Auslandskrankenschein (Türkei) begrenzt für nur 6 Monate
Moderator: Czauderna
Auslandskrankenschein (Türkei) begrenzt für nur 6 Monate
Hallo,
meine Eltern sind über 70, Rentner, ihr Wohnsitz ist Deutschland und sie erhalten Ihre wohlverdiente Rente.
Die AOK hat ihnen bisher einen Krankenschein für den Auslandsaufenthalt für 1 Jahr ausgestellt. Nun soll es neues Gesetz sein, dass die Auslandskrankenscheine nur noch 6 Monate gültig sind. Das ist ein Umstand, der für meine Eltern sehr unangenehm ist. Sowohl gesundheitlich als auch finanziell ist das nicht tragbar, dass sie 2 mal im Jahr nach Deutschland reisen und den Krankenschein erneuern.
Kennt jemand dieses Gesetz und gibt es Möglichkeiten dies zu umgehen?
Gruß
Hüseyin
meine Eltern sind über 70, Rentner, ihr Wohnsitz ist Deutschland und sie erhalten Ihre wohlverdiente Rente.
Die AOK hat ihnen bisher einen Krankenschein für den Auslandsaufenthalt für 1 Jahr ausgestellt. Nun soll es neues Gesetz sein, dass die Auslandskrankenscheine nur noch 6 Monate gültig sind. Das ist ein Umstand, der für meine Eltern sehr unangenehm ist. Sowohl gesundheitlich als auch finanziell ist das nicht tragbar, dass sie 2 mal im Jahr nach Deutschland reisen und den Krankenschein erneuern.
Kennt jemand dieses Gesetz und gibt es Möglichkeiten dies zu umgehen?
Gruß
Hüseyin
Hallo,
ja, es gibt grundsätzlich die Möglichkeit sich im türkischen Gesundheitssystem zu melden. Die Behandlungskosten werden aber trotzdem mit der deutschen Kasse abgerechnet. Mein Rat - sich mit der Kasse in Verbindung setzen - die Behandlungsausweise (6-Monate) sind eigentlich nur für vorübergehende Aufenthalte (Urlaub) gedacht.
Die Kasse erstellt eine Bescheinigung für die türkische Krankenkasse - diese
nimmt eine Eintragung der betroffenen Person in das Versichertenregister vor und wie bereits geschrieben werden die Behandlungskosten mit der deutschen Kasse abgerechnet. Die Krankenversicherten-Karte gilt weiterhin für Deutschland und kann beim Aufenthalt in Deutschland verwendet werden.
Gruss
Czauderna
ja, es gibt grundsätzlich die Möglichkeit sich im türkischen Gesundheitssystem zu melden. Die Behandlungskosten werden aber trotzdem mit der deutschen Kasse abgerechnet. Mein Rat - sich mit der Kasse in Verbindung setzen - die Behandlungsausweise (6-Monate) sind eigentlich nur für vorübergehende Aufenthalte (Urlaub) gedacht.
Die Kasse erstellt eine Bescheinigung für die türkische Krankenkasse - diese
nimmt eine Eintragung der betroffenen Person in das Versichertenregister vor und wie bereits geschrieben werden die Behandlungskosten mit der deutschen Kasse abgerechnet. Die Krankenversicherten-Karte gilt weiterhin für Deutschland und kann beim Aufenthalt in Deutschland verwendet werden.
Gruss
Czauderna
Re: Auslandskrankenschein (Türkei) begrenzt für nur 6 Monate
Wieso haben sie den Wohnsitz in Deutschland, wenn sie dort gar nicht leben? Wegen den Sozialleistungen?mevlevi9 hat geschrieben:...meine Eltern sind über 70, Rentner, ihr Wohnsitz ist Deutschland .... Sowohl gesundheitlich als auch finanziell ist das nicht tragbar, dass sie 2 mal im Jahr nach Deutschland reisen
Der "Wohnsitz" ist nämlich dort, wo man sich überwiegend aufhält. Das ist ja bei Deinem Beispiel absolut nicht der Fall.
Hallo Juliane,
ich nehme mal an, dass du deine Frage nicht absichtlich so gestellt hast.
Es ist total normal und auch genau so legal, dass Menschen, die aus der Türkei stammen und die türkische Staatsbürgerschaft haben oder vielleicht sogar auch mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft - dass diese ihren Lebensabend wieder in der Türkei verbringen möchten - dafür wurde für den Bereich der Krankenversicherung diese Möglichkeit geschaffen - dafür muss noch nicht einmal der 1. Wohnsitz in Deutschland beibehalten werden.
