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Familienversicherung ausgesetzt - was nun?

Verfasst: 08.11.2013, 11:57
von Saalekreiser
Hallo!

Ich habe mal ein großes und gleichzeitig auch kompliziertes Anliegen und hoffe, hier schnell Hilfe zu finden.

Ich fang dann mal an ...

Es geht um meine Freundin (21) und unsere Tochter (21 Monate). Und zwar befindet sich meine Freundin derzeit gerade in einer schulischen Ausbildung, das heißt, sie bezieht BAföG.

Meine Freundin und unsere Tochter sind eigentlich über ihre Mutter bei der AOK familienversichert. Eigentlich! Unsere Tochter lag im März wegen Norovirus im Krankenhaus und war im August noch mal zwei Tage im Krankenhaus, weil sie an Gewicht verloren hatte und sie sowieso schon ein Leichtgewicht ist.

Dann kamen im September die bösen Überraschungen. Zwei Rechnungen vom Krankenhaus (wegen der oben genannten Aufenthalte) mit dem Zusatz im Text, dass die Versicherungsnehmerin nicht mehr versichert wäre. Wir sind natürlich aus allen Wolken gefallen, weil wir absolut keine Ahnung hatten, dass meine Freundin und unsere Tochter nicht mehr versichert sind.

Als meine Freundin bezüglich der Rechnungen auf der AOK angefragt hatte, hieß es, dass sie noch versichert sei. Schließlich hat sie im August noch eine Meldebestätigung von der Krankenkasse bekommen. Also haben wir im Krankenhaus angerufen, haben denen das so mitgeteilt. Diese wollten sich dann noch einmal mit der Krankenkasse auseinandersetzen und wieder hat das Krankenhaus gesagt, das meine Freundin nebst Tochter nicht mehr versichert wäre.

Also sind wir nochmal zur AOK. Und im System war immernoch hinterlegt, dass eine Versicherung bestünde. Erst ein Anruf in Magdeburg bei der Zentrale der AOK Sachsen-Anhalt hieß es dann, dass wirklich keine Versicherung mehr bestünde.

Inzwischen haben wir auch rausgefunden, warum dies so ist: Die Mutter meiner Freundin bezieht eigentlich ALG II. Geht aber nebenbei arbeiten. Als Geringverdiener (keine 200 € im Monat). Und das Amt hat seit März 2013 keine Krankenkassenbeiträge mehr überwiesen. Sprich, seit März sind sowohl meine Freundin, unsere Tochter, ihre Schwester und ihre Mutter nicht mehr versichert.

Zwischenzeitlich hat meine Freundin via Anwalt versucht, sich selbstständig über das Jobcenter versichern zu lassen. Bisher ohne Erfolg, weil sie unter 23 ist.

Heute kamen nun die zwei Mahnungen für die Krankenhausaufenthalte unserer Tochter. Die Gesamtsumme beträgt knapp 2.000 €. Diese können wir natürlich nicht aufbringen. Und selbst wenn, ist ja immernoch die Frage, wie meine Freundin und unsere Tochter wieder in eine Krankenversicherung unterkommen!? Denn freiwillig selbstversichern ist bei BAföG-Bezug praktisch ausgeschlossen. Da ich selbst auch nur Teilzeit arbeiten gehe, haben wir im Monat mit biegen und brechen 500 €. Für drei Personen. Da kann man mal nicht eben 160 € extra für die Krankenversicherung abdrücken, zumal sie noch Altschulden (ca. 2.000 €) ihres jugendlichen Leichtsinns (Handyverträge) abzahlen muss.

Da das Jobcenter von der Mutter meiner Freundin aber bis zu heutige Tage auch nicht in der Lage war, da irgendwie die versäumten Krankenkassenbeiträge nachzuzahlen oder eine anderweitige Einigung zu erzielen, wollte ich nun fragen, ob meine Freundin da noch was anderes machen kann, um nun endlich wieder eine Krankenversicherung zu haben.

Ich will mir gar nicht ausmalen, was wäre wenn sich z. B. unsere Tochter beim Toben hinfällt und sich den Arm bricht!? :shock:

Schon mal danke für Hilfe!

MfG
Saalekreiser

Verfasst: 08.11.2013, 12:22
von CiceroOWL
I. Wurde die Mutter deiner Freundin darüber informiert das seit 04/2013 keine Versicherung mehr besteht seitens der AOK ?

II. liegt ein Aufhebungsbescheid des JobCenters für die Mutter deiner Freundin vor?

III. Sofern die Möglichkeit besteht, kann ggf deine Tochter über dich familienversichert werden, ist auch rückwirkend möglich.

