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Stillegen Aussetzten Kübdigen Krankebkasse

Verfasst: 24.10.2013, 18:22
von hofighana
Es geht um eine längere Reise. Ich arbeite Selbstständig als Erlebnispädagoge und meine Saison ist im November zu Ende. Deshalb möchte ich nach Süden ziehen und dort überwintern (arbeiten für Kost und Logie).
Ich wollte meine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland für diese Zeit ruhen lassen, so wie ich es auch schon vor zwei Jahren gemacht habe. Eine Mitarbeiterin sagte es wäre kein Problem wenn ich einen Brief schreibe und das Flugticket und eine Kopie der Auslandsreiseversicherung beilege. Jetzt bekam ich einen Brief in dem sie noch eine Abmeldung vom Einwohnermeldeamt fordern.
Ich möchte mich aber nicht in Deutschland abmelden.
Meine Informationen von vor Zwei Jahren waren, dass ich die Versicherung aussetzten kann und diese ab dem Zeitpunkt an dem ich wieder Deutschen Boden betrete wieder aufgenommen wird.
Was ist in der Zwischenzeit passiert?

Verfasst: 25.10.2013, 03:49
von CiceroOWL
Guten Morgen

1. Deine freiwillige mitgliedschaft besteht fort da du deinen ständigen Wohnsitz in Deutschland hast.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__30.html

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/191.html

Deine Mitgliedschaft endet nicht, da du nur vorübergehend im Ausland bist.

Thats it.
Oder du müßtest denn die freiwillige Mitgliedschaft in eine Anwartschaft umwandeln

http://www.bkk.de/versicherte/neu-abc-d ... exikon_pi2[bkkl-item]=539035
Die Mitgliedschaft endet mit Beginn einer Pflichtmitgliedschaft (§ 191 SGB V) oder durch eine fristgerechte Kündigung (zum Ablauf des übernächsten Monats nach der Kündigung; die Bindungsfrist muss nur dann erfüllt sein, wenn eine andere gesetzliche Krankenkasse gewählt wird).
http://www.bkk.de/versicherte/neu-abc-d ... exikon_pi2[bkkl-item]=539010