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Selständig und GKV zurück?
Verfasst: 11.11.2013, 13:47
von fefiele
Hi,
ich bin 35J und seit 2012 Selbständig und davor war ich 6-7 Jahre gar nicht versichert. Zuletzt war es eine GKV.
Nun habe ich gelesen dass die Schulden wegfallen wenn man sich bis zum Ende des Jahres wieder in der GKV anmelden.
Die Selbstständgkeit in der Finanzvermittlung läuft schleppend denn zusätzlich studiere ich per Fernstudium.
Letztes Jahr habe ich gerade mal 500€ verdient und dieses Jahr ist es zurzeit auch nicht viel mehr.
Ich werde früher oder später wieder angestellt oder ich muss mir einen schon erfolgreichen Partner suchen.
Nun meine Frage:
Ich habe die Steuererklärung noch nicht gemacht. Wenn ich mich nun anmelde, was für ein Gehalt wird mir "unterstellt"? Ich weiß ja was ich verdient habe und muss das nur noch vom Finanzamt per Bescheid bestätigt bekommen. Deswegen müsst ich doch als Freiwillig versicherte die ca. 170€ zahlen oder?
Mir geht es darum dass ich den Steuerbescheid sicher nicht so schnell bekomme wenn ich diese oder nächste Woche die Erklärung mache. Ich habe das Geld auch nicht wenn die einen Betrag schätzen den ich nicht verdient habe.
Könnt ihr mir sagen wie das ablaufen wird und ob ich auf was achten muss?
Ich habe gehört dass wenn die einen selbständigen den GKV Beitrag ersteinmal z.B.350€ festsetzen, dann bleibt das ein Jahr so. Und das ist der Grund warum ich immer noch nicht reagiert habe.
Verfasst: 12.11.2013, 18:03
von fefiele
Hallo nochmal,
ist ein Anliegen zu kompliziert ? Oder dauert es nur etwas.
edit
Wenn ich das richtig sehe kostet es midestens 300€/monat. Stimmt das? Dann ist die private wohl die günstigere Lösung oder?
Verfasst: 12.11.2013, 21:31
von Poet
@fefiele: Ist nicht kompliziert aber Deiner Schilderung nach zu urteilen wären weder 160€ noch 300€ als KV leistbar. Von was lebst Du denn?
Bist Du ggf. verheiratet und könntest Dich kostenfrei bei der gesetzlichen Kasse Deines Partners/Deiner Partnerin familienversichern?
Verfasst: 12.11.2013, 21:36
von fefiele
Nein ich habe keine hohen Kosten da ich wieder zurück zu den Eltern gegangen bin.
Nun muss ich mich aber versichern da so die Schulden wenigstens weg sind.
Einige Monate kann ich mir auch den Beitrag leisten wenn der gering ist. So sind die Schulden der letzten Jahre wenigstens weg. Dann halt ohne Versicherung wieder bis ich wieder Geld habe.
ALG2 wäre eine alternative. Bis jetzt habe ich mich jedoch gescheut.
Verfasst: 12.11.2013, 22:03
von Poet
@fefiele: Hm, keine hohen Kosten aber auch keine Einnahmen, einige Monate Beiträge leisten...ich weiß nicht, das scheint mir keine Lösung zu sein. Ich würde denn ALG II und die Krankenversicherung über die ARGE vorziehen. In einigen Fälle die ich kenne hat die ARGE die Anmeldung zur Kasse sogar rückwirkend vorgenommen damit nicht so hohe Altlasten auflaufen.
Verfasst: 13.11.2013, 00:35
von fefiele
Die alten Schulden sind doch egal. Jedenfalls noch in diesem Jahr.
Das wird erst nächstes Jahr wieder relevant.
ksta.de/vorsorge/nichtversicherte-so-werden-schulden-bei-krankenkassen-erlassen,21117048,24348146.html
Verfasst: 13.11.2013, 08:23
von Czauderna
Hallo,
melden solltest (musst) du dich in jedem Fall bis zum 31.12.2013 - nur dann kannst du auch auf Erlass deiner alten Beiträge hoffen bzw. es wird so sein.