Das geht übrigens auch mit Ländern innerhalb der EU. - ich kenne etliche Versicherte (meist Rentner), die sich in Spanien ein Haus gekauft haben und dorthin verzogen sind - in Deutschland allenfalls eine Postadresse bei Kindern, Verwandten usw. haben. Die sind auch weiterhin hier in Deutschland versichert, aber z.B. in Spanien gemeldet und wie die Spanier dort auch versichert - die Kosten werden von der deutschen Krankenkasse übernommen. Umgekehrt geht das natürlich auch, z.B - Niederländer mit Erstwohnsitz in Deutschland - hier in einer GKV-Kasse versichert - Kosten werden aber mit der niederländischen Kasse abgerechnet.
Wegen der Sozialleistungen ist in diesem Zusammenhang kein Argument, denn sowohl in der Türkei als auch in Spanien und auch bei uns erhält der Betroffene nicht mehr und nicht weniger als der Türke, Spanier, Holländer oder Deutsche.
Gruss
Czauderna
ich nehme mal an, dass du deine Frage nicht absichtlich so gestellt hast.
Es ist total normal und auch genau so legal, dass Menschen, die aus der Türkei stammen und die türkische Staatsbürgerschaft haben oder vielleicht sogar auch mittlerweile die deutsche Staatsbürgerschaft - dass diese ihren Lebensabend wieder in der Türkei verbringen möchten - dafür wurde für den Bereich der Krankenversicherung diese Möglichkeit geschaffen - dafür muss noch nicht einmal der 1. Wohnsitz in Deutschland beibehalten werden.
Das geht übrigens auch mit Ländern innerhalb der EU. - ich kenne etliche Versicherte (meist Rentner), die sich in Spanien ein Haus gekauft haben und dorthin verzogen sind - in Deutschland allenfalls eine Postadresse bei Kindern, Verwandten usw. haben. Die sind auch weiterhin hier in Deutschland versichert, aber z.B. in Spanien gemeldet und wie die Spanier dort auch versichert - die Kosten werden von der deutschen Krankenkasse übernommen. Umgekehrt geht das natürlich auch, z.B - Niederländer mit Erstwohnsitz in Deutschland - hier in einer GKV-Kasse versichert - Kosten werden aber mit der niederländischen Kasse abgerechnet.
Wegen der Sozialleistungen ist in diesem Zusammenhang kein Argument, denn sowohl in der Türkei als auch in Spanien und auch bei uns erhält der Betroffene nicht mehr und nicht weniger als der Türke, Spanier, Holländer oder Deutsche.
Gruss
Czauderna
Natürlich habe ich das absichtlich gefragt!Czauderna hat geschrieben:Hallo Juliane, ich nehme mal an, dass du deine Frage nicht absichtlich so gestellt hast.
Mag sein, aber ist es auch fair?Czauderna hat geschrieben:Es ist total normal und auch genau so legal, dass ...
Hier geht's ja immerhin um Personen, welche ihren Hauptwohnsitz in der Türkei haben und nichtmal mehr nach DE zurückkehren können.
Da wird ein Wohnsitz in DE vorgegaukelt, um weiterhin Leistungen der AOK zu beanspruchen.
Dieses ist mir bekannt.broemmel hat geschrieben:Juliane, mach Dich erst mal über die Abkommen der Bundesrepublik mit der Türkei schlau bevor Du etwas unterstellt.
Hier geht's aber nicht um die Rente, sondern die KV!broemmel hat geschrieben:Personen die eine Rente aus der BRD erhalten und ihren Wohnsitz in Abkommesnsländern haben bleiben weiterhin hier versichert. Vorausgesetzt sie beziehen nur Einkommen aus der BRD.
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Genau. Schrieb broemmel doch. Die KV in Deutschland besteht weiter, unabhängig davon, wo der erste Wohnsitz ist. Der ist nur für die Frage interessant, ob die Absicherung in der Türkei über einen Auslandskrankenschein (bei Wohnsitz Deutschland) oder eine Einschreibung beim türkischen Träger der Krankenversicherung (bei Wohnsitz in der Türkei) läuft.Juliane hat geschrieben:Hier geht's aber nicht um die Rente, sondern die KV!broemmel hat geschrieben:Personen die eine Rente aus der BRD erhalten und ihren Wohnsitz in Abkommesnsländern haben bleiben weiterhin hier versichert. Vorausgesetzt sie beziehen nur Einkommen aus der BRD.
Deine Unterstellung, dass da irgendwas "vorgegaukelt" wird, finde ich ziemlich daneben.
Zum Thema: Bist du dir sicher, dass es sich um einen Auslandskrankenschein (T/A 11) handelt? Mit dem wäre in der Türkei nur die Notfallbehandlung abgesichert.
Wieso Unterstellung? Du schreibst doch selbst:GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Deine Unterstellung, dass da irgendwas "vorgegaukelt" wird, finde ich ziemlich daneben.
