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Verletzengeld und 2. Krankheit.... Was nun?

Verfasst: 06.11.2013, 18:01
von Amadeus
Hallo,
Folgender Fall:

Eine Freundin von mir hatte vor 18 Monaten einen Arbeitsunfall bei dem Sie sich Hand und Schulter gebrochen hat.... Die Schulter ist bis heute nicht ausgeheilt (trotz 3 Ops)...
Sie bekommt Verletzengeld über die BGN (die Auszahlungsscheine gibt sie aber bei der Krankenkasse ab)
Seit etwa einem halben Jahr ist sie ausserdem wegen Depressionen beim Psychotherapeut...war wohl alles zu viel die letzten Monate (Krankheit, OPs, außerdem verstarb ihre Mutter plötzlich)

Die BGN hat ihr jetzt geschrieben das ihr Verletzengeld ausläuft und sie sich Mitte Dezember beim Arbeitsamt melden muss....

Sie ist aber nicht arbeitslos sondern nach wie vor in ungekündigter Anstellung ...aber weiterhin krank...

Kann mir jemand sagen wie es jetzt weiter geht?
Wenn sie zum Arbeitsamt geht sagen die doch sie ist falsch weil sie ja gar nicht arbeitslos ist???

Außerdem: sie ist ja zusätzlich beim Psych in Behandlung... Kann der jetzt (paralell zum auszahlungsschein des Orthopäden) einen Krankenschein ausstellen (war sein Vorschlag, aber er hatte noch nie einen solchen fall und ist sich Nichtraucher ob das geht)
So das sie nach 6 Wochen für die Psychologische Erkrankung dafür Krankengeld von der Krankenkasse bekommt ???

Danke für Euere Antworten

Verfasst: 06.11.2013, 18:39
von reallyangry
Hallo Amadeus,
zum Arbeitsamt gehen und ALGI im Zuge der Nahtlosigkeit beantragen.
[§145 SGB III). Das ist für solche Fälle da. (lange Krankheit, aus dem Krankengeld bzw. Verletztengeldbezug raus, aber noch nicht gesund).Nicht abwimmeln lassen, denn eigentlich will die AfA nicht zahlen.
Das deine Freundin noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis hat, spielt für den Antrag zunächst keine Rolle.
Auf keinen Fall kündigen und mit ihrem "Restleistungsvermögen" muss sie sich der AfA zur Verfügung stellen.
Hilfe kannst du auch im ELO-Forum erhalten, unter ALG I, Aussteuerung von der KK und "Nahtlosigkeit".

Die Entscheidung, ob die Depression als hinzugetretene Krankheit bewertet wird, sollte aus dem Aussteuerungsbescheid hervorgehen. Das können dir aber ander besser erklären.

Sollte sie ausgesteuert werden, dann:

Normales Prozedere:
Mit dem Aussteurungsbescheid zur AfA - Antrag auf ALGI stellen -
Untersuchung durch den ärztlichen Dienst der AfA (häufig nach Aktenlage) -
Einladungstermin bei der AfA. Nie alleine dahin!!! Immer mit Beistand!!!! Den Beistand aber nie als "Zeugen" vorstellen, sondern einfach darauf verweisen, dass Begleitung benötigt wird - falls die fragen.
Dort wird dann das Ergebnis der ärztlichen "Untersuchung" mitgeteilt. Weiteres Vorgehen der Afa hängt davon ab.
Nichts vor Ort unterschreiben, auch wenn die sagen, dass es dann kein Geld gibt.
Macht euch auf jeden Fall vorher schlau, bei der AfA geben die gerne falsche Informationen aus und das kann später u.U. Probleme geben - muss aber nicht so kommen!!!!!!
Gruß
ReallyAngry

Verfasst: 07.11.2013, 08:13
von Czauderna
Hallo,
so wie ich das verstanden habe hat die BG. festgestellt oder feststellen lassen, dass wegen der Verletzung keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht und deshalb kein Verletztengeld durch die Kasse im Auftrag der BG. mehr zu zahlen ist. Bleibt jetzt die Frage, ob wegen der hinzu getretenen Erkrankung für sich alleine gesehen weiterhin Arbeitsunfähigkeit besteht. Dies sollte nun schnellstmöglich abgeklärt werden damit gf. statt bisher Verletztengeld nun Krankengeld weiter gezahlt werden kann.
Mein Rat - mit Arzt und Kasse abklären.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 07.11.2013, 14:38
von Amadeus
Also: sie wurde (besser wird) wegen der verletzen Schulter, nach 18 Monaten ausgesteuert, ausgeheilt ist die Schulter nicht...