IV. Wurde das JobCenter durch die AOK informiert das für deine Tochter und freundin kein KVschutz mehr besteht aufgrund das fehlende Meldung für die Mutter und das somit eien Familienvewicherung nicht möglich ist und das somit deine freundin versicherungspflichtig wird, trotz das das 23 Lebensjahr nicht vollendet wurde, vergleich GR. vom 30.06.2011 zu der Thematik.

V wurde das jobCenter darüber informiert das ggf Ersatzansprüche geltend gemacht werden könen da es seiner Pflicht zur Meldung nicht nach kommt? Das geht auch manuell ohne A2LL, sofern der zuständige sB dasnötige formular ausfüllen der Abteilung Meldungne der aOK zukommen lassen kann ansosnten sind 25 00,- € fällig wegen Meldeversäuminissen seitens des JobCenters.

Verfasst: 08.11.2013, 12:39
von GerneKrankenVersichert
Bist du selbst gesetzlich versichert? Dann kann deine Tochter problemlos rückwirkend bei dir versichert werden. Einfach mit einer Bescheinigung der AOK über das Ende der Familienversicherung und einer Geburtsurkunde (wegen des vermutlich abweichenden Familiennamens) zu deiner Kasse gehen.

Bei deiner Freudin ist es etwas komplizierter und hängt noch von einigen Faktoren ab. Welche Schule besucht sie? Befindet sie sich auf dem zweiten Bildungsweg?

Verfasst: 08.11.2013, 12:55
von Saalekreiser
Zu I. Nein, wurde sie nicht. Konnte sie auch nicht, da bis vor 'nem Monat die falsche Hausnummer bei der AOK im System hinterlegt war (haben wir auch im Zuge der Recherche, warum keiner was davon wusste rausgefunden). Auch seit der Korrektur der Hausnummer noch kein Bescheid an die Mutter, dass keine KV mehr besteht.

Zu II. Ebenfalls nein. Es liegt kein Aufhebungsbescheid seitens des Jobcenters vor. Aber auch kein andersweitiger Bescheid. Begründung hierfür liegt darin, dass die Mutter im Oktober 2012 aus einem anderen Kreis nach Leipzig gezogen ist. Auf Antrag des ALG II im Oktober 2012 sagte das JC Leipzig, dass sie noch das ALG II (und somit auch die Sozialbeiträge) bis zum auslaufen des alten Bescheides aus dem anderen Kreis bekommt (und der andere Kreis das mit dem JC Leipzig verrechnet). Der alte Bescheid aus dem anderen Kreis lief bis Dezember 2012. Danach wurde erneut Antrag auf ALG II bei JC Leipzig gestellt, der bis heute nur teilweise bearbeitet wurde. Die Mutter bekommt bis heute auch nur einen Teil des ALG II welches ihr eigentlich zustehen würde. Ein Bescheid darüber erging aber ebenso wenig. Auch die Mutter hat sich schon einen Anwalt genommen. Auch dies führte aber bis zum heutigen Tage zu keinem Ergebnis. Aber offensichtlich muss ja vom JC Leipzig für Januar und Februar 2013 (nach Antrag auf ALG II beim JC Leipzig) Geld an die AOK geflossen sein, sonst würde die Versicherung ja schon seit Januar 2013 nicht bestehen.

Zu III. Besteht leider nicht, da wir nicht verheiratet sind. So zumindest die Auskunft meiner Krankenkasse (IKK).

Zu IV. Die Frage kann ich leider so nicht beantworten. Ob das JC von der Krankenkassen bescheid bekommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Spätestens durch die Mutter und den Anwalt der Mutter weiß das JC Leipzig, dass sowohl Mutter, beide Töchter und die Enkelin nicht mehr versichert sind.

Zu V. Unsererseits wurde das Jobcenter noch nicht darüber informiert. Inwiefern der Anwalt der Mutter da schon was in diese Richtung unternommen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Könnte dies ggf. der Anwalt meiner Freundin auch übernehmen?

Verfasst: 08.11.2013, 13:06
von Saalekreiser
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Bist du selbst gesetzlich versichert? Dann kann deine Tochter problemlos rückwirkend bei dir versichert werden. Einfach mit einer Bescheinigung der AOK über das Ende der Familienversicherung und einer Geburtsurkunde (wegen des vermutlich abweichenden Familiennamens) zu deiner Kasse gehen.

