Seite 1 von 1

Krankengeld und REHA

Verfasst: 09.11.2013, 16:19
von Joerg87
Hallo,
ich bin Ende 50 und ziemlich schwer krebskrank. Ob ich nochmals ins Berufsleben zurkommen kann, steht in den Sternen, ist aber angesichtsder fortgeschrittenen Erkrankung eher fraglich.
Seit einem Jahr bin ich krank geschrieben und beziehe Krankengeld. Meine Krankenkasse fordert mich jetzt auf eine REHA zu machen.

Wenn nötig, kann und werde ich die auch machen, wobei ich körperlich schon einige Einschränkungen hinnehmen müsste. So kann ich mit Sicherheit nicht mehr jede Anwendung mitmachen....

Meine Frage ist die folgende: da mein Krankengeld deutlich höher ist, als eine evtl. Erwerbsminderungsrente sein würde, wäre mir natürlich sehr daran gelegen, solang wie möglich KG zu beziehen!
Wie kann ich das bewrkstelligen, ohne meine KK oder andere zu beschei... und ohne unwahre Angaben zu machen?


Vielen Dank im Voraus und
LG Jörg

Verfasst: 09.11.2013, 17:56
von Carola
Dir stehen noch erstmal 6 monate Krankengeld zu.
Danach kommt für dich Nahtlosigkeit §145 ALG1 infrage, wenn du Anspruch auf ALG erworben hast (Je nach beschäftigungsdauer)
Die Reha von der DRV bekommst du nur wenn Erfolgsaussichten bestehen.
Du hast 10 Wochen Zeit den Reha-Antrag nachweislich bei der DRV einzureichen, und den Nachweis wiederum bei der Krankenkasse auch nachweislich (für dich) abzugeben.
Also erstmal versuchen die 10 Wochen auszunutzen.
Ansonsten müsstest du was genaueres schreiben wenn die Krankenkasse dir etwas anderes geschrieben hat als ich vermute.
Das eine abgelehnte Reha (erfolglose Aussicht) als EM-Rentenantrag umgedeutet werden kann, weisst du wahrscheinlich.
Ansonsten Reha antreten.
Wenn du noch fragen hast kein Thema.
lg

Verfasst: 09.11.2013, 18:08
von reallyangry
Hallo Joerg,
Du hast 10 Wochen Zeit, nach REHA Aufforderung durch die Krankenkasse, einen Antrag zu stellen.

Du bist schwer erkrankt und hast ein Recht darauf, behandelt zu werden, und zwar so, wie es bei deiner Erkrankung angemessen ist. Dir stehen 72 Wochen Krankengeld (+6 Wochen Lohnfortzahlung=78 Wochen ) zu. Du besch... niemanden, wenn du in Bezug auf Krankengeld aus dem "Vollen" schöpfst und Aussicht auf einen angemessenen Umgang mit dieser Erkrankung hast.
Krebs kann man nicht von heute auf morgen heilen und selbst wenn die Prognose schlecht ist, kannst du von einer REHA profitieren.
Kläre erst einmal ab, ob die Erstbehandlung abgeschlossen ist, bevor du übereilt einen REHA Antrag stellst.
Hier ein paar Infos zu einer onklologischen REHA.
www.deutsche-rentenversicherung.de/.../ ... a...‎

Ich hatte einen Kollegen mit Non Hodgins Lymphom und seine Behandlung hat über zwei Jahre gedauert, bevor er überhaupt wieder ans Arbeiten denken konnte.
Soweit ich das System verstanden habe, wird mit dem Antrag auf REHA entschieden, ob die Massnahme sinnvoll ist oder nicht. Notfalls wird dein REHA Antrag in einen EM Antrag umgedeutet und dann endet das Krankengeld sowieso.
LG
ReallyAngry

Edit: Als ich angefangen habe zu schreiben, war noch keine Antwort da, Czauderna und ich haben zeitgleich gepostet. Daher jetzt "Doppelinfos", hoffe aber, weitergeholfen zu haben.