Ich muss ein wenig differenzieren: sie hatte 2 Unfälle... Zuerst die Hand... Komplizierter bruch...mehrere ops ...Desswegen war sie schon ewig krank...

Dann gabs ne Wiedereingliederung während der sie sich die Schulter gebrochen hat ...

Wegen der Schulter (die immer noch nicht ausgeheilt ist) hat sie 18 Monate Verletzengeld bekommen

Und wird demnächst ausgesteuert...

Seit einem halben Jahr ist sie in psychologischer Behandlung

Und die Hand bereitet ihr zudem noch Schmerzen, ist nicht voll funktionsfähig (zb Lappen auswringen ist unmöglich)

Ich habe folgendes gefunden:

Krankengeld: Das Unfall-Verletztengeld soll Entgeltersatz nicht konservieren
Ist ein gesetzlich (hier bei der KKH) Versicherter wegen eines Arbeitsunfall arbeitsunfähig krank und bezieht er deshalb von der Berufsgenossenschaft 2 Jahre lang Verletztengeld, so steht ihm anschließend kein Krankengeld von seiner Krankenkasse zu, wenn er nach Abklingen der Unfallfolgen wegen einer psychischen Erkrankung weiterhin arbeitsunfähig ist, dieses Leiden aber schon vorher eingetreten war. Krankengeld hätte allenfalls für 1 1/2 Jahre zugestanden die zwischenzeitliche Zahlung von Verletztengeld war darauf anzurechnen, weil es sonst zu einer Konservierung von Entgeltersatzleistungen gekommen wäre.

Da steht aber drin "nach abklingen der Unfallfolgen" was ja hier nicht zu trifft...

Also:
Arbeitsagentur (was sie sehr ungern machen würde... Weil sie dann (je nachdem wie der zuständige mitarbeiter drauf ist) in irgendwelche schwachsinnigen Maßnahmen gesteckt wird obwohl sie ja überhaupt nicht arbeitslos, sondern noch angestellt ist) ?

Oder:
Wegen der psychologischen Geschichte Krankenschein machen und nach 6 Wochen Krankengeld von der Krankenkasse beziehen? Hierzu noch folgendes: die Depressionen sind nicht die folge der Krankheit, sondern resultieren aus dem plötzlichen Tod der mutter, von der sie sich nicht mehr verabschieden konnte, was ihr echt schwer zu schaffen macht....

Oder:
Wegen der Hand erneut Krankenschein machen (der behandelnde Arzt sagt das ist kein Problem, weil sie ja wirklich krank ist, kennt aber die Auswirkungen auf Krankengeld etc nicht weil sie ja vor knapp 18 Monaten deswegen schon mal Verletzengeld bezogen hat)?

Hatte jemand von Euch schon mal einen solchen Fall? Oder kennt sich mit sowas aus? Ist ziemlich kompliziert... Weder der Psych, noch die anderen A
Ärzte wissen einen Rat hierzu... Evt ist ja ein Mitarbeiter einer Krankenkasse hier im Forum und weis was zu tun ist???

Danke und Gruss

Verfasst: 07.11.2013, 14:55
von Czauderna
Hallo,
ich kann dazu nur sagen was ich im ersten Beitrag schon so ähnlich ausgeführt habe.
Während des Bezug von Verletztengeld besteht kein Anspruch auf Krankengeld, das heißt, die Höchstbezugszeit von Krankengeld wird durch das Verletztengeld nicht berührt. Anspruch auf Krankengeld ruht nicht sondern er besteht nicht. Du solltest das mit der Kasse und auch mit deinem Arzt abklären unter diesem Gesichtspunkt.
Gruss
Czauderna