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Krankenkarte noch nicht erhalten
Verfasst: 19.10.2013, 16:56
von kafisa
Hi,
es geht um meine Nichte. Folgender Fall.
Nebenjob Restaurant neben der Schule 600€ netto.
Erstes Gehalt 300€ netto
Arbeisvertrag mündlich
Nun steht die neue GKV in der Abrechnung. Somit korrekt. Leider haben wir seit 25 Tagen immer noch keine Karte. Da es in dem Restaurant keinen Arbeitsvertrag gibt, musste wir ein Formular ausfüllen wie lange die Wochenarbeitszeit sein wird. Und die erste Lohnabrechnung sollten wir auch zuschicken.
Nun sind 25 Tage her und wir haben immer noch keine GKV Karte.
Warum wurde die Karte noch nicht verschickt? Ich habe einen Verdacht deswegen will ich euch mal als Fachleute fragen:
Soviel ich weiß ist man bis 450€ nicht Krankenversichert. Es gibt keinen Arbeitsvertrag also ist es für die GKV nicht Garantiert dass man mehr als 450€ verdienen wird. Die erste Abrechnung war 300€ da nicht der ganze Monat gearbeitet wurde.
Wartet die GKV auf eine Abrechnung von mehr als 450€ um die Karten abzuschicken?
Meine Nichte will in der Zwischenzeit zum Arzt und traut sich nicht weil die Karten noch nicht da ist. Die Sachbearbeiterin hält uns glaube ich hin. Ich weiß nicht warum die Karten noch nicht verschickt wurden.
Kann man auch ohne GKV Karte zu Arzt und mit der Lohnabrechnung zeigen dass man seine Beiträge abgeführt hat? Oder wie kann man ohne Karte zum Arzt? Meine Nichte wird oft einfach so schwindelig und nun wollen wir eine Diagnose. Und warten auf die Karte.
Könnt ihr mich aufklären?
Verfasst: 19.10.2013, 17:17
von GerneKrankenVersichert
Ich nehme an, dass die Kasse bei dieser Konstellation die Anmeldung des Arbeitgebers abwartet. Hat deine Nichte darüber bereits einen Nachweis erhalten?
Verfasst: 19.10.2013, 17:23
von CiceroOWL
rechtswoerterbuch.de/gesetze/bgb/611/
Der Arbeitsvertrag bedarf der schriftform. solage dieser nicht vorliegt reicht die Verdienstabrechnung nicht aus, ausser die Beitragsgruppe 1-1-1-1 ist klar definiert BZW Personengruppe 101. Sotte es sich eum eine kurzfritige beschäftigung handeln, muss grundsätzlich die Minijobzentrale prüfen ob Versicherungspflicht vorliegt. Ist nicht Aufgabe der Krankenkasse. Der Arbeitgeber hat hat 6 wochen Zeit zu melden, manche warten auch bis zu 12 Wochen. soblad die Anmeldung per DV ins System einfließt, gibt es eine Karte, warum wird denn die Karte als Familienversicherte nicht weiter benutzt?
Verfasst: 19.10.2013, 18:06
von Poet
@kafisa: Wieso neue Kasse? Hat Deine Nichte die Krankenkasse gewechselt bei Beschäftigungsbeginn? Wenn nicht, dann kann sie doch mit der alten Karte ersteinmal zum Arzt gehen...
Wenn sie die Kasse gewechselt hat, dann nichts wie hin und einen Anspruchsberechtigungsschein holen. Damit kann sie auch zum Arzt gehen.
Der Arbeitsvertrag bedarf - sofern er unbefristet ist - nicht unbedingt der Schriftform, jedoch muss der AG lt. Nachweisgesetz wesentliche Vertragsinhalte wie Entgelt, Urlaub usw. schriftlich festhalten und Deiner Nichte spätestens 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn zukommen lassen.
Verfasst: 19.10.2013, 18:43
von roemer70
Hallo kafisa,
kafisa hat geschrieben: Die Sachbearbeiterin hält uns glaube ich hin.