Verfasst: 09.11.2013, 18:08
von Czauderna
Hallo,
das wird schwierig denn die Maschinerie ist bereits am Laufen. Die Kasse hat dich aufgefordert eine Reha-Massnahme zu beantragen und dir dafür eine Frist von 10 Wochen gesetzt ???.
Wenn ja, solltest du diese Frist total ausschöpfen und dich nicht davon abbringen lassen, also erst in der 10 Woche den Antrag stellen und ihn möglichst bei der Kasse selbst abgeben, bzw. der Kasse einen Nachweis über die fristgerechte Beantragung übersenden - achte darauf, dass nicht das Absendedatum maßgeblich ist sondern der Antragseingang bei der Kasse bzw. beim RV-Träger. Der "Nachteil" bei der Abgabe des Antrags bei der Kasse ist jner, dass die Kasse den Antrag als "Eilfall" an den RV-Träger gibt, das beschleunigt dort die Bearbeitung, jedenfalls kenne ich das so aus der Praxis. So, nun können zwei Sachen passieren - die Reha wird bewilligt und du erhältst zuerst eine Bewilligung und dann (meist innerhalb von 14 Tagen) auch eine "Einberufung" durch die Reha-KLinik - während der Reha, bekommst du Übergangsgeld vom RV-Träger, hast also keine finanziellen Einbussen zu befürchten - während dieser Zeit ruht der Anspruch auf Krankengeld - die Bezugszeit wird aber trotzdem auf die Gesamtkrankengeldanspruchsdauer angerechnet.
Aus der Reha wirst du entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen -
bei der von dir geschilderten Erkrankung gehe ich mal von "arbeitsunfähig" aus. Der RV-Träger hat nun meines Wissens nach vom Amts wegen zu prüfen ob du aufgrund dieser Tatsache die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente
(Voll- oder Teilrente) erfüllt hast un dir dies mitteilen - für die endgültige Bewilligung ist dann aber noch ein formeller Rentenantrag von dir erforderlich und spätestens dann solltest du dich mit deiner Kasse in Verbindung setzen - es gibt nämlich durchaus Gründe diesen Antrag nicht zustellen und die werden auch von der Kasse anerkannt.
Fad Zweite was passieren kann, dass der RV-Träger aufgrund des Antrages keine Reha bewilligt sondern gleich mitteilt dass die Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente erfüllt sind - alles Weitere siehe oben.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 09.11.2013, 18:56
von Carola
die Reha wird bewilligt und du erhältst zuerst eine Bewilligung und dann (meist innerhalb von 14 Tagen) auch eine "Einberufung" durch die Reha-KLinik - während der Reha, bekommst du Übergangsgeld vom RV-Träger, hast also keine finanziellen Einbussen zu befürchten
Übergangsgeld wärend einer Reha ist niedriger als das Krankengeld.
Leider.

Verfasst: 09.11.2013, 19:06
von röschen
Czauderna hat geschrieben:achte darauf, dass nicht das Absendedatum maßgeblich ist sondern der Antragseingang bei der Kasse bzw. beim RV-Träger. Der "Nachteil" bei der Abgabe des Antrags bei der Kasse ist jner, dass die Kasse den Antrag als "Eilfall" an den RV-Träger gibt, das beschleunigt dort die Bearbeitung, jedenfalls kenne ich das so aus der Praxis.
Bei mir hat es die TK noch raffinierter gemacht: Ich sollte den Antrag zwar auch an die Kasse zurückgeben, aber der Teil für die Kasse war schon ausgefüllt, als ich das Formular erhielt. Mit Datum eine Woche vor Eingang bei mir, und das zählte dann als Rentenantragsdatum.