Was dein Problem derzeit ist - die Kasse wird dich, so wie du es hier geschildert hast, als hauptberuflich Selbständigen Einstufen und dann gelten andere Mindestbeitragsbemessungsgrenzen - also nix mit ca. 152,00 € oder dir von dir genannten 170,00 € - das wird dann teurer - die aktuelle Mindestbeitragsbemessungsgrenze lliegt bei ca. 2021,25 € - da musst du schon mit ca. 350,00 € Beitrag rechnen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 13.11.2013, 20:14
von zost
Die Schulden werden dir erlassen bis zum dem Tag, an dem du dich bei der Kasse meldest.
Ab dem Tag dann musst du Beiträge zahlen. Es gilt hierbei der letzte Steuerbescheid.
Evt. kann man dich als nebenberuflichen Selbtständigen einstufen. Beiträge dann bei ca 150€ ( bei Einnahmn bis ca 900€).
Verfasst: 14.11.2013, 17:27
von Juliane
Czauderna hat geschrieben:als hauptberuflich Selbständigen Einstufen und dann gelten andere Mindestbeitragsbemessungsgrenzen - also nix mit ca. 152,00 € oder dir von dir genannten 170,00 € - das wird dann teurer - die aktuelle Mindestbeitragsbemessungsgrenze lliegt bei ca. 2021,25 € - da musst du schon mit ca. 350,00 € Beitrag rechnen.
Bei ihm liegt wohl ein Härtefall vor, dass dürften dann nach Antrag nur knapp 230 Euro werden.
Verfasst: 15.11.2013, 14:07
von Czauderna
Hallo,
ja, ist möglich - muss er eben klären mit der Kasse - wäre ja zumindest etwas besser für ihn.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 15.11.2013, 16:03
von fefiele
Ok. Dann brauche ich also keine PKV suchen. Das wäre interessant.
Wenn auch immer noch recht teuer. Weiß nicht was die PKV da für beiträge für mein Alter hat.
Was muss ich abklären? Wenn ich mich bei meiner GKV offiziell melde bin ich ja registriert und die lassen so schnell nicht mehr los. Schließlich ist man in Deutschland pflichtversichert.
Ich meine dass ich dann keine Wahl mehr hätte zu wählen GKV oder PKV oder was meint ihr wie man das taktisch lösen könnte.
Die müssen meinen Fall ja prüfen dazu braucht die letzte Kasse alle angaben von mir.
Was muss ich angeben wegen der Härtefall geschichte? Ich habe noch keine Steuererklärung eingereicht. Kann man das erstmal auf "so machen" und warten wie die offzielle Steuerbescheid kommt und es dann nachreichen.
Oder wird gleich hoch eingestuft.
Was meine Ängste sind sind halt dass auf Grund anderer Annahmen Berechnet wird und der Steuerbescheid dann keine Wirkung hat.
Oder ist die Zahlung IMMER auf Grundlage des Steuerbescheides? Welcher halt irgendwann nachgereicht wird und ich das zu viel gezahlte Geld dann wieder erstattet bekomme?
Verfasst: 15.11.2013, 16:13
von Juliane
fefiele hat geschrieben:Ok. Dann brauche ich also keine PKV suchen. Das wäre interessant.
Die würde Dich vermutlich sowieso nicht aufnehmen weil a) nicht zuständig, b) Deine Bonität denen nicht passt und c) Selbständige nicht mehr so gewünscht sind. Dazu kommt noch, dass sie Dich im Höchsttarif (über 600 €) einstufen können. Auch die PKV verlangt übrigens Nachzahlungen!
fefiele hat geschrieben:Wenn auch immer noch recht teuer.
Naja 230 Euro sind ja wirklich noch ziemlich billig!
fefiele hat geschrieben:Was muss ich abklären? Wenn ich mich bei meiner GKV offiziell melde bin ich ja registriert und die lassen so schnell nicht mehr los.
