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parenterale ernährung - Budget

Verfasst: 29.10.2013, 17:42
von lindi87
Hallo,

ich habe mich in diesem Forum angemeldet, weil ich folgendes Problem habe:
Mein Großvater hat Anfang des Jahres einige schwere Operationen gehabt. Ein großer Teil seines Darmes (Sowohl Dickdarm als auch Dünndarm) wurde ihm entfernt. Er ist nun auf parenterale Ernährung angewiesen, da sein Verdauungsapparat kaum Nährstoffe aufnehmen kann.

Nach seiner Entlassung musste er wieder einige Male stationär aufgenommen werden, da er keine parenterale Ernährung erhält und aus diesem Grund sehr viel Gewicht verliert.

Das Problem ist das folgenden:
Die Versorgung mit paranteraler Ernährung kostet monatliche zwischen 5000 und 7000 € (lt. Angaben eines Hausarztes)
Wie ihr euch denken könnt gibt es jetzt Probleme mit den Hausärzten die das verordnen müssen. Er hat bei mehreren Ärzten in seiner Stadt in Rheinland-Pfalz versucht eine Verordnung zu erhalten, aber leider weigern sich alle, da sie sonst nicht mit Ihrem Budget auskommen können. Die Ernährung ist medizinisch notwendig, ja sogar lebensnotwendig für ihn.


Ich habe schon mit der Kassenärztlichen Vereinigung RLZ telefoniert, die haben mir gesagt, dass dieser Fall in den Regelungen der PRaxisbesonderheiten fällt. Der Hausarzt meint jedoch, dass das eine falsche Auskunft war, und dass die parenterale Ernährung nicht in der Liste der Praxisbesonderheiten aufscheint (Leider musste ich feststellen dass in der Liste der Praxisbesonderheiten tatsächlich nichts von parenteraler Ernährung steht)

Da ich leider in Österreich lebe, und nicht genau weiß welche Möglichkeiten es bei einer solchen Problemlage gibt wende ich mich an die community...
Es kann doch nicht sein, dass in Deutschland so eine Lücke im Gesundheitssystem vorhanden ist, dass eine 70 Jähriger schwer-kranker Mann einfach nicht behandelt wird, weil die Ärzte und die Krankenkassen nicht wissen wie die Kosten abgerechnet werden.
Welche Möglichkeiten hat mein Großvater, bzw. gibt es eine Stelle, einen Amtsarzt oder dergleichen der Verordnugnen ausstellen kann ohne zu befürchten, dass er auf den Kosten sitzenbleibt.
Bzw. gibt es eine Stelle wo einem bei solchen Problemen geholfen wird?

Ich bedanke mich schon im voraus führ eure Hilfe.

Lg

Verfasst: 29.10.2013, 18:20
von GerneKrankenVersichert
Hier sind ab Seite 14 die Voraussetzungen beschrieben, unter denen enterale Ernährung verordnet werden kann:

http://www.g-ba.de/downloads/62-492-779 ... -05_B2.pdf

Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann der Arzt nicht sein "Budget" vorschieben. Er muss sagen, warum er es nicht verordnet, und als Grund gilt nur, dass die Voraussetzungen laut den Arzneimittelrichtlinien nicht vorliegen.

Wichtig ist natürlich, dass er genau dokumentiert, warum die enterale Ernährung unbedingt erforderlich ist, falls es zu nachfragen oder ggf. einem Regress kommt. Hier gibt die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Infos, wie es nicht zu einem Regress kommt: http://www.kv-rlp.de/fileadmin/user_upl ... axis-1.pdf

Wenn die Voraussetzungen vorliegen und der Arzt eine Verordnung mit der Begründung "Budget" ablehnt, würde ich die Kassenärztliche Vereinigung einschalten. Fall schildern und Entbindung von der Schweigepflicht dazu.

Verfasst: 29.10.2013, 19:31
von lindi87
Danke für die Info,

aber leider benötigt er keine entenale Ernährung. Er benötigt parenterale Ernährung, da sein Darm die Nährstoffe nicht aufnehmen kann.
Kommt die Regelung auch bei parenteraler Ernährung zur Anwendung?

lg

Verfasst: 29.10.2013, 22:13
von GerneKrankenVersichert
Sorry, das habe ich überlesen. Bei parenteraler Ernährung wird es kompliziert, da es dort evtl. auch kassenspezifische Besonderheiten gibt. Habt ihr schon mal mit der Kasse Kontakt aufgenommen?