Bei deiner Freudin ist es etwas komplizierter und hängt noch von einigen Faktoren ab. Welche Schule besucht sie? Befindet sie sich auf dem zweiten Bildungsweg?
Bin ich, ja. Aber den Weg haben wir schon versucht. So lange wir nicht verheiratet sind, gibts da nichts zu machen. So zumindest die Auskunft der IKK (hab auch schon mehrmals nachgefragt).

Sie besucht eine private berufsbildende Schule und macht eine Ausbildung zur Sozialassistentin. Und nein, ist kein zweiter Bildungsweg.

Verfasst: 08.11.2013, 13:15
von broemmel
Moin,

aber selbstverständlich kannst Du Deine Tochter bei Dir familienversichern.

Deine Freundin kann nicht bei Dir familienversichert werden. Die Auskunft wäre richtig. Das muss micht der AOK geklärt werden.

Verfasst: 08.11.2013, 13:45
von Saalekreiser
Also wir hatten mehrere Male bei der IKK nachgefragt und haben immer nur diese Antwort bekommen. Kann ja Montag nochmal hingehen.

Nichts desto trotz muss das ja mit der AOK geklärt werden. Doch die berufen sich immer nur auf das Jobcenter. Und das Jobcenter kann/will/darf nicht eingreifen. Hab da keine Ahnung. Finde das schon beinahe willkürlich!

Hab gerade noch mal mit meiner Schwiegermutter telefoniert. Sie meinte, sie hatte im September (gleich nachdem meine Freundin die Rechnungen bekommen hat) nochmal beim JC vorgesprochen. Da war erst ihre Akte nicht auffindbar. Nachdem sich der Anwalt eingeschalten hatte, wurde ihre Akte - welch Wunder - gefunden. Als sie dann noch mal zu einem persönlichen Gespräch eingeladen wurde, hieß es nur, "wenn sie zu wenig Geld bekommen, müssen sie sich noch einen Job suchen, von uns bekommen sie nicht mehr Geld". Auf die Krankenkassenproblematik wurde wohl bei diesem Gespräch damit geantwortet, dass das JC ein Schreiben mit der Meldung für Krankenkasse fertig macht und alles weitere mit AOK klärt. Ist ja nun bis zum heutigen Tage nicht passiert. Meine Schwiegermutter hatte gestern schon beim Jobcenter angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Die zuständige "Serviceberaterin" konnte aber nicht erreicht werden und meine Schwiegermutter sollte zurückgerufen werden. Ist nicht passiert. Darauf hin meinte meine Schwiegermutter, dass sie heute Vormittag auf dem JC war, um mal (sinnbildlich) auf den Tisch zu hauen. Da hieß es auf einmal, dass ihre "Serviceberaterin" schon längere Zeit krank wäre und ihr Anliegen jetzt an eine andere Serviceberaterin weitergereicht wird. Also wenn das mal keine Willkür ist, dann fress ich 'nen Besen!

Verfasst: 08.11.2013, 14:25
von broemmel
Also erst mal zu Deiner Tochter
§ 10 Familienversicherung
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen
1.ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben,
2.nicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 1, 2, 3 bis 8, 11 oder 12 oder nicht freiwillig versichert sind,
3.nicht versicherungsfrei oder nicht von der Versicherungspflicht befreit sind; dabei bleibt die Versicherungsfreiheit nach § 7 außer Betracht,
4.nicht hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind und
5.kein Gesamteinkommen haben, das regelmäßig im Monat ein Siebtel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 des Vierten Buches überschreitet; bei Renten wird der Zahlbetrag ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil berücksichtigt; für geringfügig Beschäftigte nach § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 8a des Vierten Buches beträgt das zulässige Gesamteinkommen 450 Euro.
Das sind die Voraussetzungen für eine Familienversicherung von Kindern. Nr. 1-5 sollte ja zutreffen. Also steht einer Familienversicherung bei Deiner Kasse nichts im Wege.

Wenn Du nach einer Familienversicherung nur für Deine Tochter fragst darf eigentlich nichts schiefgehen.

Die Familienversicherung Deiner Freundin ist an den Versicherungsschutz ihrer Mutter gekoppelt. Wenn die Mitgliedschaft der Mutter geklärt ist lebt die Familienversicherung wieder auf.

Auf dem Bewilligungsbescheid für das ALG II ist auf der zweiten Seite eine Aussage zum Versicherungsschutz durch das Jobcenter drauf.

Einfach mit dem Bewilligungsbescheid zur Kasse gehen. Normalerweise wird dann die Kasse das Jobcenter anschreiben und die Meldung einfordern.

