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Tagesklinik unterschreibt Auszahlschein nicht

Verfasst: 18.11.2013, 17:46
von Aamunkoittoon
Hallo...ich habe ein großes Problem!!!!
Ich war heute in der Tagesklinik und habe gefragt ob man mich bis Ende des Monats krankschreiben könnte und diese meinen das geht nicht?!
Mein letzter Auszahlschein ging vom 6 bis 18.11 von meinem Psychater.
Der wurde bei der Krankenkasse eingereicht und so habe ich auch mein Geld bekommen.
Aber die Tagesklinik schreibt nur rückwirkend krank?Stimmt das?
Sprich ich würde erst am 29.11 rückwirkend zum 18.11 krankgeschriben werden.
Das gleiche Spiel im Dezember!
Aber ich kann so unmöglich Leben ich muss meine Rechnungen Anfang des Monats zahlen und mit dem Krankengeld von 14 Tagen ist das UNMÖGLICH!

Ich weiß nicht was ich tun soll ich bin gerade ziemlich verzweifelt
Unter den umständen kann ich absolut KEINE Therapie machen weil es mich finanziell ruinieren würde!

Verfasst: 18.11.2013, 19:31
von röschen
Krankengeld gibts immer rückwirkend, genau wie Lohn und Gehalt!

Verfasst: 18.11.2013, 21:01
von Poet
@Aamonkoitton: Ergänzung zur Äußerung von röschen. Du hast selbst in der Hand wann KRG gezahlt wird, indem Du den Auszahlschein in Deinen gewünschten Intervallen abgibst. Gezahlt wird das KRG immer bis zum Datum der Unterschrift auf dem Auszahlschein und das ist dann immer rückwirkend. Bitte achte darauf, dass auf den Auszahlscheinen immer steht "arbeitsunfähig bis auf weiteres" und wenn nicht, dass Du keine Lücken in der Krankschreibung hast. D.h. wenn dort steht z.B. arbeitsunfähig bis 24.12.2013, dass Du spätestens am 23.12. wieder beim Arzt bist und Dir wieder den Auszahlschein unterschreiben lässt. Dieser gilt als Nachweis, eine rückwirkende Krankschreibung ist es trotzdem nicht.

Keine Panik und kein Grund die Therapie nicht anzutreten.

Dir alles Gute! :D