Ende der Familienversicherung zum 01.01.14 nicht in eine private Krankenversicherung wechseln zu müssen
Hoffnung machen mir evtl. folgende zwei Punkte:
1) Auffangversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V),
da ich theoretisch ab 01.01.14 „keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall“ haben würde und „zuletzt gesetzlich krankenversichert“. Letzte Bedingung sollte zutreffen bei mir zu da die KVB weder als GKV noch PKV gilt sondern als Sondersystem und zudem keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt.
oder
2) Obligatorischer Anschlussversicherung (siehe hier),
da ich über die KVB familienversichert bin und ein „Wegfall einer der Voraussetzungen zur Familienversicherung“ (da ich 27 werde) stattfindet, also eine Familienversicherung endet.
Kann mir jemand sagen ob ich bei einem der genannten Punkte richtig liege, oder ob dieser erst durch Exmatrikulation vom Studium möglich wäre (da ich mich damals von der Versicherungspflicht befreit habe) Frage - oder gibt es noch andere Möglichkeiten
Komplizierend kommt noch hinzu, dass ich mich während des Studiums nebenberuflich selbstständig gemacht habe und diese Tätigkeit nach dem Studium (oder Exmatrikulation - welche auch eine Option für mich darstellt) hauptberuflich ausführen möchte.
Re: Nach KVB zurück in GKV durch: Auffangversicherungspflich
Verfasst: 20.11.2013, 11:52
von GerneKrankenVersichert
mimueller hat geschrieben:
1) Auffangversicherungspflicht (§ 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V),
da ich theoretisch ab 01.01.14 „keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall“ haben würde und „zuletzt gesetzlich krankenversichert“. Letzte Bedingung sollte zutreffen bei mir zu da die KVB weder als GKV noch PKV gilt sondern als Sondersystem und zudem keine neuen Mitglieder mehr aufnimmt.
Da steht die Befreiung von der Versicherungspflicht dagegen, nach § 6 Abs. 3 SGB V ist die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei einer Befreiung ausgeschlossen.
mimueller hat geschrieben:
oder
2) Obligatorischer Anschlussversicherung (siehe hier),
da ich über die KVB familienversichert bin und ein „Wegfall einer der Voraussetzungen zur Familienversicherung“ (da ich 27 werde) stattfindet, also eine Familienversicherung endet.
Das greift nur, wenn die Familienversicherung nach § 10 SGB V endet, bei der KVB gibt es diese Familienversicherung nicht.
Wenn du exmatrikuliert und hauptberuflich selbständig tätig bist, müsste eine Versicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der Kasse, bei der du zuletzt über deine Mutter familienversichert warst, möglich sein. Der Beitrag für Selbständige ist jedoch um einiges höher als der Studentenbeitrag.
Verfasst: 20.11.2013, 13:49
von Rossi
Nun ja, jenes hatten wir doch schon.
forum-krankenversicherung.de/viewtopic.php?t=5938
Haben die Auskünfte nicht gereicht?!
Verfasst: 20.11.2013, 17:30
von mimueller
Doch Rossi, die Auskünfte waren sehr hilfreich und dafür bin ich auch dankbar.
Ursprünglich wollte ich die Frage zuerst in diesem Forum hier stellen, da es mir als das größte Forum zum Thema KV schien. Jedoch musste ich hier erst warten bis die Anmeldung bestätigt wurde.
Nun dacht ich mir, eine "zweite Meinung" oder andere Ideen können ja nicht schaden.
Back to topic:
Was würde denn passieren, wenn ich nach der Exmatrikulation dann freiwillig versichert bin und danach wieder irgendwann ein Studium aufnehme (während ich noch selbstständig bin). Greift dann wieder die "Befreiung von der Versicherungspflicht für Studenten" und ich würde aus der GKV austreten müssen oder bleibe ich dann als Selbstständiger versichert
Verfasst: 20.11.2013, 23:26
von Poet
@mimueller: Weisst Du, dass Du bereits jetzt nicht mehr familienversichert sein könntest wenn Deine Einkünfte daraus
"Komplizierend kommt noch hinzu, dass ich mich während des Studiums nebenberuflich selbstständig gemacht habe und diese Tätigkeit nach dem Studium (oder Exmatrikulation - welche auch eine Option für mich darstellt) hauptberuflich ausführen möchte."