Verfasst: 08.11.2013, 14:41
von Czauderna
Hallo,
was dir Tochter betrifft, so wurde bereist alles gesagt - die hat auch Anspruch auf die Familienversicherung beim Vater, deshalb da nicht bei der AOK locker lassen - das geht rückwirkend und beinhaltet damit auch den Leistungsanspruch rückwirkend.
Was die Freundin betrifft, so geht es da auch in erster Linie um deren Mutter.
Hier hat die Krankenkasse zweimal versagt in der Bearbeitung. Wenn nämlich die Mitgliedschaft der Mutter wegen Ende vom ALG-2 Bezug endete, dann hätte die Kasse nicht nur die Mutter darauf aufmerksam machen müssen sondern auch die volljährige, mitversicherte Tochter. Ideal für die Freundin selbst wäre natürlich wenn die Mutter rückwirkend wieder versichert würde, dann wäre auch ihre Versicherung gewährleistet und es würde nichts kosten - das muss aber mit der betroffenen Kasse unbedingt, wenn möglich, persönlich geklärt werden - also, Mutter und Tochter persönlich hin zur Kasse.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 08.11.2013, 15:06
von Saalekreiser
Czauderna hat geschrieben:das muss aber mit der betroffenen Kasse unbedingt, wenn möglich, persönlich geklärt werden - also, Mutter und Tochter persönlich hin zur Kasse.
Gruss
Czauderna
Zumindest meine Freundin war - sogar mit Vollmacht der Mutter - mehr als einmal bei der Krankenkasse. Da war ich sogar persönlich mit und habe um Mitwirkung bei der Konfliktbewältigung gebeten. Aber die schieben den schwarzen Peter nur dem Jobcenter der Mutter zu und damit ist die Sache für die erledigt. Nicht zuletzt deswegen ist die AOK Sachsen-Anhalt sowas von unten durch bei mir. Sicher mag das nicht deren Verschulden sein, aber auch nicht das Verschulden meiner Freundin (und auch nicht unserer Tochter)! Und wenn man schon persönlich hin fährt und um Hilfe bittet, so abgewiesen zu werden, ist schon ein starkes Stück!

Auch was den Leistungskatalog der AOK Sachsen-Anhalt angeht, sind wir sehr sehr unzufrieden. Aber gut, das steht wieder auf einem ganz anderen Blatt Papier und sollte nur mal so als Randnotiz vermerkt werden.

Verfasst: 08.11.2013, 16:04
von CiceroOWL
Saalekreiser hat geschrieben:Also wir hatten mehrere Male bei der IKK nachgefragt und haben immer nur diese Antwort bekommen. Kann ja Montag nochmal hingehen.

Nichts desto trotz muss das ja mit der AOK geklärt werden. Doch die berufen sich immer nur auf das Jobcenter. Und das Jobcenter kann/will/darf nicht eingreifen. Hab da keine Ahnung. Finde das schon beinahe willkürlich!

Hab gerade noch mal mit meiner Schwiegermutter telefoniert. Sie meinte, sie hatte im September (gleich nachdem meine Freundin die Rechnungen bekommen hat) nochmal beim JC vorgesprochen. Da war erst ihre Akte nicht auffindbar. Nachdem sich der Anwalt eingeschalten hatte, wurde ihre Akte - welch Wunder - gefunden. Als sie dann noch mal zu einem persönlichen Gespräch eingeladen wurde, hieß es nur, "wenn sie zu wenig Geld bekommen, müssen sie sich noch einen Job suchen, von uns bekommen sie nicht mehr Geld". Auf die Krankenkassenproblematik wurde wohl bei diesem Gespräch damit geantwortet, dass das JC ein Schreiben mit der Meldung für Krankenkasse fertig macht und alles weitere mit AOK klärt. Ist ja nun bis zum heutigen Tage nicht passiert. Meine Schwiegermutter hatte gestern schon beim Jobcenter angerufen und nach dem Stand der Dinge gefragt. Die zuständige "Serviceberaterin" konnte aber nicht erreicht werden und meine Schwiegermutter sollte zurückgerufen werden. Ist nicht passiert. Darauf hin meinte meine Schwiegermutter, dass sie heute Vormittag auf dem JC war, um mal (sinnbildlich) auf den Tisch zu hauen. Da hieß es auf einmal, dass ihre "Serviceberaterin" schon längere Zeit krank wäre und ihr Anliegen jetzt an eine andere Serviceberaterin weitergereicht wird. Also wenn das mal keine Willkür ist, dann fress ich 'nen Besen!
Im Prinzip ist das ganz einfach, deine zukünftige EX Schwiegrmutter faxt der aOK einen Nachweis zu das der antrag auf ALG II gestellt wurde, somit kann eine Vorabanmeldung erfaßt werden. Dadurch ergibt sich formell das die Mitgleidschaft weiter fortbesteht und die Familienversicherung deiner zukünftigen EX Freundin. Dadurch sit denn die aOK verpflichtet die Meldugnen bei dem JobCenter Leipzig anzufordrn. Sollte denn innerhalb von 9 wochen Nach dem ersten Schreiben keine Anmeldung vorliegen, geht ein nettes Schreiben direkt an den Vorstand der Jobcenters Leipzig mit der Bußgeldandrohung. Defacto besteht die Mitgleidschaft deiner Schwiegermutter aufgrund des Bezuges von ALG II fort. Dasist denn die sache der aOK das zu klären, Amtsermittlungspflicht. Ausserdem ist eine Dienstaufscihtsbeschwerde fällig weil nich innerhalb von drei Monaten der Antrag bearbeitet wurde, es ist wurst ob eine Mitarbeiterin krank ist. Das JobCenter, bzw deren Leitung hat zu zusehen das das ganze Reibungslso abläuft. Die Beschwerde bitte direkt an Nürnberg Hauptsitz BA und in Kopie an den Vorstand des JobCenters.

