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neues Gesetz zu Säumniszuschlägen/ Erbschaft

Verfasst: 19.10.2013, 14:50
von marenskaja
Ich frage mal in die Runde, eventl. gibt es ja "Fachkundige", folgender Fall:
Mein Vater verstarb letztes Jahr Anfang Dezember, schnell stellte ich beim Durchsehen der Unterlagen fest, dass mein Vater ca. 19000 Euro Schulden als freiwillig versichertes Mitglied aufgehäuft hatte. Gleich 2 Tage später versuchte ich mit der AOK tel. Kontakt aufzunehmen und ein aktuellen Kontoauszug für das Versicherungkonto meines Vaters zu bekommen, um einen Überblick zu haben, da noch andere Gläuber zu erwarten waren. Die Sachbearbeiterin meinte dann zu mir, ich müsste mein Anliegen schriftlich formulieren. Das tat ich auch, per FAX und Brief, mit anliegendem Totenschein. Mitte Februar 2013 hatte sich die AOK immer noch nicht gemeldet, weil ich aber endlich eine Klärung haben wollte, meldete ich mich wieder tel. bei der AOK. Auf meine Frage hin, warum sich niemand auf mein Schreiben gemeldet hat, wurde mir gesagt, " das müsste wir nicht tun, wir ermitteln die Erben über das Amtsgericht". Also das fand ich schon mal echt klasse. Dann versuchte ich eine Einigung mit der AOK zu erreichen, mein Angebot war , die reinen Beitragsschulden zu zahlen und zwar in einer kompletten Summe. Die Sachbearbeiterin meinte, ich könnte ja einen Antrag stellen aber ob der wirklich durch kommt, glaubte Sie nicht. Als dann die Anträge für den Vergleich ankamen, traute ich meinen Augen nicht, ich sollte alles mögliche offenlegen, schlimmer als wenn man Hartz 4 beantragt. Und darunter gleich der Satz, falls nicht bis zum.... die Antragunterlagen wieder bei der AOK wären, würden Vollstreckungsmaßnahmen vollzogen. Zu dieser Zeit, kamen die ersten Berichte für das geplante Gesetz zur reduzierung der Säumniszuschläge auf. Darauf zahlte ich den kompletten Betrag unter Vorbehalt, wenn der fall einer Gesetzesänderung für die Vergangenheit einträfe. Nun wie wir wissen, ist dies nun der Fall. Auch laut Auskunft von Herrn Jens Spahn( CDU), den ich angeschrieben habe, würde ich die Differenz von 5% auf 1% von der AOK zurückbekomme. Mit dieser Info wandte ich mich im August 2013 wieder an die AOK. Ich bekam dann die Antwort, bis September 2013 zu warten, bis die Richtlinien ausgearbeitet worden sind. Das hab ich getan und warte nun seit fast 4 Wochen wieder auf Antwort der AOK, da ich natürlich gleich am 18.09. ein neues Schreiben aufgesetzt hatte.
Nun meine Fragen, ist es üblich, das Krankenkassen 18 Monate warten, bis Sie überhaupt mal Beiträge eintreiben, so wie bei meinem Vater geschehen? Ist es auch üblich, nicht zu antworten, obwohl sich jemand als Erbe/ Ansprechpartner angezeigt hat? Ich unterstelle hier mal der AOK, das extra gewartet wurde, bis die 6 Wochen Erbausschlagungsfrist vorbei waren. Ich bin natürlich stinksauer, da ich das Geld privat geborgt habe ,Mutter von 2 Kindern und alleinerziehend bin. Ich habe mich auch bereits an die Aufsichtsbehörde der AOK gewandt, warte da aber auch auf Antwort.

Verfasst: 19.10.2013, 19:29
von Czauderna
Hallo,
wenn ich es richtig verstanden habe, willst du die Reduzierung der Säumniszuschläge von 5% auf 1% ???.
Gruss
Czauderna

Verfasst: 19.10.2013, 20:08
von marenskaja
ja genau, so wie es das gesetz vorsieht.....

Verfasst: 19.10.2013, 20:15
von marenskaja
und natürlich....auch meine anderen Fragen am Ende meines Beitrags....nur so zur Info für mich, ob ich mich eventl. zu Unrecht aufrege, und das so üblich ist, bei geerbten Schulden und Beiträgen eintreiben....

Verfasst: 19.10.2013, 22:45
von Carola
Wenn du das Erbe angetreten hast ja.
Erbe ausschlagen, wäre ne Massnahme gewesen, es sei den Erbe größer
als Schulden, alles andere macht kein Sinn.

Verfasst: 20.10.2013, 09:56
von marenskaja
Steht ja in meinem Beitrag, dass ich das Erbe angenommen habe. Meine Frage war aber, ob Krankenkassen üblicherweise 18 Monate warten, bevor sie Beiträge eintreiben, denn so geschehen bei meinem Vater und mir als Erbe gleich nach 14 Tagen mit Vollstreckungsmaßnahmen drohen und sich auf keinerlei Vergleich einlassen. Und warum die AOK nicht auf mein Schreiben antwortete, sondern die Forderungen schön hat weiterlaufen lassen, obwohl ich mehrfach versucht hatte Kontakt zur AOK zu halten, mit der Begründung, sie müssten das nicht tun( hier unterstelle ich, das gewartet wurde, bis die 6 Wochenfrist zur Erbausschlagung vorbei waren).Denn wie kann ich ein Erbe ausschlagen, wo ich nicht genau weiss, wie die genauen Schulden aussehen. Und ob ich nun endlich die Differenz der gezahlten Säumniszuschläge von 5% auf 1% zurückbekomme, weil Zahlung unter Vorbehalt. Jedenfalls hat Herr Jens Spahn(CDU) mir das schriftlich versichert.