Nachforderung aus freiwillger Krankenversicherung rechtens?
Verfasst: 26.10.2013, 14:36
Guten Tag,
kürzlich erreichte uns von der Krankenversicherung BKK, bei der meine Frau, von 12/2008 bis 08/2011 freiwillig kranken- und pflegeversichert war, eine Nachforderung von 1000,- Euro.
Zum Hintergrund:
In dem Zeitraum war meine Frau nicht erwerbstätig und durchlief im zweiten Teil eine finanziell nicht vergütete Ausbildung. Ich war als Berufssoldat der Alleinverdiener der Familie. Aus diesem Grund beantragten wir freiwillig die Beibehaltung der Krankenversicherung inkl. der beiden Kinder. Die Beiträge wurden nach dem Gesamteinkommen der Familie berechnet. Dazu wurden meine Bezugsabrechnungen herangezogen und die monatlichen Beträge festgelegt. Im Einzelnen habe ich diese Beträge nie hinterfragt. Vor kurzem folgte nun die Aufforderung die Steuerbescheide nachzureichen.
Aus der knappen Erläuterung der Nachforderung ist zu entnehmen, dass es sich nun um eine endgültige Beitragseinstufung handelt, bei der die gesamte wirtschaftliche Situation der Familie betrachtet wurde. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die eingereichten Bezugsabrechnungen dazu herangezogen wurden.
Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen wurde für das Jahr 2008 1/3 der monatlichen Bezugsgröße für je ein Kind (es sind 2) zur Berechnung des anrechenbaren Familieneinkommens herangezogen. Somit kam man 2008 unter die Beitragsbemessungsgrenze und damit auf die Mindestbemessung. Ab 2009 wurden die Kinder mit nur 1/5 berechnet. Somit wurden die Grenzen überschritten und eine Mehrbelastung von monatlich 20,- bis 30,- € summierte sich über die verbleibenden Jahre auf die oben angeführten ca. 1000,- €.
Zu meinen Fragen:
Ist die Nachforderung rechtens?
Gibt es Fristen bis zu welcher eine nachträgliche „Anpassung“ möglich ist? Ich habe etwas von 4 Jahren gehört.
Gibt es Urteile die ähnliche Fälle behandelt haben und wenn ja welche?
Welche weiteren Möglichkeiten (vorerst neben der Beauftragung eines Anwaltes) bestehen, sich dieser Problematik zu stellen?
Vielen Dank für Ihre Beiträge.
kürzlich erreichte uns von der Krankenversicherung BKK, bei der meine Frau, von 12/2008 bis 08/2011 freiwillig kranken- und pflegeversichert war, eine Nachforderung von 1000,- Euro.
Zum Hintergrund:
In dem Zeitraum war meine Frau nicht erwerbstätig und durchlief im zweiten Teil eine finanziell nicht vergütete Ausbildung. Ich war als Berufssoldat der Alleinverdiener der Familie. Aus diesem Grund beantragten wir freiwillig die Beibehaltung der Krankenversicherung inkl. der beiden Kinder. Die Beiträge wurden nach dem Gesamteinkommen der Familie berechnet. Dazu wurden meine Bezugsabrechnungen herangezogen und die monatlichen Beträge festgelegt. Im Einzelnen habe ich diese Beträge nie hinterfragt. Vor kurzem folgte nun die Aufforderung die Steuerbescheide nachzureichen.
Aus der knappen Erläuterung der Nachforderung ist zu entnehmen, dass es sich nun um eine endgültige Beitragseinstufung handelt, bei der die gesamte wirtschaftliche Situation der Familie betrachtet wurde. Bisher war ich davon ausgegangen, dass die eingereichten Bezugsabrechnungen dazu herangezogen wurden.
Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen wurde für das Jahr 2008 1/3 der monatlichen Bezugsgröße für je ein Kind (es sind 2) zur Berechnung des anrechenbaren Familieneinkommens herangezogen. Somit kam man 2008 unter die Beitragsbemessungsgrenze und damit auf die Mindestbemessung. Ab 2009 wurden die Kinder mit nur 1/5 berechnet. Somit wurden die Grenzen überschritten und eine Mehrbelastung von monatlich 20,- bis 30,- € summierte sich über die verbleibenden Jahre auf die oben angeführten ca. 1000,- €.
Zu meinen Fragen:
Ist die Nachforderung rechtens?
Gibt es Fristen bis zu welcher eine nachträgliche „Anpassung“ möglich ist? Ich habe etwas von 4 Jahren gehört.
Gibt es Urteile die ähnliche Fälle behandelt haben und wenn ja welche?
Welche weiteren Möglichkeiten (vorerst neben der Beauftragung eines Anwaltes) bestehen, sich dieser Problematik zu stellen?
Vielen Dank für Ihre Beiträge.