über 385€ monatlich liegen oder wenn die selbstständige Tätigkeit von der Kasse nicht als nebenberuflich angesehen wird? Rein theoretisch könntest Du bereits jetzt ein Selbstständiger sein, der nebenbei studiert.
Vorteil: Dein Problem wäre dann kein Problem mehr.
Nachteil: Deine monatlichen Beiträge steigen auf mind. 230€, vielleicht sogar 330€.
Verfasst: 22.11.2013, 09:03
von Rossi
na, na Poet. Bitte den Poster nicht ins Bockshorn jagen.
Die Behilfeberechtigung und die Mitversicherung in der KVB richtet sich nicht nach den Grundsätzen des SGB V. Es gibt dort ganz andere Einkommensgrenzen, soweit ich mich erinnern kann.
Verfasst: 22.11.2013, 11:28
von Poet
...sorry, das kommt vom Turbo-Lesen. Ich war von einer normalen Fami in der GKV ausgegangen. Ein Bier für Rossi bitte!
Verfasst: 22.11.2013, 12:23
von mimueller
Mittlerweile war ich in den lokalen Geschäftsstellen zweier großer GKV.
Dort wollte/konnte mir niemand die Idee mit der Auffangversicherungspflicht (nach Exmatrikulation) direkt bestätigen. Sondern wurde mein Anliegen in beiden Fällen erst einmal an die jeweilige Hauptverwaltung weitergeleitet.
Muss ich mir Sorgen machen bez. Wiedereintritt in die GKV
Verfasst: 22.11.2013, 12:27
von GerneKrankenVersichert
mimueller hat geschrieben:
Muss ich mir Sorgen machen bez. Wiedereintritt in die GKV
Warte doch erstmal ab, was dabei herauskommt. Dein Anliegen kommt nicht jeden Tag vor und da ist es doch besser, wenn die Kollegen das zunächst fachlich klären, bevor eine Zusage gemacht wird, die hinterher nicht haltbar ist.
Verfasst: 24.11.2013, 22:22
von Rossi
Nun ja, diese vermeintliche "fachliche Klärung" kenne ich leider in der Praxis.
Auch wenn die Feststellung der Mitgliedschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei vielen Kassen zentralisiert ist, dann kommt in der Regel überwiegend eine Ablehnung dabei raus.
Aber geben wir hier der Fachabteilung doch einfach mal eine Chance und hauen nicht sofort drauf.
Es wird alles gut. Wenn Du dich vorher exmatrikulierst, dann kann die Kasse daraus nicht kriechen.
Verfasst: 25.11.2013, 23:06
von roemer70
Rossi hat geschrieben:Auch wenn die Feststellung der Mitgliedschaften nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei vielen Kassen zentralisiert ist, dann kommt in der Regel überwiegend eine Ablehnung dabei raus.
Aber geben wir hier der Fachabteilung doch einfach mal eine Chance und hauen nicht sofort drauf.
Ich fand Deinen Vorschlag gut - dann habe ich Deinen vorherigen Absatz wieder gelesen.
Keine Gelegenheit verpassen, oder?
Verfasst: 25.11.2013, 23:28
von Rossi
Nun ja, was soll ich jetzt dazu posten (roemer70)?!
Ich habe selbst - bei den zentralistisch geführten Kassen - in der Praxis schon alles mögliche erlebt.
Völlig klar, wir kochen den Tee alle nur mit Wasser und sind nicht allwissend. Aber bei den Ablehungsgründe haben sich überwiegend meine Haare gekräuselt.
Verfasst: 26.11.2013, 00:01
von roemer70
Rossi hat geschrieben:Nun ja, was soll ich jetzt dazu posten (roemer70)?!
Wie wäre es mit "nichts" - zumindest solange, bis die angefragte Kasse sich geäußert hat? Sonst hebelst Du Deine vorherige Absicht leider komplett aus...
Verfasst: 26.11.2013, 00:34
von Rossi
Okay, könnnen wir gerne machen.
Wir warten mal die Fachkompetenz der zentralischtisch geführten Kasse ab.
Verfasst: 26.11.2013, 11:50
von mimueller
... ich werde euch davon berichten. Noch warte ich aber leider auf eine telefonische Rückmeldung der Kassen.
Sehe ich es richtig, dass ich beim möglichen Greifen der Auffangversicherungspflicht in eine GKV meiner Wahl wechseln kann, oder nur genau in diejenige GKV die mich zuletzt versichert hat