Ärger mit der Krankenkasse wegen Arbeitslosigkeit/Jobcenter
Moderator: Czauderna
Ärger mit der Krankenkasse wegen Arbeitslosigkeit/Jobcenter
Hallo
Ich hatte zuletzt einigen Ärger mit dem Jobcenter so sind zwei Monate lang keine Gebühren für die Krankenversicherung gezahlt wurden ich habe am Montag mit meiner Krankenkasse gesprochen und die haben mir gesagt das seit dem 01.08.13 ein Gesetz gekommen ist das mich dazu verpflichtet mich in den zwei fehlenden Monaten freiwillig selber zu versichern.
Ich möchte fragen ob die Auskunft so richtig ist denn ich habe im August und September rückstände und ausgerechnet im August kam dann dieses Gesetz das kam mir doch „spanisch“ vor und da ich im Internet nichts dergleichen gefunden habe habe ich mich in diesem Forum angemeldet und wende mich mit meiner Frage jetzt vertrauensvoll an euch und hoffe auch schnelle und unkomplizierte Hilfe.
Ich soll pro Monat einen Mindestbetrag von ca .160 € zahlen zwei Monate dann dem entsprechend 320 €. Geld was ich nicht habe man hat mir zwar eine Ratenzahlung angeboten aber erst möchte ich abklären ob das wirklich rechtens ist ich hatte schon einmal probleme mit der Krankenversicherung ähnlich wie bei diesem Mal und da wollten sie nix nachträglich haben zumal ich in der Zeit auch nicht beim Arzt war also keine weiteren Rückstände entstanden sind. Auch wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare wäre es sehr knapp.
Ich hatte zuletzt einigen Ärger mit dem Jobcenter so sind zwei Monate lang keine Gebühren für die Krankenversicherung gezahlt wurden ich habe am Montag mit meiner Krankenkasse gesprochen und die haben mir gesagt das seit dem 01.08.13 ein Gesetz gekommen ist das mich dazu verpflichtet mich in den zwei fehlenden Monaten freiwillig selber zu versichern.
Ich möchte fragen ob die Auskunft so richtig ist denn ich habe im August und September rückstände und ausgerechnet im August kam dann dieses Gesetz das kam mir doch „spanisch“ vor und da ich im Internet nichts dergleichen gefunden habe habe ich mich in diesem Forum angemeldet und wende mich mit meiner Frage jetzt vertrauensvoll an euch und hoffe auch schnelle und unkomplizierte Hilfe.
Ich soll pro Monat einen Mindestbetrag von ca .160 € zahlen zwei Monate dann dem entsprechend 320 €. Geld was ich nicht habe man hat mir zwar eine Ratenzahlung angeboten aber erst möchte ich abklären ob das wirklich rechtens ist ich hatte schon einmal probleme mit der Krankenversicherung ähnlich wie bei diesem Mal und da wollten sie nix nachträglich haben zumal ich in der Zeit auch nicht beim Arzt war also keine weiteren Rückstände entstanden sind. Auch wenn ich eine Ratenzahlung vereinbare wäre es sehr knapp.
@Saalfeld: Ja, das stimmt schon mit der Versicherungspflicht zur Krankenversicherung. Die gibt es aber schon länger, neu ist nur, dass man mit Schulden aus Alt-Zeiten anders umgeht. Der monatl. Beitrag würde auch stimmen.
Wichtige Frage: Bist Du verheiratet und Dein Partner in einer gesetzlichen Krankenkasse? Dann könntest Du Dich dort kostenfrei familienversichern.
Oder bist Du unter 25 bzw. 23 und könntest Dich ggf. bei Deinen Eltern versichern?
Wichtige Frage: Bist Du verheiratet und Dein Partner in einer gesetzlichen Krankenkasse? Dann könntest Du Dich dort kostenfrei familienversichern.
Oder bist Du unter 25 bzw. 23 und könntest Dich ggf. bei Deinen Eltern versichern?
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Vor dem 01.08.2013 gab es auch schon eine Pflicht, sich zu versichern, allerdings konnte die Kasse nichts machen, wenn du dich nicht gemeldet hast.
Seit dem 01.08.2013 ist es umgekehrt - wenn du dich nicht meldest, kündigst und dich woanders versicherst, setzt sich die Mitgliedschaft automatisch fort.
Hier ist der Gesetzestext mit den entsprechenden Änderungsdaten aufgeführt (§ 188 Abs. 4 SGB V)
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35853.htm
Seit dem 01.08.2013 ist es umgekehrt - wenn du dich nicht meldest, kündigst und dich woanders versicherst, setzt sich die Mitgliedschaft automatisch fort.
Hier ist der Gesetzestext mit den entsprechenden Änderungsdaten aufgeführt (§ 188 Abs. 4 SGB V)
http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35853.htm