extra AU für Krankengeld bei teilstationärer Behandlung?
Verfasst: 07.11.2013, 16:58
Hey ihr,
habe das Problem, dass ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und nun ab nächster Woche Montag ins Krankengeld rutsche.
Die Krankenkasse habe ich darüber bereits vor 2 Wochen informiert, "na wart ma mal ob sie wirklich solange krank sind"...
ich war (ohne Unterbrechung!)
eine Woche in stationärer Behandlung,
zwei Wochen in teilstationärer Behandlung und
eine Woche in stationärer Behandlung
seit Entlassung bin ich durch den Hausarzt krank geschrieben. Die nächste Krankmeldung bis Ende nächster Woche liegt bereits hier vor mir. Dies wird wohl auch die letzte sein.
Habe heute direkt bei der Krankenkasse angerufen, da ja nun klar ist, dass die 6 Wochen überschritten werden. Zu meinem erstaunen/entsetzen musste ich mir nur anhören das mir kein Krankengeld zusteht, da für die teilstationäre Behandlung keine Krankmeldung vorliegt!
Laut Krankenkasse erfolge die AU nur bei stationären Aufenthalten automatisch (elektronisch mit Meldung der gesamten Daten nach § 301), nicht aber bei teilstationären. Hierfür hätte ich nochmal zusätzlich zum Hausarzt gehen müssen?!
Für den teilstationären Aufenthalt musste ich beim Hausarzt eine Einweisung holen, eine Krankmeldung wollte dieser nicht ausstellen, wäre Sache des Krankenhauses.
Das Krankenhaus stellte auch für den teilstationären Aufenthalt, wie auch schon beim stationären Aufenthalt, eine Bescheinigung über den Aufenthalt für den AG aus. Meldung GKV gehe wieder über § 301.
Die GKV hat sich etwas später bei mir gemeldet und sich nochmals den Sachverhalt erklären lassen. Man werde jetzt prüfen wie man diese Situation lösen kann und ich erhalte heute oder morgen nochmals einen Anruf.
Da ich nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Gespräch möchte, benötige ich eure Hilfe. Habe ich nun wirklich keinen Anspruch auf Krankengeld für diese eine Woche? Ist es korrekt das ich trotz der teilstationären Meldung des Krankenhauses eine weitere Krankmeldung vorgelegt werden muss? Meine Gehaltsabrechnung etc. hat mein AG bereits der KK übersandt!
Hoffe ich habe soweit alles verständlich rübergebracht. Sollten noch Rückfragen bestehen, werde ich diese natürlich umgehend beantworten!
Vielen Dank schon mal.
habe das Problem, dass ich seit 6 Wochen krank geschrieben bin und nun ab nächster Woche Montag ins Krankengeld rutsche.
Die Krankenkasse habe ich darüber bereits vor 2 Wochen informiert, "na wart ma mal ob sie wirklich solange krank sind"...
ich war (ohne Unterbrechung!)
eine Woche in stationärer Behandlung,
zwei Wochen in teilstationärer Behandlung und
eine Woche in stationärer Behandlung
seit Entlassung bin ich durch den Hausarzt krank geschrieben. Die nächste Krankmeldung bis Ende nächster Woche liegt bereits hier vor mir. Dies wird wohl auch die letzte sein.
Habe heute direkt bei der Krankenkasse angerufen, da ja nun klar ist, dass die 6 Wochen überschritten werden. Zu meinem erstaunen/entsetzen musste ich mir nur anhören das mir kein Krankengeld zusteht, da für die teilstationäre Behandlung keine Krankmeldung vorliegt!
Laut Krankenkasse erfolge die AU nur bei stationären Aufenthalten automatisch (elektronisch mit Meldung der gesamten Daten nach § 301), nicht aber bei teilstationären. Hierfür hätte ich nochmal zusätzlich zum Hausarzt gehen müssen?!
Für den teilstationären Aufenthalt musste ich beim Hausarzt eine Einweisung holen, eine Krankmeldung wollte dieser nicht ausstellen, wäre Sache des Krankenhauses.
Das Krankenhaus stellte auch für den teilstationären Aufenthalt, wie auch schon beim stationären Aufenthalt, eine Bescheinigung über den Aufenthalt für den AG aus. Meldung GKV gehe wieder über § 301.
Die GKV hat sich etwas später bei mir gemeldet und sich nochmals den Sachverhalt erklären lassen. Man werde jetzt prüfen wie man diese Situation lösen kann und ich erhalte heute oder morgen nochmals einen Anruf.
Da ich nicht vollkommen unvorbereitet in dieses Gespräch möchte, benötige ich eure Hilfe. Habe ich nun wirklich keinen Anspruch auf Krankengeld für diese eine Woche? Ist es korrekt das ich trotz der teilstationären Meldung des Krankenhauses eine weitere Krankmeldung vorgelegt werden muss? Meine Gehaltsabrechnung etc. hat mein AG bereits der KK übersandt!
Hoffe ich habe soweit alles verständlich rübergebracht. Sollten noch Rückfragen bestehen, werde ich diese natürlich umgehend beantworten!
Vielen Dank schon mal.