Anspruch auf Blindengeld?
Verfasst: 03.11.2013, 03:35
Hallo Gemeinde.
Ich hoffe meine Frage passt ihr rein, weil Blindengeld wie ich gelesen habe, vom jeweiligen Bundesland ausgestellt wird und nicht von einer Krankenkasse.
Meine Mutter leidet seit etwa 3 Jahren an der trockenen Markula. Eine Augenkrankheit die nicht heilbar ist.
Sie ist weder in der Lage, alleine Einzukaufen, oder Briefe zu lesen.
Bei solchen normalen Sachen, ist sie immer auf mich angewießen.
Bevor wir eine Pflegestufe der Krankenkasse beantragen, wollten wir es erstmal mit Blindengeld probieren.
Was haben wir bis jetzt gemacht?
Wir haben von einem Optiker spezial Brillen machen lassen, wo sie schon etwas besser sehen kann. Aber für den normalen Alltag reichen die Brillen trotzdem nicht aus.
Habe meine Mutter auch mal mit dieser Spezial Brille vor dem Rechner gesetzt und einen Sehtest gemacht. Auch da ging so gut wie gar nichts.
Jetzt ist die Frage, meine Mutter ist ja nicht Blind in dem Sinne, deshalb wissen wir nicht ob ihr Blindengeld überhaupt zustehen würde. Soweit ich bis jetzt gelesen habe, muss sie auch nicht ganz Blind sein, da es nach ermessen entschieden wird.
Wisst ihr dazu mehr? LG
Ich hoffe meine Frage passt ihr rein, weil Blindengeld wie ich gelesen habe, vom jeweiligen Bundesland ausgestellt wird und nicht von einer Krankenkasse.
Meine Mutter leidet seit etwa 3 Jahren an der trockenen Markula. Eine Augenkrankheit die nicht heilbar ist.
Sie ist weder in der Lage, alleine Einzukaufen, oder Briefe zu lesen.
Bei solchen normalen Sachen, ist sie immer auf mich angewießen.
Bevor wir eine Pflegestufe der Krankenkasse beantragen, wollten wir es erstmal mit Blindengeld probieren.
Was haben wir bis jetzt gemacht?
Wir haben von einem Optiker spezial Brillen machen lassen, wo sie schon etwas besser sehen kann. Aber für den normalen Alltag reichen die Brillen trotzdem nicht aus.
Habe meine Mutter auch mal mit dieser Spezial Brille vor dem Rechner gesetzt und einen Sehtest gemacht. Auch da ging so gut wie gar nichts.
Jetzt ist die Frage, meine Mutter ist ja nicht Blind in dem Sinne, deshalb wissen wir nicht ob ihr Blindengeld überhaupt zustehen würde. Soweit ich bis jetzt gelesen habe, muss sie auch nicht ganz Blind sein, da es nach ermessen entschieden wird.
Wisst ihr dazu mehr? LG