Es gibt aber keinen Wohnsitz in DE (mehr), vermutlich lediglich ein Namensschild am Briefkasten der Kinder.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Der ist nur für die Frage interessant, ob die Absicherung in der Türkei über einen Auslandskrankenschein (bei Wohnsitz Deutschland) oder eine Einschreibung beim türkischen Träger der Krankenversicherung (bei Wohnsitz in der Türkei) läuft.
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Okay, ich habe mich nicht korrekt ausgedrückt. Im Sozialversicherungsrecht geht es nicht um den Wohnsitz oder die Meldeadresse, sondern um den gewöhnlichen Aufenthalt. Der Absatz soll deshalb heißen:
Der gewöhnliche Aufenthalt ist nur für die Frage interessant, ob die Absicherung in der Türkei über einen Auslandskrankenschein (bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland) oder eine Einschreibung beim türkischen Träger der Krankenversicherung (bei gewöhnlichem Aufenthalt in der Türkei) läuft.
Der gewöhnliche Aufenthalt ist nur für die Frage interessant, ob die Absicherung in der Türkei über einen Auslandskrankenschein (bei gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland) oder eine Einschreibung beim türkischen Träger der Krankenversicherung (bei gewöhnlichem Aufenthalt in der Türkei) läuft.
Czauderna und Broemmel haben dir erklärt, dass die deutsche KV auch dann und völlig legal greift, wenn der Fragesteller in die Türkei zieht und sein Einkommen, in diesem Fall Rente, aus Deutschland bezieht.Juliane hat geschrieben:Natürlich habe ich das absichtlich gefragt!Czauderna hat geschrieben:Hallo Juliane, ich nehme mal an, dass du deine Frage nicht absichtlich so gestellt hast.
Mag sein, aber ist es auch fair?Czauderna hat geschrieben:Es ist total normal und auch genau so legal, dass ...
Hier geht's ja immerhin um Personen, welche ihren Hauptwohnsitz in der Türkei haben und nichtmal mehr nach DE zurückkehren können.
Da wird ein Wohnsitz in DE vorgegaukelt, um weiterhin Leistungen der AOK zu beanspruchen.
Unterstellst du dem Fragesteller etwa betrügerische Absichten (so klingt es jedenfalls)?
Ob du das persönlich als unfair empfindest, ist doch völlig belanglos.
Gruss
KKA
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wer sagt denn, dass es ein "Fake"-Wohnsitz ist? Anscheinend waren die Eltern bisher mindestens einmal jährlich in D und haben ihren Auslandskrankenschein erneuert. Und wenn sie in D z. B. ein Haus oder eine Wohnung oder auch nur ein Zimmer haben, so zählt das als Wohnsitz.
Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass ein Wohnsitz in D bei bestehendem Eigentum von Vorteil ist, die Rechnungen und Informationen über Strom, Grundsteuern, Müllabfuhr etc. werden an die deutsche Adresse geschickt und die in Deutschland wohnenden Kinder können sich unmittelbar in Deutschland um alles kümmern und müssen nicht warten, bis der an die türkische Adresse der Eltern geschickte Brief aus der Türkei wieder zurück in Deutschland ist.
Was stört dich eigentlich daran, dass die Eltern noch einen Wohnsitz in Deutschland haben? Wie bereits geschrieben, ist das sozialversicherungsrechtlich vollkommen unerheblich.
Ich könnte mir jetzt vorstellen, dass ein Wohnsitz in D bei bestehendem Eigentum von Vorteil ist, die Rechnungen und Informationen über Strom, Grundsteuern, Müllabfuhr etc. werden an die deutsche Adresse geschickt und die in Deutschland wohnenden Kinder können sich unmittelbar in Deutschland um alles kümmern und müssen nicht warten, bis der an die türkische Adresse der Eltern geschickte Brief aus der Türkei wieder zurück in Deutschland ist.
Was stört dich eigentlich daran, dass die Eltern noch einen Wohnsitz in Deutschland haben? Wie bereits geschrieben, ist das sozialversicherungsrechtlich vollkommen unerheblich.
Ändert nichts an der Tatsache, dass der Bezug von KV Leistungen absolut legitim ist.Juliane hat geschrieben:Wozu ist dann der "Fake-Wohnsitz" in Deutschland nötig???KKA hat geschrieben:Czauderna und Broemmel haben dir erklärt, dass die deutsche KV auch dann und völlig legal greift, wenn der Fragesteller in die Türkei zieht und sein Einkommen, in diesem Fall Rente, aus Deutschland bezieht.
Wir wissen auch nicht, ob die in D gemeldete Adresse als erster oder zweiter Wohnsitz zu betrachten ist. Auch erkenne ich hier keine Betrugsabsicht und insofern kann ich deine Vermutung (!), es ginge um einen 'Fake-Wohnsitz', nicht nachvollziehen.
Im Übrigen würde ich in gleicher Situation meine deutsche Adresse beibehalten, schon allein um den sicheren Empfang behördlicher Korrepondenz zu gewährleisten.
Gruss
KKA