Verfasst: 09.11.2013, 19:22
von Czauderna
Carola hat geschrieben:
die Reha wird bewilligt und du erhältst zuerst eine Bewilligung und dann (meist innerhalb von 14 Tagen) auch eine "Einberufung" durch die Reha-KLinik - während der Reha, bekommst du Übergangsgeld vom RV-Träger, hast also keine finanziellen Einbussen zu befürchten
Übergangsgeld wärend einer Reha ist niedriger als das Krankengeld.
Leider.
Hallo,

stimmt, danke für den Hinnweis - habe ich nicht daran gedacht, dass die Berechnung eine Andere ist.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 10.11.2013, 18:46
von Joerg87
Vielen Dank erst mal für die sehr informativen Antworten :D

Ja, die 10 Wochen Frist geben die mir auch!
Carola hat geschrieben:Übergangsgeld wärend einer Reha ist niedriger als das Krankengeld. Leider.
Und Rente wird bei mir deutlich weniger sein, als Krankengeld :(
Czauderna hat geschrieben:.... Aus der Reha wirst du entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen ....
Und ich dachte, wenn ich arbeitsunfähig entlassen werde (das ist ziemlich wahrscheinlich), könnte mein KK auf die Idee kommen, mich zum Erwerbsminderungsantrag "zu bewegen"?!

Für mich sieht es so aus, als müsste ich die Anträge G100 und G110 ausschließlich an die KK schicken. Leiten die das dann an die Rentenversicherung weiter?


LG Jörg

Verfasst: 10.11.2013, 19:04
von reallyangry
Hallo Joerg,
Für mich sieht es so aus, als müsste ich die Anträge G100 und G110 ausschließlich an die KK schicken. Leiten die das dann an die Rentenversicherung weiter?
geh mit dem Antrag zur KK und verlange, dass die den Teil ausfüllen und bestätigen, der für die KK bestimmt ist. Verlange ferner den sogenannten AUD Beleg (AU-Zeiten, Diagnosen der letzten Jahre)
Nimm das mit nach Hause, fülle den DRV Antrag zu Ende aus und schicke den direkt an die DRV und nicht über den Umweg "Weiterleitung durch die KK".
(oder gebe ihn vor Ort mit Bestätigung / Eingangsstempel auf Kopie bei der DRV ab)
Warum????
Weil es KKen gibt, die dann gerne den Vermerk "Eilt" (o.ä.) dem Antrag beifügen, damit möglichst schnell vom Krankengeld ins Übergangsgeld "verschoben" werden kann.
Der Krankenkasse gibt's du dann eine Kopie / Bestätigung deines rechtzeitig gestellten Antrages. Damit ist deine Mitwirkungspflicht erfüllt.
Die DRV wird dann zeitnah entscheiden.
Und: Die Krankenkasse darf dich nicht dazu auffordern, einen EM Antrag zu stellen!!!!
LG
ReallyAngry

Verfasst: 15.11.2013, 14:08
von Joerg87
Hallo, ich nochmal!
Oje, so langsam bin ich mir des Ernstes der Lage im Klaren, denn da das stimmt:
Czauderna hat geschrieben:... Aus der Reha wirst du entweder arbeitsfähig oder arbeitsunfähig entlassen ..
... und die KK schreibt, dass wenn ich aus der REHA arbeitsunfähig entlassen würde (ist sehr wahrscheinlich), das automatisch einem Rentenantrag gleichkäme, dürfte ich wohl kaum eine Chance auf weitere KG-Zahlung haben :(

Hinzu kommt eine bisher noch überhaupt nicht angesprochene Problematik: mein körperlicher Zustand (ich bin im 5. Jahr bei immer weiter fortschreitender Krankheit lungkrebskrank und gelte bei den Schulmedizinern als "austherapiert") ist desolat. Schon die Anreise zur REHA würde zu einer Strapaze. Die meisten Anwendungen könnte ich überhaupt nicht mitmachen...
Müsste ich aus diesem Grund nicht sogar der Aufforderung zur REHA widersprechen??

Und da ich so schlecht beisammen bin, würde die REHA sogar wahrscheinlich abgelehnt, und
Carola hat geschrieben: .. Das eine abgelehnte Reha (erfolglose Aussicht) als EM-Rentenantrag umgedeutet werden kann, weisst du wahrscheinlich.
Ansonsten Reha antreten...
... ich hinge wieder in der Rente drin!