Anscheinend willst Du Dich jetzt nur schnell versichern, damit die Schulden erlassen werden oder? Und danach dann wieder austreten?
fefiele hat geschrieben:Ich meine dass ich dann keine Wahl mehr hätte zu wählen GKV oder PKV oder was meint ihr wie man das taktisch lösen könnte.
Siehe oben, die PKV wird Dich vermutlich sowieso nicht nehmen.
fefiele hat geschrieben:Was muss ich angeben wegen der Härtefall geschichte? Ich habe noch keine Steuererklärung eingereicht. Kann man das erstmal auf "so machen" und warten wie die offzielle Steuerbescheid kommt und es dann nachreichen.
Hast Du eigentlich schon überhaupt irgendwas gemacht bisher?
Meiner Meinung nach bist Du nichtmal als "selbständig" (500 Euro im Jahr?!?!) einzustufen, sondern eher als "erwerbslos". Da kostet es dann tatsächlich nur 150 Euro im Monat.
Verfasst: 15.11.2013, 16:35
von fefiele
Anscheinend willst Du Dich jetzt nur schnell versichern, damit die Schulden erlassen werden oder? Und danach dann wieder austreten?
Nein. Wenn der Beitrag im 150€ Bereich liegt kann ich das mit Mühe und Not zusammenkriegen. Wieder raus ist nur meine Überlegung wenn der Beitrag so hoch ist, dass ich all mein Verdienst dafür ausgeben musste. Und wie es aussieht eher noch mehr. Nur ALG2 würde mirhelfe. Aber ich will keine Hilfe vom Staat wenn ich nicht muss. Ein hoher KV Beitrag bringt mich nur dazu die Bezahlung nicht hinzubekommen.
Hast Du eigentlich schon überhaupt irgendwas gemacht bisher?
Mit dem Verdienst ist die Motivation ziemlich gleich null um die Erklärung zu machen. Die wird sehr leer sein. Und eine Nachzahlung droht ja nicht ohne Einnahmen nur eine eventuelle "Strafe". So lange werde ich aber nicht warten. (Ich studiere noch. Das ist nicht mal so nebenbei zu machen wenn man nicht ewig studieren will und mehrere Module im Jahr macht. Abi, Berufsausbuldung, Fachwirt, Ausbilderschein habe ich ja schon alles in der Tasche. Kann nicht jeder behaupten.)
Meiner Meinung nach bist Du nichtmal als "selbständig" (500 Euro im Jahr?!?!) einzustufen, sondern eher als "erwerbslos". Da kostet es dann tatsächlich nur 150 Euro im Monat.
Super. Was muss ich machen um so eingestuft zu sein. Mein Gewerbe ist Vollzeit Selbständig. Dass ichzurzeit nicht ganz Erfolgreich bin ist ja eine andere Sache. Das kann sich mit den richtien Kontakten von heute auf morgen ändern. Einige Ideen habe ich. Das ist hier aber nicht Thema.
Frage2
Wie definiert ihr erwerbslos. Wenn man das wortwörtlich nimmt bin ich das ja nicht. Ist nur der Verdienst wichtig um darunter eingestuft zu werden?
Frage3
Wie ist der weitere verlauf in der GKV? Also es wird sicherlich stänidge geprüft ob der Verdienst gestiegen ist. Wie macht man das. Welche Nachweise sind dafür zu erbringen. Gibt es Nachzahlungen von mir wenn man mehr verdient als im letzten Jahr und gibt Erstattungen wenn es dieses Jahr Verdienst gegen Null geht?
ps
Das mich eine PKV nicht nehmen wird, halt ich für ein Gerücht. Die Bonität ist laut Schufa super. Und die gehen doch nicht nach meinem Verdienst. Das reiche ich doch garnicht ein. Nur Gesundheitsprüfung und Alter ergibt den Beitrag. Oder habe ich da einen Denkfehler
Verfasst: 15.11.2013, 17:01
von Juliane
fefiele hat geschrieben:Nein. Wenn der Beitrag im 150€ Bereich liegt kann ich das mit Mühe und Not zusammenkriegen.