Warum glaubst Du das? Für die KK oder die Sachbearbeiterin brächte das doch keinerlei Vorteil, oder?
Wir stochern hier leider ein bißchen im Dunkeln. Hast Du mit der Kasse in den letzten Tagen nochmal Kontakt aufgenommen? Wenn nein, warum versuchst Du das nicht?
Die aktuellen Karten können übrigens grds. nur noch mit Lichtbild erstellt werden. Das heisst, dass selbst wenn die Kasse die Mitgliedschaft schon eingerichtet hat, noch ein paar Tage vergehen bis die Karte im Briefkasten landet (vorher gibt es nur die Aufforderung zum Foto - es sei denn, man hatte schon eines als bislang Familienversicherter gespeichert).
Um diese Zeit zu überbrücken kann man Behandlungsausweise (Arzt und Zahnarzt separat) für ein Quartal erhalten.
Daher meine Empfehlung:
Melde Dich bei der Kasse, frage nach dem aktuellen Stand und bitte um einen Behandlungsausweis!
Gruß
roemer70
Verfasst: 19.10.2013, 19:26
von Czauderna
Hallo,
einfacher geht es gar nicht - die Kasse fragen.
Wenn du die KVK vermisst oder die egK., dann bedeutet das doch dass es sich um eine neue Kasse handelt, denn wenn sie bisher in einer Krankenkasse versichert war, dann muss sie bereits eine Karte haben.
Da benötigen wir schon etwas mehr Info - do wie geschildert kann man dazu nicht abschliessendes sagen.
Gruss
Czauderna
Verfasst: 19.10.2013, 19:38
von kafisa
Hallo,
da meine Nichte frisch aus Spanien gekommen ist und dort ihre Eltern sind gibt es keine Familienversicherung.
Sie geht nun hier zur Schule und hat einen Nebenjob gefunden.
Aber nun zum Verständnis.
Wir haben nichts erhalten vom Arbeitgeber. Laut unserer Info gibt dieser Restaurantbesitzer grundsätzlich keine Arbeitsverträge bei Teilzeitangestellten. Laut meiner Info ist ein Arbeitsvertrag doch mündlich auch möglich oder hat sich das geändert? Dann gilt halt das BGB als Mindestpflichten und Mindestrechte des Arbeitsgebers und Arbeitnehmers.
@CiceroOWL
Ich habe nachgeschaut und unter BGRS steht 1111, PGRS 101, Ausgezahlter betrag 255€, Lohnprogram DATEV
Hier hat keiner was von dem Minijob gesagt. Kann ich auf der Lohnabrechnung sehen ob es als Minijob deklariert ist und deswegen keine Karten gekommen sind?
Uns wurde auch nicht gesagt dass wir ein foto einreichen sollen. Dann werde ich jetzt eins zumailen?
Was genau muss ich prüfen damit ich weiß dass alle Voraussetzungen stimmen?
So vielleicht?
- Ich werde der Sachbearbeiter sagen dass die Abrechnung folgende Voraussetzungen erfüllt : BGRS steht 1111, PGRS 101, Ausgezahlter betrag 255€, Lohnprogram DATEV
- Foto hänge ich dann der Email an
- Soll ich fragen ob die Anmeldung des Arbeitgebers schon erfolgt ist? Oder kann man diese Frage professoneller stellen. Hat Anmeldung einen besonderen Ausdruck z.B. dateneingang der DATEV Schnittstelle oder so?
Was kann ich noch prüfen und ihr dann so auflisten damit Sie weiß dass ich meine Rechte kenne? Man fühlt sich wie bei einem Unrechtsstaat bei dieser Kasse. Offiziell hat man Rechte aber diese erhält man nicht automatisch.
ps
mit der Sachbearbeiterin hatten wir schon 3 Mal kontakt. Wir haben alle Unterlagen die sie wollte nachgereicht. Es hat keinen Sinn mehr uns mit Ihr zu unterhalten. Wozu will Sie erst Dokumente und erfüllt dann nicht was Sie versprochen hat. Irgendwie komisch. Ich kannte so ein Verhalten nicht von einer GKV. Deswegen möchte ich meine Rechte wissen damit ich nun schriftlich an die Vorgesetzte herantreten kann.
