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Familienversicherung bei Minijob

Verfasst: 18.11.2013, 12:33
von ppes
Hallo,
ich bin derzeit arbeitslos (ALG1). Dabei werden ja bekanntlich Beiträge an die Krankenkasse entrichtet, so daß neben mir auch mein Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung mitversichert ist in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn nun das ALG 1 endet, kann ich dann einen Minijob annehmen (mit Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), so daß ich und mein Ehepartner weiterhin im Rahmen der Familienversicherung versichert sind?

Für eine verbindliche Antwort wäre ich sehr dankbar.

Verfasst: 18.11.2013, 12:41
von broemmel
Bei einem Minijob (bis 450 € mtl.) entsteht keine Versicherungspflicht mit eigener Mitgliedschaft.

Erst ab einem Job über 450 € kommt die eigene Mitgliedschaft zustande.

Verfasst: 18.11.2013, 12:44
von derKVProfi
broemmel hat geschrieben:Erst ab einem Job über 450 € kommt die eigene Mitgliedschaft zustande.
Oder auch: ab einem Midijob!

Re: Familienversicherung bei Minijob

Verfasst: 18.11.2013, 12:48
von derKVProfi
ppes hat geschrieben: ich bin derzeit arbeitslos (ALG1). Dabei werden ja bekanntlich Beiträge an die Krankenkasse entrichtet, so daß neben mir auch mein Ehepartner im Rahmen der Familienversicherung mitversichert ist in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Wenn nun das ALG 1 endet, kann ich dann einen Minijob annehmen (mit Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), so daß ich und mein Ehepartner weiterhin im Rahmen der Familienversicherung versichert sind?
Wenn Dein Ehepartner heute über die Familienversicherung versichert ist und darüber hinaus auch bleibt, dann könnte man von Hartz IV ausgehen, oder? Also ALG II Bezug wäre dann eine Option. Dann wäre die gesetzliche krankenversicherung ja weiterin als Pflichtversicherung gegeben.

Problem: Wenn noch Vermögen verbraucht werden muss. Das verbaucht sich dann auch für die Krankenkasse, also schneller!
ppes hat geschrieben:Für eine verbindliche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Das hatten wir schon mehrfach: verbindliche Antworten gibt es hier nicht, weil das unzulässige Rechtsberatung ist. Man kann über die Konstellation philosophieren!

Verfasst: 18.11.2013, 13:09
von ppes
.... Hartz IV wird nicht bezogen/nicht geplant.

Abschließende Frage: Rechtfertigt ein Minijob (Abführung von Soz-Beiträgen) grundsätzlich eine Familienversicherung?


Vielen Dank.

Verfasst: 18.11.2013, 13:18
von derKVProfi
ppes hat geschrieben:.... Hartz IV wird nicht bezogen/nicht geplant.

Abschließende Frage: Rechtfertigt ein Minijob (Abführung von Soz-Beiträgen) grundsätzlich eine Familienversicherung?


Vielen Dank.
Die Frage wurde doch beantwortet - nein! Und zwar nein, weil die Frage war:
Wenn nun das ALG 1 endet, kann ich dann einen Minijob annehmen (mit Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung), so daß ich und mein Ehepartner weiterhin im Rahmen der Familienversicherung versichert sind?
Die Antwort wäre ja, wenn Ihre Frage wäre:
Rechtfertigt ein Minijob (Abführung von Soz-Beiträgen) grundsätzlich eine Familienversicherung?
und sich auf die Position des Ehegatten eines GKV Mitgliedes bezieht,

Sie werden am Ende von ALG1 von der obligatorischen Anschlussversicherung erwischt. Ihr Ehepartner bleibt dann in der Familienversicherung. Sie sind freiwilliges Mitglied und zahlen aus der gesamten wirtschaftlichen Leistungskraft. Sie sollten mit der Kasse sprechen, weil sonst werden Sie auf den Höchstbeitrag festgelegt!

Voraussetzung: ALG II wird nicht in Anspruch genommen.

Ein Midijob würde das ändern!

