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Blockfristen auskunft

Verfasst: 30.10.2013, 16:45
von Gast
Hallo da bin ich wieder,

meine Sache läuft ja noch beim SG habe da trotzdem ein anliegen.
Habe jetzt mal nachgefragt bei der AOK wann denn nun meine Blockfrist endet damit ich nicht immer zu denen muss zwecks Auszahlungsschein.
Nach meiner Schriftlichen Aufforderung kam ein Anruf sie müssen mir das nicht mitteilen da meine Sache noch nicht entschieden ist beim SG, und meine Anwältin haben die auch Kontaktiert und sie wüsste nichts von mein Anliegen. Hallo was sind das denn für Sitten........
Was kann ich da unternehmen.
Ich habe doch bestimmt das Recht dazu wenn die hätten zahlen müssen bis jetzt hätte ich bestimmt schon ein Bescheid das das KG am........ Endet.
Und jetzt keine Info.

Grüsse Wurmie

Verfasst: 30.10.2013, 23:08
von Poet
@wurmie: Das sind Sitten die verschlagen sogar jemand die Sprache der schon lange im Kassensystem unterwegs ist.

Da schon die Anwältin involviert ist, bitte diese einen entsprechenden Schriftsatz auf- und die Kasse unter Verzug zu setzen

Verfasst: 31.10.2013, 10:03
von Gast
Hallo Poet,


ich muss doch nicht alles über meine Anwältin machen wenn ich was brauche
oder haben die mehr Rechte als wir.....
Wenn ich eine Auskunft für mich brauche dachte ich
ist das meine Sache.

Gruß

Verfasst: 31.10.2013, 11:08
von GerneKrankenVersichert
Ich kann mich aus Fällen, in denen ein Anwalt involviert war, vage erinnern, dass die kompletten Korrespondenz über den Anwalt laufen musste.

Aber im Grunde genommen weißt du doch selbst, wann die Erkrankung erstmalig auftrat. Und von da an laufen starre Drei-Jahres-Fristen.

Ich könnte mir vorstellen, dass - da für die Kasse ja kein Anspruch auf Krankengeld mehr besteht - zur Zeit die Blockfrist aufgrund der eingereichten Auszahlungsscheine überhaupt nicht geprüft wird und deshalb eine rechtsverbindliche Auskunft nicht erteilt werden kann.

Re: Blockfristen auskunft

Verfasst: 31.10.2013, 11:32
von broemmel
wurmie hat geschrieben:Ich habe doch bestimmt das Recht dazu wenn die hätten zahlen müssen bis jetzt hätte ich bestimmt schon ein Bescheid das das KG am........ Endet.
Und jetzt keine Info.

Grüsse Wurmie
Hallo vinfok,

den Bescheid über das Ende des Krankengeldes hast Du doch schon in 2012 erhalten. Deshalb bist Du doch vor dem Sozialgericht.

Verfasst: 31.10.2013, 12:08
von Gast
@ broemmel

ja und deswegen bekomme ich über 78 Wochen Kg wenn die Klage erfolg haben sollte oder gibt es da andere Regeln
Nun mal angenommen das Gericht entscheidet für den Patienten.
Dann kann ich mir vorstellen das die AOK sehr schnell weiß bis wann sie zahlen müssen.
Mal wieder Typisch hatte ich aber von dem Verein nicht anders erwartet.

Gruß

Verfasst: 31.10.2013, 12:20
von GerneKrankenVersichert
Du hast also einen Bescheid über die Leistungsunterbrechung, auf dem keine Blockfrist steht, oder wie soll ich das verstehen?

Und wogegen klagst du eigentlich? Gegen die Festsetzung dieser Blockfrist (dann müsstest du sie ja kennen) oder gegen die Einstellung nach 78 Wochen (das hört sich sehr nach MS und seinen "unbefristeten Bewilligungen" an)?

Verfasst: 31.10.2013, 12:29
von Gast
@ GerneKrankenVersichert


ich klage gegen die Einstellung von meinen KG was nach ca 5 Wochen beendet würde durch GA nach Aktenlage durch den MDK.
Ja MS war damals auch damit involviert.
Und jetzt will ich schlicht und einfach wissen wann die Blockfrist endet damit ich nicht mehr immer zum Arzt muss wegen die Auszahlungsscheine.
Ist das zuviel verlangt.....

Verfasst: 31.10.2013, 15:38
von Poet
wurmie hat geschrieben:Hallo Poet,
Wenn ich eine Auskunft für mich brauche dachte ich
ist das meine Sache.
Gruß
@wurmie: Das hast Du doch schon erfolglos probiert. Jetzt gilt es, mittels Anwältin der Sache Nachdruck zu verleihen. Die hat zwar per se nicht mehr Rechte aber deren Schreiben ggf. mehr Gewicht als Deine.

Verfasst: 31.10.2013, 16:54
von GerneKrankenVersichert
Ich bin mir nicht sicher, ob die Kasse dazu verpflichtet ist, eine Blockfrist zu bestimmen, wenn noch nicht geklärt ist, ob überhaupt Arbeitsunfähigkeit und damit ein Krankengeldanspruch vorliegt. Durch Lücken, Diagnosewechsel etc. könnte diese ja von der vorherigen abweichen. Es wäre m. E. zielführender nachzufragen, wie denn die Blockfrist der damaligen Krankengeldzahlung lautete.

Und dann würde ich bei der Anwältin nachfragen, was sie der Krankenkasse im Zusammenhang mit der Vollmacht geschrieben hat. Ich kann mich erinnern, dass mir schon Schreiben vorlagen, in denen darauf hingewiesen wurde, dass die Korrespondenz zu diesem Fall ausschließlich über den Anwalt zu laufen habe.

Edit:
Oder schau mal nach, was du unterschrieben hast. In diesem Muster steht z. B
Er/sie verpflichtet sich, während der Dauer des Mandats nur in Abstimmung mit dem Rechtsanwalt mit Dritten, insbesondere Gerichten,
Behörden, der Gegenseite oder sonstigen Beteiligten Kontakt aufzunehmen
anwalt-offenbach.info/index_htm_files/vollmacht+Mandatsbedingungen.pdf