Selbständig, Beitragsreduzierung vs. Gründerzuschuss
Verfasst: 04.11.2013, 20:46
Hallo,
ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin seit dem 01.03.2012 hauptberuflich selbständig und gesetzlich versichert, wobei zunächst der Beitrag gemäß meinen Angaben auf die Mindestbemessungsgrenze reduziert wurde. Der Gründerzuschuss wurde zunächst abgelehnt, jetzt im Oktober 2013 aber doch gerichtlich zuerkannt.
In den allg. Voraussetzungen meiner KK. für Beitragsreduzierung steht folgendes:
"Eine Beitragsreduzierung ist nur für die Zukunft und nicht rückwirkend möglich. Eine Beitragsreduzierung
ist grundsätzlich für Bezieher eines Gründungszuschuss ausgeschlossen."
Wie wird dieser nachträgliche Gründerzuschuss dann verarbeitet? Als Einnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung also für das Jahr 2012? Und werde ich dann komplett auf den nicht reduzierten Beitrag hochgestuft? Oder zählt der Zeitpunkt der Auszahlung des Gründerzuschusses und ich kann seit Zahlung im Oktoer 2013 den Beitrag nicht mehr reduzieren?
Was passiert, wenn ich trotz Hinzurechnen des Gründerzuschusses (zu den Einnahmen 2012) gemäß Steuerbescheid nicht über die Beitragsbemessungsgrenze komme? Bleibt der Beitrag dann reduziert?
In den Statuten der Techniker KK habe ich genau den umgekehrten Sachverhalt gelesen: Hier können Selbständige nur dann eine Beitragsreduzierung bekommen, wenn Sie Gründerzuschuss erhalten!!
Ich hoffe ich habe mein Problem verständlich formuliert! Ich wüsste einfach gerne welche Kosten da tatsächlich auf mich zukommen. Sollten weitere Angaben nötig sein werde ich diese gerne nachliefern.
ich habe folgendes Anliegen:
Ich bin seit dem 01.03.2012 hauptberuflich selbständig und gesetzlich versichert, wobei zunächst der Beitrag gemäß meinen Angaben auf die Mindestbemessungsgrenze reduziert wurde. Der Gründerzuschuss wurde zunächst abgelehnt, jetzt im Oktober 2013 aber doch gerichtlich zuerkannt.
In den allg. Voraussetzungen meiner KK. für Beitragsreduzierung steht folgendes:
"Eine Beitragsreduzierung ist nur für die Zukunft und nicht rückwirkend möglich. Eine Beitragsreduzierung
ist grundsätzlich für Bezieher eines Gründungszuschuss ausgeschlossen."
Wie wird dieser nachträgliche Gründerzuschuss dann verarbeitet? Als Einnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung also für das Jahr 2012? Und werde ich dann komplett auf den nicht reduzierten Beitrag hochgestuft? Oder zählt der Zeitpunkt der Auszahlung des Gründerzuschusses und ich kann seit Zahlung im Oktoer 2013 den Beitrag nicht mehr reduzieren?
Was passiert, wenn ich trotz Hinzurechnen des Gründerzuschusses (zu den Einnahmen 2012) gemäß Steuerbescheid nicht über die Beitragsbemessungsgrenze komme? Bleibt der Beitrag dann reduziert?
In den Statuten der Techniker KK habe ich genau den umgekehrten Sachverhalt gelesen: Hier können Selbständige nur dann eine Beitragsreduzierung bekommen, wenn Sie Gründerzuschuss erhalten!!
Ich hoffe ich habe mein Problem verständlich formuliert! Ich wüsste einfach gerne welche Kosten da tatsächlich auf mich zukommen. Sollten weitere Angaben nötig sein werde ich diese gerne nachliefern.