Verfasst: 08.11.2013, 17:21
von Saalekreiser
Mal von den Tipps abgesehen, warum maßt DU dir an, Ex Schwiegermutter und Ex Freundin zu schreiben? Warum sollte ich mich von ihr trennen? Wegen der Krankenkasse? Ähm ... sorry ... aber NEIN!

Verfasst: 08.11.2013, 18:34
von GerneKrankenVersichert
Bezieht die Mutter noch ALG2 und es geht tatsächlich nur um die Meldung zur Kasse?!? Dann nichts wie hin zur AOK mit einem Kontoauszug, auf dem die Zahlung dokumentiert ist und dann sollen die das mit dem Jobcenter klären.

Scheint ja ziemlich WildWest da bei euch zu sein. AOK kümmert sich nicht (spätestens als deine Freundin und ihre Mutter dort aufgetaucht sind, hätten sie eine Versicherung durchführen müssen - unabhängig davon, ob das Jobcenter oder irgendeiner zahlt, Stichwort § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), die IKK gibt falsche Auskünfte (wenn du nach deiner Tochter und nicht nach deiner Freundin gefragt hast), jobcenter meldet ab und nicht wieder an und der Anwalt schafft es trotz glasklarer Rechtslage (wieder der 5,1,13) nicht, dass eine Versicherung durchgeführt wird. Armes Deutschland.

Aber gut, durch die Versäumnisse der Vergangenheit können deine Freundin und ihre Mutter jetzt den Beitragserlass für bisher Nichtversicherte nutzen - sofern sie seit März keine Leistungen in Anspruch genommen haben. Bei der Schule deiner Freundin würde ich mal tippen, dass es sich um eine Berufsfachschule handelt. D. h., sie kann sich selbst zum Studententarif versichern (ohne rückwirkend zahlen zu müssen) und bekommt vom BaföG-Amt noch einen Zuschuss von 62,-- € monatlich zur Kranken- und Pflegeversicherung die monatlich knapp 80,-- € kostet.

Verfasst: 08.11.2013, 18:58
von CiceroOWL
Saalekreiser hat geschrieben:Mal von den Tipps abgesehen, warum maßt DU dir an, Ex Schwiegermutter und Ex Freundin zu schreiben? Warum sollte ich mich von ihr trennen? Wegen der Krankenkasse? Ähm ... sorry ... aber NEIN!
Ironie im Hinblick auf eine vileicht noch zu erfolgende Heirat, daher EX

Verfasst: 09.11.2013, 18:13
von KKA
CiceroOWL hat geschrieben:
Saalekreiser hat geschrieben:Mal von den Tipps abgesehen, warum maßt DU dir an, Ex Schwiegermutter und Ex Freundin zu schreiben? Warum sollte ich mich von ihr trennen? Wegen der Krankenkasse? Ähm ... sorry ... aber NEIN!
Ironie im Hinblick auf eine vileicht noch zu erfolgende Heirat, daher EX
Das hast du, @ Cicero, gelinde gesagt, sehr unglücklich formuliert. Und wenn Saalekreis tatsächlich heiraten sollte, so ist seine Schwiegermutter...ähmm... seine Schwiegermutter und keine EX.... :lol:

Gruss
KKA