Grundsätzlich ist es so, dass "Budget" als Ablehnungsgrund nicht gilt. Der Arzt muss schon genau sagen, warum er nicht zu Kassenlasten verordnet. Wenn keine Praxisbesonderheit anerkannt ist (kenne mich in RLP nicht aus), besteht immerhin die Möglichkeit, dass der Arzt einen kostenpflichtigen Behandlungsfall vorsorglich meldet:

http://www.kv-rlp.de/fileadmin/user_upl ... faelle.pdf

Beratung wird ebenfalls angeboten:

http://www.kv-rlp.de/mitglieder/beratung/verordnung/

Und dann gibt es noch die internen Seiten
http://www.kv-rlp.de/mitglieder/verordn ... nprodukte/

Ich finde, die KV bietet den Ärzten sehr viel Unterstützung. Dann jemanden einfach mit der Begründung "Budget" abzufertigen, ist, naja, kein weiterer Kommentar.

Verfasst: 30.10.2013, 16:43
von lindi87
Hi,
Danke für deine Hilfe.

Ich habe nochmals bei der KV angerufen und man hat mir noch einmal bestätigt, dass der Arzt die Behandlung Verordnen muss und dass kein Kosten auf Ihn zukommen.

Die Dame am Telefon hat mir eine Adresse gegeben bei der ich bzw. mein Großvater eine Beschwerde einreichen soll. Die Beschwerdestelle wird dann den Arzt auffordern sich zu dem Sachverhalt zu äußern und zu begründen, warum er diese Behandlung nicht verordnet.
Ist das eine gute Idee?? Geht da die Patient-Arzt Beziehung nicht zugrunde? Ich habe mir überlegt, dass wir uns nicht über seinen Hausarzt beschweren (die Ordination des Arztes ist direkt vor der Haustür meines Großvaters), sondern dass wir die Beschwerde über einen anderen allg. Arzt, der meinen Großvater mit der selben Begründung abgelehnt hat schreiben.

Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise.

Lg

Verfasst: 30.10.2013, 17:58
von röschen
lindi87 hat geschrieben:Ich habe mir überlegt, dass wir uns nicht über seinen Hausarzt beschweren (die Ordination des Arztes ist direkt vor der Haustür meines Großvaters), sondern dass wir die Beschwerde über einen anderen allg. Arzt, der meinen Großvater mit der selben Begründung abgelehnt hat schreiben.
Dass es der Hausarzt deswegen trotzdem nicht verordnen wird, er hat damit ja nichts zu tun..
Ich würde ihm zuerst nochmal die Auskunft der KV vortragen.

Verfasst: 30.10.2013, 18:24
von lindi87
Er hat mir telefonisch am Montag mitgeteilt, dass er sich bei der KV informiert hat und es keine Möglichkeit gibt die Verordnung zu verschreiben ohne dabei "In Teufels Küche" (seine Worte) zu geraten. Er hat mir erklärt, dass es sein finanzieller Ruin wäre, wenn er die parenterale Ernährung verordnet...

Ihn nochmal bitten sich bei der KV zu informieren scheint mir aussichtslos...

Verfasst: 30.10.2013, 18:42
von GerneKrankenVersichert
lindi87 hat geschrieben:Er hat mir telefonisch am Montag mitgeteilt, dass er sich bei der KV informiert hat und es keine Möglichkeit gibt die Verordnung zu verschreiben ohne dabei "In Teufels Küche" (seine Worte) zu geraten. Er hat mir erklärt, dass es sein finanzieller Ruin wäre, wenn er die parenterale Ernährung verordnet...

Ihn nochmal bitten sich bei der KV zu informieren scheint mir aussichtslos...
Die Aussage kann ja auch bedeuten, dass er laut den Richtlinien nicht verschreiben DARF, dann kommt er natürlich "in Teufels Küche" und sein Ruin könnte ein Regress ebenfalls sein. Deshalb würde ich nochmal genau nachfragen, ob er wegen "Budget" nicht verschreibt, obwohl die Voraussetzungen vorliegen (-> dann KV einschalten) oder ob eine Verordnung laut Richtlinien nicht möglich ist (und sich dann die Sachlage genau erklären lassen).