Wenn Du schon kaum was mit der Selbständigkeit verdienst, warum nimmst Du dann nicht wenigstens einen Minijob an um die Bezahlung der KV sicherzustellen? Bitte komm jetzt nicht mit "gibt keine Jobs" oder "ich habe keine Zeit weil ich sooo viel studiere"!
fefiele hat geschrieben:Nur ALG2 würde mirhelfe. Aber ich will keine Hilfe vom Staat wenn ich nicht muss.
An Deiner Stelle würde ich "müssen"
fefiele hat geschrieben:Mit dem Verdienst ist die Motivation ziemlich gleich null um die Erklärung zu machen.
Vielleicht wäre es sinnvoller das Gewerbe einfach abzumelden? Anmelden kannst Du es nachträglich immer noch wieder, sofern es denn endlich mal richtig anläuft.
fefiele hat geschrieben:Super. Was muss ich machen um so eingestuft zu sein.
Erwerbslos werden, sprich Gewerbe abmelden.
fefiele hat geschrieben:Mein Gewerbe ist Vollzeit Selbständig. Dass ichzurzeit nicht ganz Erfolgreich bin ist ja eine andere Sache. Das kann sich mit den richtien Kontakten von heute auf morgen ändern.
Du bist nicht "Vollzeitselbständiger", Du bist eher "Vollzeitstudierer" oder sowas.
fefiele hat geschrieben:Wie definiert ihr erwerbslos. Wenn man das wortwörtlich nimmt bin ich das ja nicht. Ist nur der Verdienst wichtig um darunter eingestuft zu werden?
Als Berechnungsgrundlage dienen mindestens 900 Euro, allerdings dürfen die nicht aus einer selbständigen Tätigkeit sein.
fefiele hat geschrieben:Das mich eine PKV nicht nehmen wird, halt ich für ein Gerücht.
Wiegesagt die PKV wird Dich abweisen, da sie nicht zuständig ist sondern Deine letzte GKV.
fefiele hat geschrieben:Die Bonität ist laut Schufa super.
Na kein Wunder wenn man jahrelang klamm ist und nichts kaufen kann
Die PKV wird sich sicherlich über "solvente" Leute freuen, die jahrelang nicht versichert waren und deren Beitragsbegleichung fraglich ist.
Verfasst: 15.11.2013, 17:15
von fefiele
Wenn Du schon kaum was mit der Selbständigkeit verdienst, warum nimmst Du dann nicht wenigstens einen Minijob an um die Bezahlung der KV sicherzustellen? Bitte komm jetzt nicht mit "gibt keine Jobs" oder "ich habe keine Zeit weil ich sooo viel studiere"!
Minijob ist doch ohne GKV. Muss man nicht mindestens 450,01€ verdienen um GKV versichert zu sein? Komischer Ratschlag vom profi
Ansonst würde ich dich bitten wenn du helfen willst mir reich sachliche Informaitonen zu geben. Deine Bewertungen ohne Hintergrundwissen sind hier wertlos.
Dein Rat mein Gewerbe abzumelden ist ok. Aber mir dinge wie haben hier nicht zu suchen:
Na kein Wunder wenn man jahrelang klamm ist und nichts kaufen kann Wink
Ich empfinde dass du mich in meiner Person mindern willst. Ist das dein Ziel?
Zu meiner erneuten Frage die mich wirklich interessiert sagst du nichts. Kennst du dich nicht aus?
Wie ist der weitere verlauf in der GKV? Also es wird sicherlich stänidge geprüft ob der Verdienst gestiegen ist. Wie macht man das. Welche Nachweise sind dafür zu erbringen. Gibt es Nachzahlungen von mir wenn man mehr verdient als im letzten Jahr und gibt Erstattungen wenn es dieses Jahr Verdienst gegen Null geht?