Mir ist einfach nicht klar, ob ich irgendeine Chance wahren kann, die vollen 18 Monate KG-Zahlung zu bekommen? Irgendwie sieht das für mich nicht so aus, oder hat jemand noch eine Idee?


LG Jörg

Verfasst: 15.11.2013, 14:29
von Czauderna
Hallo,
immer schön der Reihe nach und keine Panik. Nehmen wir an, dass du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst. Der Rentenversicherungsträger ist meines Wissens nach verpflichtet vom Amts wegen in diesen Fällen innerhalb von 8 Wochen nach Entlassung zu prüfen ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente vorliegen. Ist das der Fall wird Sie dir und ggf. auch deiner Krankenkasse dies mitteilen und dich gleichzeitig auffordern bzw. dich darauf hinweisen, dass dazu aber ein formeller Rentenantrag deinerseits gestellt werden müsste. Und genau das ist nun der Punkt wo du dir die Frage stellen musst ob du das tun musst oder nicht. Die Krankenkasse wird zwar stark daran interessiert sind, dass du es machst, zwingen kann sie dich allerdings meines Wissens nach nicht dazu -
außerdem gibt es auch Gründe, die einen Beantragung dieser Rente nicht erforderlich machen - ein zugegebener Maßen etwas schwierige Geschichte, deshalb will ich die in dieser Phase deines Falles auch noch nicht weiter erläutern. Mein Rat - so handeln wie bereits beschrieben und abwarten.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 15.11.2013, 15:11
von Joerg87
Czauderna hat geschrieben:..Nehmen wir an, dass du arbeitsunfähig aus der Reha entlassen wirst. Der Rentenversicherungsträger ist meines Wissens nach verpflichtet vom Amts wegen in diesen Fällen innerhalb von 8 Wochen nach Entlassung zu prüfen ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Erwerbsminderungsrente vorliegen. ...
Hallo, mich macht einfach der folgende Satz der KK im Anschreiben nervös:
"...Ist von einer Leistung zur REHA (...) kein Erfolg zu erwarten, gilt der Antrag (Anm.: zur REHA) als Rentenantrag."

Ist das Wunschdenken der KK und können die das einfach so festlegen? Oder muss ich das sogar als "Einschücherungsversuch" verstehen?


LG Jörg

Verfasst: 15.11.2013, 15:21
von broemmel
Das ist so richtig.

Wenn eine Reha nicht zum tragen kommt gilt der Rehaantrag als Renten Antrag.

Nach Seinen Schilderungen wird es wohl zur Rente kommen. Nutzt die 10 Wochen voll aus.

Verfasst: 15.11.2013, 18:55
von Carola
10 Wochen ausnutzen.
Dann abwarten was DRV sagt.
Sollte Reha bewilligt werden, 3 Tage vorher von deinem beh. Arzt die
Vorläufige Reha-Unfähigkeit bescheinigen lassen, und sie der DRV nachweislich senden.
Alles das zusammen gibt doch bei dem Tempo der DRV noch einige Wochen/Monate Krankengeld mehr her.
Ansonsten wünsche ich dir gute Besserung.
Dumme frage..hat die Krankenkasse dich vom MDK begutachten lassen, und die haben gesagt das du eine Reha machen sollst ?
lg
ps: lese mal hier..trifft fast genau dein Fall.
http://www.krankenkassenforum.de/1-vt56 ... sc&start=0

Verfasst: 15.11.2013, 21:09
von Joerg87
Carola hat geschrieben:... Ansonsten wünsche ich dir gute Besserung....
Danke Carola!
Carola hat geschrieben:... Dumme frage..hat die Krankenkasse dich vom MDK begutachten lassen, und die haben gesagt das du eine Reha machen sollst ?....
In der Tat, die KK beruft sich in ihrem Anschreiben auf die Erkenntnisse der MDK. Die müssen diese allerdings auf Grund der "Aktenlage" gewonnen haben :?
Denn gesprochen hat niemand von denen mit mir. Geschweige denn, dass es eine Untersuchung gegeben hätte...


LG Jörg