Verfasst: 18.11.2013, 13:22
von derKVProfi

Verfasst: 18.11.2013, 13:25
von derKVProfi
Geringfügig Beschäftigte sind unfallversichert, aber – von einigen Ausnahmen abgesehen – versicherungsfrei in der gesetzlichen Kranken-[2], Pflege-[3] und Arbeitslosenversicherung[4]. In der Variante der geringfügig entlohnten Beschäftigung ("450-Euro-Job“) ist das geringfügige Beschäftigungsverhältnis nach der seit dem 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage rentenversicherungspflichtig[5], jedoch hat der Beschäftigte die Möglichkeit, sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Geringfügige Beschäftigungen als kurzfristige Beschäftigungen sind nicht rentenversicherungspflichtig.

Der Entgeltgrenze entspricht die für die kostenfreie Familienversicherung maßgebliche Einkommensgrenze, die ebenfalls bei 450,00 € liegt. Der Minijobber fällt also - sofern er nicht über weiteres relevantes Einkommen verfügt - durch die Aufnahme einer solchen Beschäftigung nicht aus der Familienversicherung heraus.

Die Arbeitgeber müssen geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (wie andere Beschäftigungsverhältnisse) der Sozialversicherung melden. Für das Meldeverfahren ist die Minijob-Zentrale zuständig, die bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See angesiedelt ist. Daneben müssen Beschäftigte auch bei der Unfallversicherung gemeldet werden.
Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Geringf%C3 ... %A4ftigung oder http://lmgtfy.com/?q=Minijob

Verfasst: 18.11.2013, 13:38
von broemmel
@ppes

Vielleicht sollten wir erst mal die Grundlagen klären.

Minijob = Beschäftigung mit einem Entgelt von 0,01 € bis 450,00 €

Daraus werden nur Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung geleistet. Die Beiträge werden nur vom Arbeitgeber getragen und es entsteht daraus keine Versicherungspflicht und auch keine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung

Midijob = Beschäftigung mit einem Entgelt von 450,01 € bis 800,00 €

Daraus werden Beiträge zur KV, PV, RV und BA abgeführt, es entsteht Versicherungspflicht und eine Mitgliedschaft in der Krankenversicherung.

Über was für ein Beschäftigungsverhältnis möchtest Du jetzt hier sprechen?

Verfasst: 18.11.2013, 13:41
von derKVProfi
broemmel hat geschrieben: Über was für ein Beschäftigungsverhältnis möchtest Du jetzt hier sprechen?
Er spricht von Minijob - ziemlich eindeutig!

Und er erwartet eine "verbindliche Antwort"!!

Verfasst: 18.11.2013, 13:58
von broemmel
derKVProfi hat geschrieben:
broemmel hat geschrieben: Über was für ein Beschäftigungsverhältnis möchtest Du jetzt hier sprechen?
Er spricht von Minijob - ziemlich eindeutig!

Und er erwartet eine "verbindliche Antwort"!!
Wenn nun das ALG 1 endet, kann ich dann einen Minijob annehmen (mit Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wie Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung)...
Und wenn man diese Aussage im Zusammenhang mit einem Minijob verwendet dann ist wohl die Nachfrage berechtigt

Verfasst: 18.11.2013, 14:04
von derKVProfi
.... Hartz IV wird nicht bezogen/nicht geplant.

Abschließende Frage: Rechtfertigt ein Minijob (Abführung von Soz-Beiträgen) grundsätzlich eine Familienversicherung?
War die Ergänzung. Es stellt sich doch die Frage, ob man dem Fragesteller solange mögliche Fragen präsentiert, bis er endlich die richtige stellt, oder ob man Fragen so beantwortet, wie sie gestellt werden!

Der hat sich ja auch vorher eingelsen und will auf Augenhöhe diskutieren, oder?

Ich nenne so etwas Diebstahl - Zeit und Engagement werden gestohlen!

Aber es muss dennoch eine unentgeltliche und verbindliche Antwort sein!

Sorry, aber ich versuche die ganze Zeit ein Clown zu frühstücken, aber der wehrt sich noch!

:-(