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Verfasst: 17.11.2013, 13:10
von Thomas3
Die Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter ist laut Bundessozialgericht zulässig (AZ: B 12 KR 20 / 11 R).

Wieso eigentlich?

Verfasst: 17.11.2013, 13:17
von Rossi
Worauf willst Du hinaus?!

Verfasst: 17.11.2013, 19:35
von GerneKrankenVersichert
Ich nehme mal an, dass Thomas jetzt herausgefunden hat, dass er dann, wenn er es irgendwann mal wieder zurück in die GKV schafft, als Rentner höhere Beiträge zahlen muss als diejenigen, die immer schön brav in der GKV geblieben sind.

Verfasst: 17.11.2013, 20:00
von derKVProfi
Nun, er muss nicht höhere Beiträge zahlen, als der, der die 9/10 Regelung erfüllt. Nur dann, wenn beide über zusätzliche Einkunftsarten verfügen, die für KVdR nicht beitragspflichtig sind.

Re: 9 / 10

Verfasst: 17.11.2013, 20:01
von derKVProfi
Thomas3 hat geschrieben:Die Ungleichbehandlung freiwillig Versicherter ist laut Bundessozialgericht zulässig (AZ: B 12 KR 20 / 11 R).

Wieso eigentlich?
Ich liebe solche Fragen: weil das BSG es so geurteilt hat!

Verfasst: 17.11.2013, 20:11
von Poet
...vielleicht will Thomas sich auch selbstständig machen (Geschäftszweck: Vermittlung von Krankenversicherungen) und da wird er ggü. einem Pflichtversicherten auch mit seinen gesamten Einkünften betrachtet.

Verfasst: 17.11.2013, 20:46
von Thomas3
Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit!

Verfasst: 18.11.2013, 02:26
von derKVProfi
Ja, das System ist an der Stelle extrem ungerecht. Da gebe ich Dir Recht! Aber das ist dennoch ein Nebenkriegsschauplatz für die, die sich zwischenzeitlich einmal aus der GKV verabschiedet haben und dann die 9/10 Regelung nicht erfüllen. Vielleicht kann man es auch so sehen: sie zahlen einen Strafbeitrag, weil sie sich zeitweilig der Solidarität entzogen haben.

Die Lösung für die Ungerechtigkeit wäre einfach: alle zahlen immer aus allen Einkommensarten! Aber ich fürchte, dass man damit in Deutschland weder Wahlen gewinnt noch Freunde vermehrt! Und es gibt sehr wohl Kritiker!

Verfasst: 19.11.2013, 21:17
von heinrich
ich erkläre es den Kunden wie folgt:

Belohnung für diejenigen, die der Gemeinschaft der gesetzlich Versicherten
den Rücken gestärkt haben.

In guten Zeiten (jung und gut verdient) und in schlechteren Zeiten (alt oder krank).

Verfasst: 19.11.2013, 21:25
von Rossi
Oder treu und brav in der Solidargemeinschaft.