Verfasst: 19.10.2013, 19:50
von CiceroOWL
Du kannst die Lohnabrechnung vorlegen, wie lange geht denn die Beschäftigung? Ausserdem Da kommt noch einiges mehr auf euch zu 1. Seit wasnn ist Sie in Deutschland? Sofern länger als 3 Monate besteht in Deutschland die Versicherungsspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 sofern Sie nicht weiter in Spanien über Ihre Familienversicherung weiter versichert ist, und in Deutschland eine aAushilfskasse besteht. Besteht bei der Securgiad Sozial eine Familienversicherung war sie zuletzt in Spanien gesetzlich versichert?
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=863
Verfasst: 19.10.2013, 20:34
von GerneKrankenVersichert
kafisa hat geschrieben:
So vielleicht?
- Ich werde der Sachbearbeiter sagen dass die Abrechnung folgende Voraussetzungen erfüllt : BGRS steht 1111, PGRS 101, Ausgezahlter betrag 255€, Lohnprogram DATEV
- Foto hänge ich dann der Email an
- Soll ich fragen ob die Anmeldung des Arbeitgebers schon erfolgt ist? Oder kann man diese Frage professoneller stellen. Hat Anmeldung einen besonderen Ausdruck z.B. dateneingang der DATEV Schnittstelle oder so?
Das ist genau die richtige Vorgehensweise. Anmeldung mit 1111 bedeutet:
Pflichtversicherung in der Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung besteht.
Da das mit der Versichertenkarte etwas dauert, fordere einen Abrechnungsschein an und damit kann deine Nichte dann zum Arzt gehen.
Verzögerungen entstehen leider auch dadurch, dass für deine Nichte zunächst eine Rentenversicherungsnummer beantragt werden musste und nun noch die Krankenversichertennummer zugeteilt werden muss. Bei einem Zuzug aus dem Ausland dauert das länger als bei denjenigen, für die diese Nummern schon vorliegen.
Verfasst: 19.10.2013, 20:57
von Poet
kafisa hat geschrieben:Wir haben nichts erhalten vom Arbeitgeber. Laut unserer Info gibt dieser Restaurantbesitzer grundsätzlich keine Arbeitsverträge bei Teilzeitangestellten. Laut meiner Info ist ein Arbeitsvertrag doch mündlich auch möglich oder hat sich das geändert? Dann gilt halt das BGB als Mindestpflichten und Mindestrechte des Arbeitsgebers und Arbeitnehmers.
@kafisa: Ein Arbeitsvertrag ist grds. mündlich möglich, ist dann aber ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im BGB stehen nur wenige Pflichten in Bezug auf Verträge, die meisten wichtigen Dinge dazu stehen im ARBG und NachwG.
Verfasst: 20.10.2013, 11:56
von roemer70
kafisa hat geschrieben:mit der Sachbearbeiterin hatten wir schon 3 Mal kontakt. Wir haben alle Unterlagen die sie wollte nachgereicht. Es hat keinen Sinn mehr uns mit Ihr zu unterhalten. Wozu will Sie erst Dokumente und erfüllt dann nicht was Sie versprochen hat. Irgendwie komisch. Ich kannte so ein Verhalten nicht von einer GKV. Deswegen möchte ich meine Rechte wissen damit ich nun schriftlich an die Vorgesetzte herantreten kann.
Warum schriftlich an Vorgesetzte wenden, wenn Du zum Einen nicht weißt, welche Hinderungsgründe vorliegen mögen und zum Anderen der ganze Prozess vielleicht schon angeschoben ist (GKV hat richtigerweise noch die RVNR-Vergabe angeführt)?
Du hast doch bislang 3 fruchtbare Telefonate geführt. Was bringt Dich zu dem Schluss, dass eine Frage nach dem Sachstand falsch wäre?
Ein Anruf - und eventuell ist das Ganze aus der Welt...
Verfasst: 30.10.2013, 16:33
von kafisa
Hallo nochmal,
also nun sind noch mehr Tage vorbei und nun weiß ich wo es hakt. Die Kasse will wissen wo die Vorversicherung war. Hat aber erst jetzt was schriftliches herausgeschickt.
Es wurde schon die Fotos und auch die Sozialversicherungsnummer verschickt. Die 2. Lohnabrechnung von über 450€ wird wohl morgen oder so kommen.
Da das ganze so dreist abgelaufen ist wollen wir mit der Kasse nichts mehr zutun haben. Und vor allem werden wir keine Fragen mehr beantworten. Kann man überhaupt die Kasse wechseln? Mir ist es einfacher hier eine lokale Kasse zu nehmen und keine Internetkasse. Diese Art und macht es mir auch leichter zu gehen.
Ich habe mich hier im Forum etwas schlau gelesen.
Gerade Czauderna sagt oft dass man bei einem Angestelltengehalt Pflichtversichert ist und die Kasse deswegen nichts machen kann wenn man die Fragen nicht beantwortet. Aber diese Kasse schickt die Karten nicht und damit haben wir ein Problem.
Die Kassiert die Beiträge aber rückt die Karten nicht heraus. Wie lange kann die das denn genau machen? Kann auch nach einem halben Jahr also 6 Abrechnungen die Kasse die Karten immer noch zurückhalten?
Machen wir das einfach:
Wie sieht genau die Rechtslage aus. Können wir irgendwie zum Arzt und die Lohnabrechnung zeigen und einfach sagen dass die Kasse die Karten nur nicht zugeschickt hat? Also ist Sie nun versichert oder nicht? Kann der Arzt sein Honorar bei der Kasse in Rechnung stellen oder nicht?
ps
Was mir hier immer noch keiner gesagt hat. Die erste Abrechnung war unter 450€. Ist man trotzdem versichert oder sollen wir einfach auf die 2. Abrechnung warten die bald kommt und dann ist man versichert. Sagt also BGRS steht 1111, PGRS 101 aus dass man über 450€ verdient und man nun versichert ist. Oder muss man ohne Arbeitsvertrag einfach warten bis die volle Abrechnung kommt wo mehr als 450€ drauf steht.
Verfasst: 30.10.2013, 18:35
von GerneKrankenVersichert
Ich dachte, ihr hättet schon einen Antrag ausgefüllt?!? Da wird doch nach der Vorversicherung gefragt. Und wenn sie - wie angegeben - aus Spanien kommt, warum sollte sie sich weigern, das auszufüllen? Irgendwie ziemlich verworren das Ganze.
Verfasst: 30.10.2013, 19:18
von kafisa
Ja wurde wohl nicht ausgefüllt. Darum geht es hier aber nicht.
Ist sie nun versichert oder nicht. Da wir nun auch sauer sind. Werden wir der Sachbearbeiterin nicht antworten. Schließlich steht hier ja auch dass man daruaf nicht antworten kann.
Ist die Antwort so schwer ob man nun versichert ist oder nicht. Nur das ist doch wichtig.
ps
Wenn es nach uns geht wollen wir dort weg und die neue Kasse bekommt von uns alle Antworten. Bei dieser jedoch gehen wir kontra. Das sollte euch aber nicht interessieren. Hier geht es nur um sachliches und nicht um emotionales
Verfasst: 30.10.2013, 19:24
von Czauderna
Hallo,
wenn der Arbeitgeber die Anmeldung gemacht hat, dann muss die Kasse innerhalb von 14 Tagen dem Arbeitgeber eine Mitgliedsbescheinigung zusenden und damit besteht auch der Leistungsanspruch, d.h. die Versicherung besteht, unabhängig, ob bereits eine eGK ausgestellt wurde oder nicht - mein Rat, morgen hingehen oder anrufen uns sagen dass diese Woche noch ein Arztbesuch ansteht und eine Ersatzbehandlungsausweis ausgestellt werden muss - du wirst sehen, das wirkt sich auf die Schnelligkeit der Kassenbearbeitung aus.
Gruss
Czauderna